Der Mörder der achtjährigen Kinder Levke und Felix hat die höchstmögliche Strafe erhalten: Das Landgericht Stade verurteilte den 31 Jahre alten Marc Hoffmann aus Bremerhaven am Mittwoch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Außerdem stellten die Richter eine besonders schwere Schuld des Angeklagten fest und ordneten Sicherungsverwahrung an. Der Vorsitzende Richter Berend Appelkamp sprach von „unvorstellbarem Leid“, das Hoffmann den Kindern zugefügt habe. Hoffmann nahm das Urteil äußerlich ungerührt auf, die Verteidigung kündigte Revision an.
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Dagegen hatte die Verteidigung beantragt, Hoffmann wegen Schuldunfähigkeit in die geschlossene Psychiatrie einzuweisen. Dem Urteil zufolge hat der arbeitslose Installateur aus Bremerhaven am 6. Mai 2004 die achtjährige Levke vor ihrem Elternhaus in Cuxhaven-Altenwalde mit seinem Auto verschleppt, sich sexuell an ihr vergangen und zur Verdeckung der Straftaten ermordet. Die Leiche versteckte der einschlägig vorbestrafte Hoffmann in einem Wäldchen am Biggesee nahe seinem Heimatort Attendorn.
Am 30. Oktober 2004 lockte er den achtjährigen Felix aus Neu Ebersdorf (Landkreis Rotenburg), der mit seinem Fahrrad unterwegs war, in sein Auto, indem er behauptete, dessen Mutter habe einen Unfall gehabt. Hoffmann verging sich sexuell an dem Jungen und ermordete ihn. Die Leiche warf er verpackt in den Fluß Geeste.
Schmerzensgeld lindert das Leid nicht
Marc Hoffmann hatte am ersten Verhandlungstag, dem 9. Mai, in einer vom Verteidiger abgegebenen Erklärung die zwei Morde gestanden. Verurteilt wurde er im einzelnen wegen zweifachen Mordes, Freiheitsberaubung mit Todesfolge in Tateinheit mit Kindesentziehung sowie sexuellen Kindesmißbrauchs. Außerdem sprach das Gericht den Familien je 10.000 Euro Schmerzensgeld zu. „Mit Geld läßt sich das Leid der Kinder nicht aufwiegen“, sagte Richter Appelkamp.
Am Ende der Urteilsverkündung wandte er sich an die Eltern von Levke: „Ich wünsche Ihnen Kraft, Mut und Hoffnung für Ihren weiteren Lebensweg. Wir werden Levke und Felix nicht aus den Augen verlieren.“ An Hoffmann gerichtet sagte der Richter: „Auch wenn Sie anderen unvorstellbares Leid zugefügt haben und dafür die Höchststrafe bekommen haben, sieht unser Rechtssystem vor, daß sie menschenwürdig behandelt werden. Ich wünsche Ihnen für ihren Lebensweg, daß Sie die vorgegebenen Rahmenbedingungen ertragen können.“
Verteidigung: Hoffmann nicht schuldfähig
Kurz nach Verkündigung des Urteils hat die Verteidigung Marc Hoffmanns Revision gegen die verhängte Höchststrafe angekündigt. Der 31 Jahre alte Verurteilte sei nicht schuldfähig, sagte sein Verteidiger. Bereits während des Prozesses hatten Hoffmann und sein Anwalt versucht, die Schuldfähigkeit in Frage zu stellen, um so die Einweisung in eine Therapie statt eine Verurteilung zu erreichen. Ein Gutachter hatte jedoch Hoffmann volle Schuldfähigkeit attestiert.