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No Angels Nadja Benaissa bleibt wohl vorerst in Haft

17.04.2009 ·  Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa wird vermutlich das Wochenende über in U-Haft bleiben. Mit einer kurzfristigen Entscheidung sei nicht zu rechnen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Diese begründet die Festnahme mit einer Wiederholungsgefahr. Möglicherweise hätten sich weitere Männer infiziert.

Von Friedrich Schmidt
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Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Ger Neuber, hat Kritik an seiner Behörde wegen der Ermittlungen gegen die Sängerin Nadja Benaissa zurückgewiesen. „Wir hätten auch gegen eine nicht so prominente Person unter solchen Voraussetzungen einen Haftbefehl beantragt“, sagte Neuber dieser Zeitung am Freitag. Nadja Benaissa war vor einer Woche kurz vor einem Auftritt in einer Frankfurter Diskothek festgenommen worden. Seither sitzt sie in Untersuchungshaft.

Sie soll einen Mann bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit HIV angesteckt haben, obwohl sie von ihrer Infektion wusste. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sie wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung. HIV gilt vor dem Gesetz als „gesundheitsschädlicher Stoff“, dessen „Beibringung“ in Fällen von Körperverletzung zu einer höheren Strafe führen kann. Das Strafmaß liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe.

„Gute Gründe“ für Zugriff

Das Vorgehen der Ermittler war zuletzt scharf kritisiert worden. Für die Festnahme kurz vor dem Auftritt habe es „gute Gründe“ gegeben, sagte Neuber. Die Adresse, unter der die Sängerin gemeldet ist, sei „mehrfach observiert“ worden. Ein Zugriff schien wenig erfolgversprechend, weil sie selten dort gewesen sei. Man bedauere in der Behörde aber die „Publizität“, die durch Ort und Zeitpunkt der Festnahme entstanden sei.

Am Freitag nachmittag wurde nicht mehr mit einer baldigen Entlassung Benaissas gerechnet. Die Sängerin von den No Angels wird vermutlich auch das Wochenende über in Untersuchungshaft bleiben. „Ich rechne nicht mit einer kurzfristigen Entscheidung“, sagte Neuber. Es werde bestimmt „noch einige Zeit“ ins Land ziehen. Am Donnerstag schien noch eine rasche Lösung möglich.

Möglicherweise weitere Männer infiziert

Als Grund für die Festnahme hatte die Staatsanwaltschaft eine Wiederholungsgefahr angegeben; im Zuge der Ermittlungen sei man auf weitere Männer gestoßen, die möglicherweise ebenfalls von ihr infiziert worden seien. Der Grund für die Inhaftierung falle aber weg, „wenn es gute Gründe dafür gibt, dass die Wiederholungsgefahr nicht mehr besteht“. Nadja Benaissa hat noch am Freitag nach Angaben ihrer Rechtsvertretung einem Strafverteidiger untersagt, weiter in ihrem Namen aufzutreten. Er habe ohne Rücksprache Interviews mit Boulevardmedien geführt.

Der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien, Hans-Joachim Otto (FDP), kritisierte derweil die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin gegen die „Bild“-Zeitung wegen ihrer Berichterstattung über das Ermittlungsverfahren. „Niemand hat geschrieben, dass Frau Benaissa schuldig sei“, sagte Otto. Die Tatsache, dass sie in U-Haft sitze, sei aber ein Vorgang, der die Öffentlichkeit interessiere.

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Jahrgang 1980, Redakteur in der Politik.

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