11.10.2007 · Statt sie zu durchsuchen, hat ein Nürnberger Polizeiobermeister seine Gefangene während der Leibesvisitation sexuell missbraucht. Der 53-Jährige ist nicht zum ersten Mal aufgefallen, sieht sich aber dennoch als Justizopfer.
Ein Polizist ist wegen des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung einer Gefangenen am Donnerstag in Nürnberg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah es als erwiesen an, dass der Beamte sich im Januar 2004 in der Ausnüchterungszelle an einer heute 23 Jahre alten Frau vergangen hatte.
Damit habe er das Ansehen der Polizei insgesamt beschädigt, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Alle Beamten würden durch solche Taten in Misskredit gebracht, das Vertrauen der Bürger in die Polizei werde zerstört. Das Strafmaß entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Schon einmal wegen ähnlicher Tat verurteilt
Die Verteidigung hatte die Glaubwürdigkeit des Opfers angezweifelt und Freispruch gefordert. Der inzwischen suspendierte, 53 Jahre alte Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten und sich als Justizopfer bezeichnet. Dagegen beharrte die 23 Jahre alte Schlosserin in ihrer Aussage darauf, von dem Beamten bei einer Leibesvisitation vergewaltigt worden zu sein.
In einem ersten Verfahren vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts war der Mann vor eineinhalb Jahren freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch wegen eines Formfehlers jedoch auf. Die Kammer habe es versäumt, in ihrem Urteil eine frühere Verurteilung des Polizeiobermeisters wegen einer ähnlichen Tat zu erwähnen. Deshalb wurde das Verfahren neu aufgerollt.