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Plädoyers im Doppelmordprozess von Bodenfelde „Ich weiß nicht, was mich da geritten hat“

21.06.2011 ·  Jan O. brachte zwei Jugendliche aus Bodenfelde auf grausame Art um. Motiv war offenbar, seinen Geschlechtstrieb zu befriedigen und die erste Tat zu vertuschen. Er gilt als vermindert schuldfähig und kommt wohl nicht mehr auf freien Fuß.

Von Robert von Lucius, Göttingen
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Drei Sätze nutzt der Angeklagte Jan O. in seinen Schlussworten am Dienstag: Auch wenn die Familie des jungen Mädchens, das er getötet hatte, seine Entschuldigung nicht annehmen wolle, entschuldige er sich bei den Familien seiner beiden Opfer, die er nach eigenem Eingeständnis ermordet hatte. Und dann: „Ich weiß nicht, was mich da geritten hat.“ Während des Plädoyers seines Verteidigers schaut er ohne sichtbare Regung. Zuvor, noch bevor die drei Richter und die beiden Schöffen des Landgerichts Göttingen in Saal kamen, hatte er lebhaft mit seinem Pflichtverteidiger gesprochen und auch einmal gelacht. Später rührt er sich nicht, auch nicht, als sein Verteidiger von dem „schrecklichen Vorgehen“ spricht, mit dem er „unermessliches Leid“ über die Angehörigen gebracht habe, oder von seiner „schweren seelischen Abartigkeit“. Das Landgericht will sein Urteil über den Doppelmord von Bodenfelde am nächsten Montag fällen.

Auch beim Plädoyer des Staatsanwalts am Montag hatte Jan O. kaum Regungen gezeigt. Dabei hätte es Anlass genug für Gefühle gegeben – etwa bei dem Satz, er habe das Leben von zwei Familien zerstört. Bei den Plädoyers, bei Zeugenaussagen und beim umfassenden Geständnis des Täters fiel es manchen Zuhörern schwer, die Fassung zu bewahren – etwa, als zur Sprache kam, dass O. an den lebenden und später toten Opfern, Tobias und Nina, kannibalistische Handlungen beging, Blut aus dem Körper trank, die Leichen schändete.

Begründungen dafür gab es so manche: Hass auf die Schule und auf den Vater, eine überforderte Mutter, Liebe zu Horrorfilmen, eine Beziehung zur rechten Szene, Rauschgift und Alkohol. Jan O. bevorzugte junge Mädchen. Als der 26 Jahre alte Arbeitslose am 14. November betrunken durch Bodenfelde zog, habe er die 14 Jahre alte Nina gesehen, sie an sich gerissen und sie geküsst. Als sie sich wehrte und schrie, riss er sie zu Boden und trennte ihr mit den Scherben einer Bierflasche die Kehle durch. Fünf Tage später griff sich O. den 13 Jahre alten Tobias in der Nähe des Tatorts und tötete ihn mit zahlreichen Messerstichen in den Hals - aus Angst, entdeckt zu werden. Ob sexuelle Motive eine Rolle spielten, blieb umstritten. Angeblich hielt O. ihn wegen der langen Haare für ein Mädchen. Sein Verteidiger zitierte O., homosexuelle Neigungen seien mit seiner „politischen Gesinnung“ nicht vereinbar.

Auch nach der Haft kommt O. wohl nicht mehr frei

Der Staatsanwalt wie auch der Verteidiger, der den fairen, nüchternen Prozessverlauf lobte, sahen mehrere Mordmerkmale erfüllt: Befriedigung des Geschlechtstriebs, Ermöglichen oder Verdecken einer anderen Straftat. Daher wies der Vorsitzende Richter am Dienstag darauf hin, dass er über eine „besondere Schwere der Schuld“ zu entscheiden habe. Der Verteidiger wandte ein, eine besondere Schwere der Schuld und eine verminderte Schuldfähigkeit seien schwer vereinbar. Der Staatsanwalt beantragte für den Angeklagten nicht lebenslang, sondern 15 Jahre Haft, weil O. unter einer schweren Persönlichkeitsstörung leide und so vermindert schuldfähig sei. Der Verteidiger forderte eine geringere Strafe, ohne eine Zahl an Jahren zu nennen.

Nach Verbüßung solle O. in Sicherungsverwahrung, so der Staatsanwalt, oder in eine Psychiatrie, so der Pflichtverteidiger. In Freiheit könne er erst wieder kommen, wenn Gutachter ihm völlige Ungefährlichkeit bescheinigten. Die Prognose ist nach Angaben des Staatsanwalts allerdings „extrem ungünstig“. Es bestehe ein hohes Risiko, dass O. weitere Straftaten begehe. Auch der Verteidiger meinte, es sei „vollkommen klar“, dass O. nach der Haft nicht frei kommen werde – ob er aber irgendwann geheilt werde, sei nicht abzusehen.

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Jahrgang 1949, politischer Korrespondent für Niedersachsen, Sachen-Anhalt und Bremen mit Sitz in Hannover.

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