„Sie werden mit der Schuld leben müssen, die sie auf sich geladen haben“, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Leipzig am Dienstag zu Uwe Kolbig. Eben hatte das Landgericht den 43 Jahre alten Mann zu lebenslanger Haft verurteilt und eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet, weil Kolbig im Februar den neun Jahre alten Mitja vergewaltigt und anschließend erdrosselt hatte. An der Schuld Kolbigs bestand schon vor Eröffnung der Hauptverhandlung kein Zweifel - eindeutig hatten Biochemiker des Landeskriminalamts DNA-Spuren am Tatort und am Leichenfundort dem fünffach vorbestraften Sexualtäter zuordnen können. Hinzu kam am ersten Prozesstag das umfängliche Geständnis des Angeklagten.
Die Tat hatte Aufsehen hervorgerufen - wegen der vielen Vorstrafen Kolbigs und vor allem wegen ihrer besonderen Umstände. Als Kolbig Mitja auf dessen Heimweg vom Leipziger Ferienhort „Sonnenhügel“ ansprach, war der Junge das erste Mal allein mit der Straßenbahn unterwegs und hatte dafür eine schriftliche Genehmigung seiner Eltern. In der Straßenbahn nahm eine Überwachungskamera Mitja und seinen späteren Mörder auf. Die erleichterten Eltern glaubten wenig später, in Kolbig einen Bekannten erkannt zu haben.
Selbstmordversuch überlebt
Gemeinsam mit dem Kind kaufte Kolbig Kuchen und lockte ihn in seine Wohnung. Dort vergewaltigte er Mitja brutal und erdrosselte das Kind. Später brachte der Mann den Leichnam in seine nahe gelegene Laube. Dort fanden Polizisten den toten Jungen zwei Tage später. Eigentlich hatte Kolbig eine Grube in seinem Garten ausgehoben. Aber weil ein Großaufgebot der Polizei nach ihm suchte, kam er nicht mehr dazu, Mitja zu vergraben. Eine Woche fahndete die Polizei nach dem Mann. In der Nacht zum 1. März warf sich Kolbig dann vor eine Straßenbahn. Es war dieselbe Linie, in der er das Verbrechen begonnen hatte. Kolbig überlebte schwer verletzt, gilt mittlerweile aber als vollkommen genesen.
Ziel der Verteidigung war es angesichts der erdrückenden Faktenlage, das Bild von Kolbig als Bestie wenigstens teilweise um andere Aspekte zu ergänzen. Vor allem durch die Einschätzungen des renommierten Gutachters Hans-Ludwig Kröber gelang das tatsächlich auch. Zwar bescheinigte der Psychiater Kolbig, zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen zu sein. Der Gutachter wies aber auch darauf hin, dass sich Kolbig in der Vergangenheit immer wieder bemüht habe, ein normales Leben zu führen. Doch immer dann, wenn er in Krisen geriet, brach nach Einschätzung des Gutachters Kolbigs schon in der Pubertät offenbar gewordene sexuelle Fixierung auf Kinder durch. Eine Prognose zur Gefährlichkeit Kolbigs lehnte der Fachmann ab.
„Ich weiß, dass es keine Entschuldigung gibt“
Nach dem Plädoyer seines Verteidigers nutzte Kolbig, der bis dahin fast durchgehend geschwiegen hatte, die Möglichkeit zum Schlusswort: „Ich möchte mich entschuldigen, obwohl ich weiß, dass es keine Entschuldigung gibt. Ich werde den Weg, der mir auferlegt wird, gehen und auch bewältigen.“ Die Staatsanwältin, die für die Höchststrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung plädiert hatte, zeigte sich beeindruckt. Nach dem Urteil sagte sie: „Es ist ein Verfahren, in dem es keine Sieger gibt. Es gibt nur einen Verlierer, und der heißt Mitja. Und wenn man es genau betrachtet, gibt es einen zweiten - Uwe Kolbig.“ Die Eltern Mitjas ließen über ihre Anwältin mitteilen, sie empfänden eine gewisse Genugtuung. „Es ist die härteste denkbare Strafe. Mehr geht nicht.“
Wie lange?
Balazs Pataki (cartman123)
- 11.09.2007, 14:11 Uhr
Es gibt eine Entschuldigung
Karsten Krug (kkrug)
- 11.09.2007, 16:44 Uhr
Konsequenzen
Christian Ermecke (ChristianErmecke)
- 11.09.2007, 21:51 Uhr