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Pascal-Prozeß Kindsmord im Hinterzimmer

27.09.2004 ·  Im Prozeß um den Mord an dem fünf Jahre alten Pascal aus Saarbrücken hat sich eine Angeklagte erstmals umfassend geäußert.

Von Eckhart Kauntz, Saarbrücken
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Fast drei Jahre nach dem Tod des fünfjährigen Pascal gerät in der Erinnerung der 51 Jahre alten Erika K. manches durcheinander. Aber einen konkreten Eindruck hat die Putzfrau von der Todesstunde Pascals in der Kammer der "Tosa-Klause" in die Gegenwart mitgenommen. "Unter der Pritsche waren zwei Blutstropfen zu sehen." Die mitangeklagte mehrfache Mutter Erika K. weiß auch noch, daß sie auf Geheiß der Kneipenwirtin Christa W. zu einem Feudel griff und das Blut sowie im Klo Erbrochenes aufwischte. Danach ging sie mit ihrem Sohn und mit einem damaligen Freund, der ebenfalls auf der Anklagebank sitzt, zur Kirmes. Der Saarbrücker Stadtteil Burbach feierte an jenem letzten Septembersonntag des Jahres 2001 Oktoberfest.

Das Blut, an das sich Erika K. erinnert, stammte mit großer Wahrscheinlichkeit aus dem Körper des Jungen, der weniger als eine Stunde zuvor auf der Pritsche zu Tode gekommen war und seit jenem Tag verschwunden ist. "Es Manuela", so Erika K. in ihrer Aussage vom Montag, habe deren Halbbruder gegen halb zwei am Mittag in die "Tosa-Klause" gebracht. Im Hinterzimmer wurde der kleine Pascal zunächst von einem inzwischen rechtskräftig verurteilten Mann vergewaltigt. Erika K. will alles durch die halbgeöffnete Tür mit angesehen haben und schildert auf Verlangen des Gerichtes, wie der Mann das Kind gepackt und vergewaltigt habe.

„Da habe ich mich falsch ausgeschwätzt“

Christa W. soll das Geschehen gefilmt, wegen der Schreie des Jungen die Musik lauter gestellt und auf ihre gegenüber von Erika K. geäußerten Vorbehalte gesagt haben, das gehe sie nichts an. Erika K. verbrachte die Stunde nach dem von ihr beobachteten Akt der Vergewaltigung eines kleinen Jungen zu Hause beim Mittagessen und fand bei ihrer Rückkehr in die "Tosa-Klause" am Nachmittag dort neben einer Reihe von Stammgästen immer noch Pascal vor. "Ich war zwanzig Minuten drin, als der (Mitangeklagte) Martin R. zu Pascal in das Kämmerchen ging." Weil der Junge sich offenbar wehrte, soll R. die von Gutachtern als schwachsinnig bezeichnete und ebenfalls vor dem Gericht sitzende Andrea M. gebeten haben, ihm behilflich zu sein.

Andrea M., deren Sohn Bernhard in der "Tosa-Klause" ebenfalls mehrfach vergewaltigt worden sein soll, habe dann, so will Erika K. durch die Tür beobachtet haben, erst den Po Pascals in die Höhe gehoben und dann den Kopf des bäuchlings auf der Pritsche liegenden Pascal auf die Aufforderung des Martin R. hin seitlich in das Kissen gedrückt. Andere Personen seien bei der Vergewaltigung nicht dabeigewesen, beteuert die Frau und bezeichnet frühere Aussagen als nicht richtig. "Da habe ich mich falsch ausgeschwätzt." So oder ähnlich klingen immer wieder ihre Begründungen, wenn der Vorsitzende Richter Ulrich Chudoba ihr konkretere und detailliertere Aussagen aus früheren Vernehmungen vorhält und sie auf Widersprüche hinweist.

„Der wird entsorgt in der Kiesgrube in Frankreich“

Pascal sei nach dem Vergewaltigungsakt still gewesen. Erika K. erinnert sich, mit der Hand "an seinem Bein so gewackelt" zu haben. Die in dem Verfahren als Hauptangeklagte geltende Wirtin Christa W., der für die Mißbrauchsakte jedes Mal zwanzig Mark bezahlt worden sein sollen, schien dieses Ereignis schon vorausgesehen zu haben. Sie habe einfach festgestellt: "Der wird entsorgt in der Kiesgrube in Frankreich", berichtet Erika K. Sie selbst habe gemeinsam mit Christa W. einen blauen Sack aufgehalten, der den in eine Hundedecke eingehüllten Leichnam aufnahm. Dann sei der Sack in ein Auto verladen worden, das sie habe wegfahren hören.

So still wie bei der Schilderung der letzten Stunden des kleinen Pascal ist es in dem großen Saarbrücker Schwurgerichtssaal bei einem Prozeß vor vollem Haus wohl selten zugegangen. Nur als Erika K. die Christa W. mit deren Wort von der notwendigen "Entsorgung" zitiert, geht ein leichtes Raunen durch die engbesetzten Zuschauerbänke. Am Donnerstag wird vermutlich die ebenso wie Erika K. als schwachsinnig geltende vierzigjährige Andrea M. vor Gericht über die Vorkommnisse am 30. September des Jahres 2001 befragt werden. Die Kneipenwirtin Christa W. als dritte der vier angeklagten Frauen will sich nur zu einem ihr zur Last gelegten Drogendelikt äußern. Alle anderen Angeklagten haben bisher keine Bereitschaft zu einer umfassenden Aussage erkennen lassen.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.09.2004, Nr. 226 / Seite 11
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