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Mordfall von Krailling „Ein Trauma gigantischen Ausmaßes“

30.01.2012 ·  Sichtlich mitgenommen, aber gefasst, hat die Mutter der Opfer im Münchner Prozess um den Mord an ihren zwei Töchtern ausgesagt. Angeklagter und Öffentlichkeit waren ausgeschlossen.

Von Karin Truscheit, München
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Im Prozess um den Doppelmord an zwei Mädchen aus dem bayerischen Krailling hat am Montag die Mutter der getöteten Kinder ausgesagt. Für die Aussage von Anette S. wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Auch der Angeklagte, ihr Schwager Thomas S., dem die Staatsanwaltschaft den Mord an den Kindern zur Last legt, musste den Saal des Landgerichts München verlassen. Er verfolgte die Vernehmung per Videoübertragung aus einem anderen Raum.

Immer wieder habe die Mutter, die am Morgen über einen nicht-öffentlichen Eingang in den Gerichtssaal geführt worden war, mit den Tränen gekämpft und um Worte gerungen. Sichtlich mitgenommen, aber gefasst habe die 42 Jahre alte Frau geschildert, wie sie am frühen Morgen des 24. März ihre Kinder tot auffand, sagte Oberstaatsanwältin Andrea Titz nach der Sitzung. Anette S. habe berichtet, wie sie ihre acht Jahre alte Tochter blutüberströmt und mit einer Schlinge um den Hals auf ihrem Bett vorfand. Die elfjährige Tochter habe sie im Zimmer der Schwester leblos auf dem Boden liegend gefunden.

Das Gericht hatte den Anträgen der Nebenklägerin Anette S. stattgegeben, da eine starke gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten sei, wenn sie sowohl in Anwesenheit des Angeklagten als auch vor der Öffentlichkeit zu ihren privaten Lebensumständen, zu ihrer Beziehung zu Familienangehörigen und der Tat befragt werde. Vor dem Beschluss des Gerichts hatte ein Psychologe sowohl der Mutter als auch ihrem Lebensgefährten eine posttraumatische Belastungsstörung schweren Grades attestiert. Der Psychologe sprach bei der Mutter der Kinder von einem Trauma „gigantischen Ausmaßes“. Die Anwesenheit des Angeklagten und der Öffentlichkeit würden eine „massive Stressbelastung“ darstellen und das Trauma - sofern überhaupt möglich - noch verschlimmern.

Gerade das übergroße Medieninteresse führe bei ihr zu ähnlichen Stresssituationen wie eine Konfrontation mit dem Ereignis. Stigmatisierung, Schuld- und Schamgefühle seien zu erwarten. Die Gefahr einer Retraumatisierung sei daher groß. Auch eine Suizidgefahr sei durchaus gegeben, wenn auch nicht akut. Die Mutter ist nach Angaben des Psychologen seit der Tat in psychotherapeutischer Behandlung. Sie habe aber nach ihren Worten nicht das Gefühl, dass in irgendeiner Hinsicht Linderung eingetreten sei. Nach Anette S. sollte auch ihr Lebensgefährte aussagen. Auch bei ihm sah der Psychologe das Risiko, dass sich sein Zustand wieder verschlechtern werde, sollte der Angeklagte bei seinen Aussagen anwesend sein.

Anette S. und ihr Lebensgefährte hatten am 24. März 2011 die beiden acht und elf Jahre alten Mädchen tot in ihrer Wohnung vorgefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft Thomas S. vor, die Kinder ermordet zu haben, da er so seine Ehefrau, die Tante der Kinder, zur Erbin des Familienvermögens machen wollte. Daher habe er ursprünglich vorgehabt, auch die Mutter der Mädchen zu töten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren der Tat Auseinandersetzungen über den Verkauf einer Eigentumswohnung, die den Schwestern gehörte, vorausgegangen. Thomas S. und seine Frau hätten für das Abbezahlen eines Kredits für ihr Haus dringend Geld benötigt. Daher habe er mehrfach seine Schwägerin gebeten, ihre Schwester mit 40000 Euro auszuzahlen. Dem habe Anette S. aber nicht zugestimmt.

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Jahrgang 1969, Redakteurin im Ressort „Deutschland und die Welt“.

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