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Neuneinhalb Jahre Haftstrafe „Michelles Leben war ihm gleichgültig“

02.10.2009 ·  Neun Jahre und sechs Monate muss Daniel V. für den Mord an der achtjährigen Michelle ins Gefängnis. Er habe nicht nur das Mädchen ums Leben gebracht, sondern auch das Leben ihrer Eltern vernichtet, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung.

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Völlig reglos und mit starrem Blick nimmt Daniel V. das Urteil hin: Für den schrecklichen Mord an der kleinen Michelle aus Leipzig muss er neuneinhalb Jahre Jugendstrafe verbüßen. Das Landgericht Leipzig verurteilte den Neunzehnjährigen am Freitag auch noch wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Er hatte sich das achtjährige Mädchen aus der Nachbarschaft am 18. August 2008 ausgesucht, um mit dem Kind erste sexuelle Erfahrungen zu sammeln. „Das Leben von Michelle war ihm gleichgültig“, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Göbel.

So seltsam bewegungslos und gehemmt, wie sich Daniel V. die Worte des Richters anhörte, so hatte er während des gesamten Prozesses auf der Anklagebank gesessen. Der dickliche Neunzehnjährige, das wird schnell klar, ist ein zurückgebliebener Teenager. Er sei ein „Einzelgänger, Außenseiter, Muttersöhnchen“, sagte sein Verteidiger Malte Heise.

„Fürchterlich grausame Tatumstände“

Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte Daniel V. erhebliche Reifemängel und eine Gefühlskrankheit. „Er hat eine Entwicklungsstörung von bereits pathologischem Ausmaß“, sagte Heise. Diese Defizite haben dazu geführt, dass Daniel V. nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt wird. Er gilt gleichwohl als voll schuldfähig. Erwachsenen Mördern droht lebenslängliche Haft.

Daniel V. ging mit erheblicher Brutalität vor. Richter Göbel sprach von „fürchterlichen, grausamen Tatumständen“. Man könne „in Worten nicht beschreiben“, was sich im August 2008 in der Wohnung, in der Daniel V. mit seiner Mutter lebte, abgespielt habe. Allein die Fakten der Obduktion sprächen Bände. Mehrere Zähne brach Daniel V. Michelle aus und sogar ein Stück des Kiefers. Zudem flößte er ihr Alkohol ein, sie hatte 0,8 Promille.

Als Michelle fliehen wollte, schlug und würgte der kräftige Kerl das Kind. Das Mädchen erstickte. „Das muss für Michelle ein furchtbarer Todeskampf gewesen sein“, sagte Oberstaatsanwalt Klaus- Dieter Müller. Daniel V. warf Michelles Leiche in einen Ententeich im Leipziger Südosten. Ankläger Müller forderte die Höchststrafe von zehn Jahren, Verteidiger Heise achteinhalb.

Schockpräsentation zum Prozessauftakt

Zum Prozessauftakt hatte ein Rechtsmediziner der Universität Leipzig mit seinem Bericht von der Obduktion Entsetzen und Erschütterung ausgelöst. Er hatte die Bilder des toten, nackten Kindes auf dem Seziertisch - völlig unüblich - mit einer Powerpoint-Präsentation auf eine Leinwand geworfen. Zuschauer brachen in Tränen aus. Er werde das nie mehr machen, sagte der Mediziner später. Das Gericht habe es so gewollt.

Den Eltern der Grundschülerin war die Schockpräsentation erspart geblieben. Sie kamen nicht ins Landgericht, waren mit Michelles Brüdern nach dem grausamen Verbrechen auch aus Leipzig weggezogen. „Der Familie geht es sehr schlecht“, sagte deren Anwalt Reinhard Baehr. Richter Göbel formulierte noch drastischer: Daniel V. habe „nicht nur Michelle ums Leben gebracht, sondern auch das Leben der Eltern vernichtet.“

In seinem „letzten Wort“ bewies Daniel V. noch einmal, dass er anders reagiert als die meisten anderen, mitfühlenden Menschen: „Also erstmal möchte ich sagen, dass mir erst während der Verhandlung die ganzen Ausmaße meiner Tat bewusst geworden sind. Und ich war auch sehr schockiert, als ich erfahren habe, dass die Familie so traumatisiert ist“, sagte er blechern in das zuvor fein säuberlich zurechtgerückte Mikrofon. Dann brach er abrupt ab. „Das war's?“, fragt Richter Göbel. „Das war's“, sagte Michelles Mörder.

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