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Mißbrauchsprozeß Keine Computer-Beweise gegen Jackson

24.03.2005 ·  Niederlage für die Anklage: Die Festplatten von Michael Jacksons Computern, die angeblich belegen, daß er pornographische Webseiten besucht habe, werden im Mißbrauchsprozeß nicht als Beweismittel zugelassen.

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In einem Rückschlag für die Staatsanwaltschaft hat der Richter im Mißbrauchsprozeß gegen den amerikanischen Popstar Michael Jackson am Mittwoch Computer-Material als Beweismittel abgelehnt.

Die vier Festplatten von 14 Computern auf der Ranch Jacksons sollten der Anklage zufolge zeigen, daß Jackson im Internet regelmäßig Seiten mit Kinderpornografie angeschaut hat. Jackson ist angeklagt, auf seiner Ranch einen damals 13jährigen mit Alkohol gefügig und sexuell mißbraucht zu haben. Der heute 15jährige hat vor Gericht ausgesagt, Jackson habe ihm und seinem Bruder pornografische Internetseiten gezeigt.

„Ob das wirklich jemand angesehen hat, ist nicht festzustellen“

Richter Rodney Melville folgte dem Argument von Jacksons Verteidiger, daß ein Großteil des beschlagnahmtes Material vom Computer automatisch zwischengespeicherte Dateien seien. „Es läßt sich nicht feststellen, ob das jemand angesehen hat oder nicht", erklärte Melville.

Sollte der 46jährige Jackson in allen zehn Anklagepunkten schuldig gesprochen werden, drohen ihm mehr als 20 Jahre Haft. Jackson hat sich für nicht schuldig erklärt. Der Aufsehen erregende Prozeß hat Ende Februar begonnen und soll etwa ein halbes Jahr dauern.

Quelle: FAZ.NET mit Material von Reuters
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