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Prognose Ausbrecher Michalski kommt wohl nie wieder frei

01.12.2009 ·  Der am Dienstag gefasste Ausbrecher Peter Paul Michalski dürfte den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen. Dass die Sicherungsverwahrung für ihn je aufgehoben wird, ist nach dem Ausbruch unwahrscheinlich.

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Der am Dienstag gefasste Ausbrecher Peter Paul Michalski dürfte den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen. Dass die Sicherungsverwahrung für ihn je aufgehoben werde, sei nach dem Ausbruch unwahrscheinlich, sagte der Bremer Strafverteidiger Wolfgang Müller-Sieburg am Dienstag. „Er hat eine denkbar schlechte Prognose“, begründete Müller-Sieburg seine Einschätzung. Zugleich stellte er klar, dass er den Fall nur aus den Medien kenne.

Der bereits am Sonntag festgenommene Komplize Michael Heckhoff dürfte die gleichen Perspektiven haben. Beide Ausbrecher waren zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden - Michalski wegen Mordes an einem früheren Mittäter, Heckhoff wegen versuchten Mordes und Geiselnahme.
Sicherungsverwahrung verhindert, dass ein zu einer lebenslangen Haftstrafe Verurteilter schon nach 15 Jahren freikommen kann. Ob Sicherungsverwahrung noch nötig ist, wird laut Müller-Sieburg im Regelfall alle zwei Jahre überprüft.

Wenn Gefangene sich zusammenrotten

Die Ausbrecher müssen nun mit einem neuen Prozess wegen Geiselnahme oder erpresserischen Menschraubes rechnen, vermutete Müller-Sieburg. Geiselnahme wird ihm zufolge mit fünf bis 15 Jahren Haft bestraft, je nach Schwere des Falles. Auch der Ausbruch aus dem Aachener Gefängnis dürfte strafbar sein. Denn dafür reicht es laut Strafgesetzbuch, „wenn Gefangene sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften ... gewaltsam ausbrechen“.

Der Gewaltbegriff sei dabei weit gefasst, Gefangene müssten den Ausbruch nicht einmal mit vorgehaltenen Waffen erzwingen. Schon das kraftvolle Umdrehen eines Schlüssels im Schloss falle darunter, erklärte der Rechtsanwalt. Straffrei bleibe ein Ausbruch allein, wenn sich ein Häftling heimlich davon schleiche, sagte Müller-Sieburg, der selbst bereits einen Ausbrecher verteidigte.

Normalerweise wird Ausbruch mit drei Monaten bis fünf Jahren Haft bestraft, bei Waffengebrauch etwa steigt das Strafmaß auf sechs Monate bis zehn Jahre. Unter dem Strich wird das für die Ausbrecher keine Rolle spielen. „Welche Freiheitsstrafe die Richter auch wählten, es käme immer lebenslänglich dabei heraus“, sagte Müller-Sieburg.

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