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Donnerstag, 16. Februar 2012
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Nordhessen Nach Campingplatzüberfall: Mord-Vorwurf geprüft

24.07.2008 ·  Nach dem Überfall auf ein Zeltlager linker Jugendlicher am Sonntag prüft die Kasseler Staatsanwaltschaft den Vorwurf des versuchten Mordes gegen den rechtsradikalen Haupttäter. Bei dem Überfall war ein 13 Jahre junges Mädchen lebensgefährlich verletzt worden.

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Nach dem Überfall auf ein Zeltlager linker Jugendlicher am Sonntag prüft die Kasseler Staatsanwaltschaft den Vorwurf des versuchten Mordes gegen den rechtsradikalen Haupttäter. „Unsere Ermittlungen sind sehr umfassend. Auch versuchter Mord gehört zu den Tatbeständen, die in Erwägung gezogen werden“, sagte Oberstaatsanwalt Hans-Manfred Jung am Donnerstag in Kassel. Bei dem Angriff mit einem Klappspaten auf ein schlafendes Mädchen seien „niedere Beweggründen“ und „Heimtücke“ als zwei Mordmerkmale gegeben. „Die Ermittlungen werden sich aber trotz des Geständnisses des Haupttäters noch hinziehen“, sagte Jung.

Am Sonntagmorgen waren zwei junge Männer am Neuenhainer See 40 Kilometer südlich von Kassel über den zweieinhalb Meter hohen Zaun eines Camps gestiegen, in dem die Jugendorganisation der Partei Die Linke zeltete. Ein 19-Jähriger drang in ein Zelt ein und schlug mit einem Klappspaten auf ein schlafendes Mädchen ein und verletzte es lebensgefährlich. Anschließend rannten der 19-Jährige und sein zwei Jahre älterer Komplize aus dem Lager. Zwei weitere Männer hatten inzwischen die Heckscheiben dreier Autos eingeschlagen. Alle vier flüchteten zusammen in einem Wagen. Jugendliche aus dem Camp konnten sich das Nummernschild merken.

„Moralisch zutiefst verwerflich“

Das Mädchen liegt noch mit schweren Verletzungen im Krankenhaus. Die vier Männer wurden noch am Sonntag festgenommen, drei waren bald wieder auf freiem Fuß. Der mutmaßliche Haupttäter sitzt seit Montag in Untersuchungshaft. Ihm wird vorerst versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. In der Vernehmung hatte er sich zu einer rechtsradikalen Besinnung bekannt.

Die hessischen Grünen begrüßten die erweiterten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. „Ein 13-jähriges Mädchen, das nachts in einem Zelt auf einem umzäunten Gelände schläft, ist wohl arg- und wehrlos“, sagte ihr Rechtsexperte Andreas Jürgens. Deshalb müsse von Heimtücke ausgegangen werden. Auch die niederen Beweggründe seien wahrscheinlich: „Wer Menschen töten will, nur weil sie andere politische Ansichten vertreten, handelt moralisch zutiefst verwerflich.“

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