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Pascal-Prozeß Wie gefangen in der „Tosa-Klause“

30.09.2004 ·  Im Prozeß um den Mord an dem fünf Jahre alten Pascal hat die Mitangeklagte Andrea M. ihr Leben in der „Tosa-Klause“ geschildert. Die Frau soll nach Meinung der Anklage Beihilfe zum Mord geleistet haben.

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Am dritten Todestag des fünfjährigen Pascal hat die Schwurgerichtskammer des Saarbrücker Landgerichts am Donnerstag die 40 Jahre alte Mitangeklagte Andrea M. vernommen. Die Frau, die nach Meinung der Anklage bei dem gewaltsamen Tod des kleinen Pascal nicht nur zugegen gewesen sein, sondern auch Beihilfe zum Mord geleistet haben soll, schilderte ein Leben voller Elend.

Die Mutter habe angeschafft und sei Alkoholikerin gewesen, sagte Andrea M. „Sie wollte mich nicht bei sich haben.“ So zog die Großmutter sie auf, bis sie an Krebs erkrankte. Die Pflegeeltern liebten Andrea nicht, und Andrea liebte sie auch nicht. Aber sie schätzte die Freiheit. „Ich bin immer wieder weggelaufen.“

In der Kneipe fand sie Alkohol und Freier

Straßenstrich, Betreuende Werkstatt, Psychiatrie, Frauenhaus, Wohngemeinschaft, Obdachlosigkeit - so sahen bis Mitte der achtziger Jahre die Lebensstationen einer Frau aus, die nach eigener Aussage an „Oligophrenie“ leidet, einer leichten Form von Debilität - „Was das ist, weiß ich nicht.“ Sie gebar vier Kinder, die sie alle zur Adoption freigab. „Ich kannte ja die Väter nicht.“

Manches änderte sich im Jahre 1989. Sie zog in die Wohnung der Wirtin der „Tosa-Klause“ in Saarbrücken-Burbach. Christa W., die Hauptangeklagte im Verfahren, kümmerte sich um die einsame Frau. Andrea M. fand in der heruntergekommenen Kneipe Alkohol und Freier. „Das Geld bekam ich nicht. Wenn ich mal keine Lust hatte, wurde ich bedroht.“

„Ich wollte nicht mehr auf die Straße zurück“

Außer dem Geld für die Prostitution erhielt sie auch Sozialhilfe. Auch dieses Geld habe Christa W. an sich genommen. 1995 kam dann ihr fünftes Kind auf die Welt. Nun konnte sie die „Tosa-Klause“ nicht mehr verlassen: Eine Adoption ihres Sohnes Bernhard durch Dritte kam für sie nach anfänglichen Zweifeln nicht mehr in Frage. „Ich war froh, daß er bei mir war.“

Andrea M's. Betreuer vom Jugendamt schien über die Rolle der Christa W. im Leben seines Zöglings zufrieden zu sein. Christa W. wurde die offizielle Betreuerin von Andrea M., obwohl sie von ihr geschlagen wurde, wie Andrea M. am Donnerstag aussagte. Sie begann zu weinen, als sie ihr trauriges Leben in der „Tosa-Klause“ schilderte. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, warum sie dort geblieben sei, antwortete sie: „Ich wollte nicht mehr auf die Straße zurück.“

Neuer Ortstermin beantragt

Bevor Andrea M. am Donnerstag zu ihrer Person befragt worden war, hatten mehrere Verteidiger einen neuen Ortstermin in der „Tosa-Klause“ beantragt. Die Angeklagte Erika K. will von der Theke der Bierkneipe aus gesehen haben, wie Pascal im Hinterzimmer vergewaltigt und getötet wurde. Der Ortstermin soll nun den Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen klären. Nach Einschätzung einiger Anwälte hätte die Frau die Szene von ihrem Standort aus nicht erkennen können.

Die 51 Jahre alte Angeklagte hatte detailliert den Tod des Jungen beschrieben. Sie behauptete, Andrea M. habe Pascal am 30. September 2001 im Hinterzimmer ein Kissen auf das Gesicht gedrückt, während der Junge von einem 42 Jahre alten Angeklagten vergewaltigt worden sei. Zu diesen Tatvorwürfen wird sich Andrea M. voraussichtlich am kommenden Montag, dem nächsten Prozeßtag, äußern. Die meisten der Angeklagten - vier Frauen und neun Männer - hatten angekündigt, sich nicht zu äußern.

Quelle: mtz., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.10.2004, Nr. 229 / Seite 7
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