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Pornographie-Fahndung Kreditkarten nicht gerastert

 ·  So erfreulich der Schlag gegen einen Kinderporno-Ring im Internet war, die Überprüfung von Millionen von Kreditkartenkonten hat die Furcht vor Überwachungsmethoden geweckt. Datenschützer geben sich eher unbesorgt.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (28)

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Markus Weingarten

Kinder- oder Täterschutz

Es mag sein, dass die Aktion nicht dem allgemeinem Rechtsempfinden entspricht, nur grundsätzlich begrüße ich die Vorgehensweise.

Was gibt es wichtigeres als den Schutz unsere Kinder oder den Schutz des
Lebens im allgemeinen?? Ich denke wohl nichts.
Nun kann man argumentieren, dass durch die Einsichtnahme der Behörden in
sensible Daten kein Kind oder Leben geschützt wird. Aber ist diese nicht
ein Argument des stillen Duldens?? Machen wir uns durch diese Haltung nicht zu Mittätern??
Ich denke schon. Jemand der sich KP anschaut, kann sich auch
gleich an Kindern vergreifen und wer sich über die ergriffenen Maßnahmen
aufregt ist wohl nicht besser!!

Den Kritikern dieser Maßnahmen sind ihre eigenen Interessen wohl wichtiger
als das Wohl der Kinder. Zynisch darf man wohl fragen, was die Kritiker zu
verbergen haben??


Ich für meinen teil habe keine bedenken, dass meine Daten gescannt wurden.

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Rolf Baumhoer

Paranoia ?

Die Staatsanwaltschaft Halle machte die Kreditkartenorganisationen bzw. die Kreditkarten ausgebenden Finanzinstitute zu staatlichen Hilfssheriffs, denn diese übernahmen die Vorsortierung, wer verdächtig ist und wer nicht. Die an die Staatsanwaltschaft gelieferten verdächtigen Kreditkartennummern sind objektiv für die Staatsanwaltschaft nicht verifizierbar, es sind angeblich die 332 Verdachtsfälle, die die ominösen 5 Kriterien erfüllen.

So werden kreditkartenvergebende Institute und Banken zu "Erfüllungsgehilfen" des Staates. Ganz unabhängig von der persönlichen Einstellung, ob die Strafverfolgung von Kinderpornographie, die auf einem beliebigen ausländischen Webserver angeboten wird, eine massive Einschränkung der informationellen Selbstbestimmung aller deutschen Kreditkartenbesitzer legitimiert oder nicht, wurden durch diesen Schritt grundsätzlich erst einmal alle ca. 20 Millionen deutschen Mastercard und Visa Kreditkartenbesitzer objektiv "kriminalisiert" als potentielle Pädophile. Geltendes Recht macht dies möglich auch ohne formelle Anordnung einer Durchsuchung durch einen Richter.

"Rechtschaffene Bürger" haben nichts zu verbergen und können daher auch anonyme "Bespitzelung" um der guten Sache willen jederzeit ertragen !

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Markus Teuber

Ach,Herr Lücke,

seien Sie doch bitte nicht so weltfremd!.Oder tun Sie zumindest nicht so .
Es geht hier doch gar nicht darum,was der Betreiber der Seite wollte! Ob es sich um einen "echten" Anbieter handelt oder um einen "faker",der sich (Kreditkarten-)Daten "erschleichen" will.
Es geht hier allein darum,daß sich jemand "wissentlich und willentlich" auf derartige Seiten begibt und soweit zu gehen bereit ist,für das,was er dort bekommt,Geld zu zahlen.

Mit diesem Schritt,mittels vollendeter oder versuchter Kreditkartenzahlung Kinderpornographie zu erwerben,hat sich
derjenige schon weit in die Strafbarkeit (und darüber hinaus in die ethische Verwerflicheit seines Handelns) hinein begeben.

Wenn es darüber noch Diskussionen geben sollte,tun mir die Diskutanten herzlich leid.

