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Mordprozeß Sonthofener „Todespfleger“ gesteht

07.02.2006 ·  Am ersten Prozeßtag gegen den Sonthofener „Todespfleger“ hat der 27 Jahre alte Angeklagte seine Taten weitgehend gestanden. „Ich habe Schuld auf mich geladen“, sagte Stephan L. vor dem Landgericht Kempten.

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Im Mordprozeß um die größte Tötungsserie der deutschen Nachkriegsgeschichte hat der angeklagte „Todespfleger“ von Sonthofen die ihm zur Last gelegten Taten weitgehend gestanden. Der 27 Jahre alte Mann bat die Angehörigen der Opfer am Dienstag zum Prozeßauftakt vor dem Landgericht Kempten um Verzeihung.

Seine Taten seien durch nichts zu entschuldigen. „Ich habe Schuld auf mich geladen“, sagte Stephan L. Die Anklage wirft dem Krankenpfleger vor, von Januar 2003 bis zu seiner Verhaftung im Juli 2004 insgesamt 29 Patienten des Sonthofener Krankenhauses mit einer Medikamenten-Mischung zu Tode gespritzt zu haben.

„Die Menschenwürde genommen“

Die Ermittler werteten das in 16 Fällen als Mord, in weiteren zwölf Fällen als Totschlag und in einem Fall als Tötung auf Verlangen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen gezielt getötet zu haben. Der Pfleger bestritt das. Er habe aus „aufrichtig empfundenem Mitleid“ gehandelt. Der Angeklagte betonte im voll besetzten Gerichtssaal weiter, er habe bei einigen Todesfällen voreilig gestanden, obwohl er dafür möglicherweise nicht verantwortlich sei.

Die Verteidigung kritisierte die Anklage als „sehr polemisch“. Er werde versuchen, den Mordvorwurf gegen den Beschuldigten zu entkräften, sagte der Frankfurter Strafrechtler Jürgen Fischer. Der Angeklagte erklärte, er habe den meist schwer kranken Patienten „Leid ersparen und sie aus ihrer Ausweglosigkeit befreien“ wollen. Er habe bei seinem Handeln keine eigensüchtigen Interessen verfolgt, sein Handeln habe nichts mit „aktiver Sterbehilfe“ zu tun gehabt. „Mir ist klar geworden, daß meine Handlungen mit aktiver Sterbehilfe nichts zu tun haben“, sagte der Angeklagte. Er habe den Patienten „ungefragt den Rest ihres Lebens genommen und ihren Rest an Menschenwürde genommen“.

„Spontanes Mitleid“

Erst nach seiner Inhaftierung sei ihm das Unrecht seines Handelns bewußt geworden, sagte der Pfleger. „Ich wußte, daß ich gegen Gesetze verstieß, fühlte mich aber im Recht.“ Er bat die Hinterbliebenen der Opfer und seine Krankenhauskollegen um Verzeihung. „Ich habe dem beruflichen Ethos zuwider gehandelt und dem Vertrauen schweren Schaden zugefügt.“ Die Festnahme habe ihn „im paradoxen Sinne“ befreit. „Ich wollte den Opfern aus spontanem Mitleid helfen, obwohl ich heute weiß, wie katastrophal falsch mein Handeln war.“

In einem Fall widerrief der Angeklagte sein früheres Geständnis. Ende Februar 2004 soll er einen 68 Jahre alten Patienten auf der Toilette mit einer Giftspritze getötet haben, nachdem er dessen Bett reinigen mußte. Die Staatsanwaltschaft stuft dies als heimtückischen Mord ein. Der Angeklagte wies dagegen jegliche Mordabsicht zurück: „Ich habe dabei auch kein Vergnügen oder Machtgefühl empfunden“, sagte er. Ebenso bestritt der Krankenpfleger, einer damals 22 Jahre alten Bundeswehrsoldatin unerlaubt ein Narkosemittel gespritzt zu haben.

Angehörige: „Absoluter Hohn“

Die Angehörigen mehrerer gestorbener Patienten waren als Nebenkläger im Gerichtssaal anwesend und reagierten mit Unglauben auf die Erklärung des Angeklagten. „Die Entschuldigung ist ein absoluter Hohn“, sagte die 26 Jahre alte Enkelin einer der mutmaßlich getöteten Frauen.

Der wegen Mordes angeklagte Krankenpfleger war im Juli 2004 unter Verdacht geraten, nachdem im Sonthofener Krankenhaus der Diebstahl von Betäubungsmitteln aufgefallen war. Bei seiner Verhaftung hatte er zunächst zehn Tötungen eingeräumt und später weitere Taten gestanden. Zusätzlich muß sich der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls in fünf Fällen verantworten. Der Prozeß ist auf 22 Verhandlungstage angesetzt, in denen mehr als 80 Zeugen und drei Sachverständige gehört werden sollen. Das Urteil wird bis Ende Mai erwartet.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa, ddp und AP
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