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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Nach Amokalarm in Memmingen 37 Waffen in Wohnhaus sichergestellt

 ·  Nach dem Amokalarm an einer Schule in Memmingen hat die Polizei im Haus der Familie des jugendlichen Täters 37 Waffen sichergestellt. Gegen den Vater des Schützen wird inzwischen wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht ermittelt.

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K. Peter Luecke

Der reißerische Titel hält nicht was er verspricht !

Denn offenkundig waren die 37 Waffen legal. Und sie waren mit einer Stahltür und einem im Tresor deponierten Schlüssel gesichert. Da der Jugendliche offenkundig den Code kannte, geht die nachgeschobene Beschwerde der Polizei über eine angeblich nicht ausreichend stabile Stahltüre ins Leere. Und dass "in dem Wohnhaus mehr Treibladungspulver gelagert (gewesen sei) als erlaubt" riecht nach einer Hilfsbeschuldigung seitens der Behörden (wieviel Gramm mehr waren es ??), zumal dies mit dem Zugang des Jugendlichen zu den Waffen unmittelbar überhaupt nichts zu tun hatte. Es geht dabei wohl um Vorderlader-Treibladungen oder das Wiederladen von Munition, beides unmittelbar ohne Bedrohungsrelevanz. Das sind vielmehr Formalien. Ich schätze mal, der Vater wird die Waffenbesitzerlaubnis zurück erhalten. Zurück bleibt allerdings ein Erziehungsproblem.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 31.05.2012 08:17 Uhr
Alfred Göldner

Zurück bleibt allerdings ein Erziehungsproblem?

Mit Verlaub, in welcher Welt leben sind Sie denn? Für mich bleibt mindestens eine weitere Frage offen, nämlich warum jemand 37 Waffen besitzen muss? Ob mit Stahltür und Panzerschrank gesichert, ist dabei völlig irrelevant! Richtig wäre, dem Manne würde die Waffenbesizuerlaubnis nicht mehr zurück gegeben. Interessant fände ich auch eine nähere Erläuterung des Begriffs "Bedrohungsrelevanz". Sind 70 abgegeben Schüsse unter Verwendung von "Treibladungspulver" bedrohungsrelevant genug? Damit Sie mich nicht falsch verstehen, ich bin keineswegs ein Gegener von Schützenvereinen oder Sportschützen.

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Jerome Morrow

Es wird in den Krümeln gesucht

Ein Waffenbesitzer der seine Waffen offenbar sicher gelagert hat! Das gilt es festzustellen. Nun sucht man nach irgendwelchen irrelevanten Mini-Verstößen. Die Sicherheitsklasse der Tür ist ein theoretisches Problem. Die potentielle Gefährlichkeit der einzelnen Schusswaffe wird weder größer noch kleiner je sicherer die Tür ist bzw. mit wie vielen anderen Waffen zusammen sie gelagert wird. Und die Sache mit dem Treibladungspulver ist in keinerlei Hinsicht kausal für den Missbrauch der Waffen durch den Sohn.

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Michael Meier
Michael Meier (never1) - 30.05.2012 18:11 Uhr

Alte Vorderlader auf dem Bild.....

....damit konnte man in den 30-jährigen Krieg ziehen.

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Winfried Weihrauch

Der schwarze Peter

Man muss nicht mit 20 Leuten ein Wohnhaus stürmen um die Schutzklasse der Tresortür festzustellen, eine Nachfrage beim Ordnungsamt hätte dazu genügt. Waffenbesitzer müssen die sichere Lagerung gegenüber der Behörde nachweisen. Dazu kann die Behörde auch jederzeit unangemeldet und unter Verletzung §13 GG die Wohnung betreten und die sichere Lagerung der Waffenvor Ort überprüfen. Das Ordnungsamt wusste zu jeder Zeit, welche Schutzklasse das Behältnis hatte und wieviele Waffen gelagert wurden.

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