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Frank Herrmann
Frank Herrmann (FHe) - 12.01.2007 16:57 Uhr

Herr Lücke und die anderen Bedenkenträger

Schämen Sie sich eigentlich nicht, unter dem Hintergrund von Vergewaltigungen, Mißhandlungen, und dem Quälen von Kindern Ihre Horrorgemälde vom totalen Überwachungsstaat zu zelebrieren? Sie schrecken nicht einmal vor verniedlichenden und absurden Mutmaßungen zurück (…“wäre es z.B. denkbar, dass es sich um eine 'gefakte' (oder Lockvogel)-Seite handelt, die nur dem Abkassieren oder dem Ermitteln von Daten dient“). Der Datenschützer hat den Kreditkartencheck als rechtmäßig beurteilt. Sie sollten das akzeptieren, trotz Ihrer andersartigen Gefühlslage. (...)
Zu § 130 StGB: Seit wann ist das ein Gesinnungsparagraph? Sind Sie etwa dafür, daß man u.a. „die Menschenwürde anderer angreift“, „zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt“ und zu „Gewalt- und Willkürmaßnahmen auffordert“? Sie scheinen ja einen merkwürdig grenzenlosen Freiheitsbegriff zu haben!

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K. Peter Luecke

@Markus Teuber (arathorn) - Hier ein paar Hinweise, um ...

... Ihnen auf die Sprünge zu helfen:
zu 'Jemand,der sich auf eine solche Seite einwählt,will ja wohl kaum ...': erstmal sind solche 'Annahmen' nur 'Annahmen' und keine Fakten. Zweitens wäre es z.B. denkbar, dass es sich um eine 'gefakte' (oder Lockvogel)-Seite handelt, die nur dem Abkassieren oder dem Ermitteln von Daten dient und wo gar kein Herunterladen möglich gewesen wäre. Da dann trotzdem von einem 'Straftatbestand' zu sprechen, hat mit Rechtsstaat nur noch wenig gemeinsam.Da gälte, wenn schon, eher Umgekehrtes.

zu 'gegen Bonitätsprüfung bei ... einer Hotelbuchung wehren': das 'Argument ist so albern und sachfremd, dass ich hier nicht näher darauf eingehen möchte (erläutere es auf Anfrage aber gerne für alle, die noch immer Verständnisprobleme haben sollten)

Weiterer Hinweis: es gibt auch einen Gesinnungsparagraphen 130 StGB, der in den letzten 12 Jahren nochmals kräftig verschärft wurde. Die darin genannten 'Tatbestände' sind Kernpunkte für ein anderes medienwirkwirksam zelebriertes zentrales Feindbild dieser Republik. Der Paragraph wird kräftig als Kampfmittel genutzt !
Werden bei einem Tatbetand die Ermittlungsmethoden großzügig gehandhabt, gilt das auch sonst so !

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@Teuber: "Nerds" und "Geeks" sind mitnichten eindimensional ...

wer solches Gedankengut verbreitet, hat beim * für sich in Anspruch nehmen der Verteidigung von Kinderrechten * eigentlich bereits verloren.

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Markus Teuber

"KiPo" -Genau das war zu befürchten,

daß dieser verniedlichende Begriff aus der Ecke der sog. "Fachleute" kommt,die ct lesen und dort diskutieren.
Diese Leute mögen zwar technisch einen "höherwertigen" Einblick haben,so wie Sie -Herr Bähring- meinen.
Leider reicht deren geistige,rein auf das technische Verständnis beschränkte Eindimensionalität eben nicht aus,um
zu erfassen,um was es bei derartigen Vorgängen wirklich geht.
Der Schutz des Internets und der dort tätigen user geht eben nicht über alles -auch wenn die ct-Leser dies meinen und
immer wieder (wie im Fall des Kopierens von Musilk und Videos oder der Verfolgung des Angebots von strafrecthlich relevantem Inhalt ) vertreten.
Das "Internet" ist kein rechtsfreier Raum oder ein Raum mit "neuen,anderen" Gesetzen.

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Mißbrauch mit dem Mißbrauch

Den Medien entnehme ich daß es weniger als 48 Stunden gedauert hat bis Leute wegen dieser Aktion ihren Job verloren haben. Die falsche Verdächtigung "sexuellen Mißbaruches" ist übrigens eines der Standardmittel um Männer fertigzumachen. (...)

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"KiPo"

entstammt Beiträgen aus dem Forum des heise Verlags, (Magazin c't) in dem eine ganze Reihe von Menschen mit einem etwas höheren technischen Background als der Normalbürger Dinge wie Überwachung diskutieren.

Ein weiterer dort verwendeter Terminus ist "Raubmordkopierer"
wenn es um die Herausgabe von Verbindungsdaten an die Musikindiustrie zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung geht (illegale Tauschbörsen).

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Markus Teuber

Höchst bedenkliche Ansichten !

Für die "Kritiker" der Aktion und deren vorgetragene Ansichten fehlt mir absolut jegliches Verständnis.
Deren Argumente sind schlicht lächerlich!

Jemand,der sich auf eine solche Seite einwählt,will ja wohl kaum eine Reise übers Internet buchen,oder online ein T-Shirt drucken lassen oder hält nach einem Auto Ausschau.Er will sich diese üblen Machwerke zu Gemüte führen.
Umso mehr will er dies,wenn er auch noch bereit ist,hierfür seine Kreditkarten-Daten anzugeben.
Seine Kreditkartendaten gibt man ja wohl nur dann heraus,wenn man etwas kaufen will.

Ob sich die "Kritiker"mit gleicher Vehemenz gegen die Bonitätsprüfung bei einem Kreditgesuch oder einer Hotelbuchung wehren ?
Wer prüft denn bei diesen Vorgängen und vorallem was ?




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gerhard quell
gerhard quell (ske2) - 11.01.2007 09:26 Uhr

Wer hat eigentlich überprüft?

Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungsaufgaben an die private Wirtschaft weitergegen hat, stellt sich mir eine zusätzliche Frage.

Wer garantiert eigentlich, daß bei der Abfrage Daten von Firmenmitarbeitern der Banken und Kreditkartenunternehmen nicht ausgefiltert wurden? Oder das wer garantiert, daß Menschen nicht vorsätzlich denunziert wurden??

Wer kontrolliert die Abfrager??

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Rolf-Michael Henkel

Veletzte Privatspäre?

Jetzt schlägt es wirklich 13!

Wie weit haben sich eigentlich diejenigen, die sich hier über die zur Identifizierung von entweder kranken oder hochkriminellen Subjekten angewandte Fahndungsmethode aufregen, von der Realität entfernt?

Machen einen Riesen-Bohai um die eventuell verletzte Privatsphäre von Kreditkartenbesitzern und wollen diese quasi unter Artenschutz stellen.

Leute, aufwachen! In diesem Land gibt es Tausende, wenn nicht sogar Millionen von Menschen, denen unser Recht NULL Privatsphäre zusteht, bei denen z.B. jede Bank zu sofortiger umfangreicher Auskunft verpflichtet ist, nur weil diese Menschen einen Antrag auf Hartz IV gestellt haben.

Aber die haben zugegebenermaßen in der Regel keine Kreditkarten.

Und noch etwas: Wer ist eigentlich auf die verniedlichende Abkürzung "KiPo" gekommen? Das heißt Kinderpornografie und stellt einen Straftatbestand dar! Da gibt es ja wohl keinen Grund zur Verniedlichung. Vielleicht denkt der eine oder andere ja auch darüber einmal nach.

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Mit Vignette bei gleichzeitiger Abschaffung

von KFZ oder Mineraklölsteuer wärs doch auch getan gewesen - allerdings ohne Auftrag für Toll-Collect.
Hoffentlich kann man Herrn Stolpe wenigstens mittels "on board unit" orten, wenn er sich der Verantwortung entziehen will. Schön auch die Webcams für den Berufsverkehr im hr, da kann man dem H.IV/Pisa geweihten Nachwuchs dann zeigen wo man früher mal zur Arbeit fuhr.

"Miami Vice" schaffen immerhin Arbeitsplätze ... (Reality-Knast-TV, ...)

Der Deutsche kauft sich für die Fahrt zur Demo eine Fahrkarte!

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Andreas Löw

Bei Mord und Mautdaten Hemmschwelle höher

erst kürzlich wurde diskutiert ob in einem Mordfall die Daten der Mautstationen ausgewertet werden dürfen.

Mit gleichen Maßstäben kann man auch die Telekom Firmen bitten bei anonymen telefonischen Hinweisen doch mal den Datenbestand nach Anrufern von bestimmten Nummern zu durchsuchen.

Der Fall ist echt grenzwertig und ich bin mir nicht sicher ob hier der Zweck die Mittel heiligt, denn wie sich das darstellt sind die Haupttäter mit diesen Angeboten ja unbehelligt geblieben.

Man kann das ganze noch steigern wie in USA wo die Ermittlungsbehörden sogar Leute animieren strafbare Angebote anzunehmen um diese dann fest zu nehmen.

Gruß

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Am Ast sägen, auf dem man selbst sitzt.

Ich vermute mal sowas endet: Im Zweifel für ...



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gisbert heimes

Illusionslos

Jede(r) rechtschaffene Bürger(in) wird akklamieren. Allerdings heiligt auch in diesem Fall noch lange nicht jeder Zweck auch die Mittel, und so sollte man sich keiner Illusion darüber hingeben, daß hier über das Vehikel Kinderpornografie dem Überwachungsstaat absichtlich oder unabsichtlich nicht wieder ein Stück Weg bereitet wurde.

Interessant auch, daß in dem Artikel bei der Aufzählung der nicht vom Bankgeheimnis geschützten Straftatbestände typischerweise mal wieder die Steuerhinterziehung fehlt.

Da kann das Bankgeheimnis dann nicht dicht genug sein.

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K. Peter Luecke

@Thomas Leutbecher (thlb) - Interessant, Sie vertreten die Umkehr ...

... der Beweislast ('mich würde sehr interessieren was die gegner dieser aktion zu verbergen haben')!

Aussagen wie 'hier geht es um kinder, vielleicht ihr eigenes' rechtfertigen im Zweifel jede Aktion , sind eine Generalvollmacht .

Im übrigen: ich selbst habe drei Kinder. Aber die Hysterie, die ausgerechnet in diesem durch extreme Kinderarmut (manche sagen: Kinderfeindlichkeit) drastisch schrumpfenden Land zur Schau getragen wird, ist mir mehr als suspekt ! Es sieht fast so aus, als habe sich eine Metamorphose vom Land der Eltern zum Land der Ermittler vollzogen !? Naja, auch eine Rolle ! Immerhin gut für's Gewissen.

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K. Peter Luecke

@heike haubrichs (roselheike) - Ihre Obrigkeitsgläubigkeit...

... in allen Ehren. Aber leider ist die nicht jedem gegeben.

Apropos: Sie schreiben: ein 'Zugriff, der Intelligenz und Profis verrät' . Profis ja , aber 'Intelligenz' !? Der Zugriff verrät eher willige Helfer bei den Kreditkartenorganisationen und eine großzügig interpretierte staatliche Machtbefugnis ! Man könnte auf die Idee kommen , dass wir uns schon auf dem besten Wege zum Polizeistaat befinden.

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Josef Berger
Josef Berger (sepp80) - 10.01.2007 19:37 Uhr

@Wenzel

Es gibt kein gesetzlich geregeltes Bankgeheimnis in Deutschland. Das wird nur durch das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Bank geregelt.

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K. Peter Luecke

Wie bitte !? 'Schon die Zahlung des Betrags Straftat' !

Die Aussage der Ermittler, dass 'Schon die Zahlung des Betrags von 79,99 Dollar für diesen Zugang .. eine Straftat' gewesen sei, ist blanker Unsinn. Erst mit dem Herunterladen der entsprechenden Bilder etc ist eine Straftat begangen worden. Zwar ist anzunehmen, dass nach Zahlung auch Material heruntergeladen worden ist. Aber das ist zunächst mal nicht mehr als eine (völlig unbewiesene) Hypothese. Es sei denn, die Ermittler hatten Zugriff auf die fragliche Webseite der angeblich nach wie vor unbekannten Betreiber und konnten dort die Downloaddaten auswerten.

Dass die Banken und Kreditkartenorganisationen die Ermittler auf Grund so vager Veredachtsmomente so großzügig mit Kundendaten versorgt haben, lässt aufhorchen. Denn wer weiß, wonach sonst noch so alles in diesem Rechtsstaat geforscht wird, 'verbotene' Polit-Seiten inbegriffen ! Wehe , wer da via Kreditkarte oder Online-Überweisung an die 'Falschen' spendet !

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Jahrgang 1949, politischer Korrespondent für Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen mit Sitz in Hannover.

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