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Missbrauchsprozess Hygienisch sinnvoll, pädagogisch wertvoll

30.07.2008 ·  Stefan Sch., langjähriger Leiter des Kinderheims „Spatzennest“ in Kaiserslautern, soll bei einer Jugendfreizeit in Österreich im Sommer 2007 Mädchen sexuell missbraucht haben. Jetzt steht er vor Gericht und hat für alles eine Erklärung parat.

Von Karin Truscheit
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Stefan Sch. hat viele Berufe. Er ist Rettungssanitäter, Krankenpfleger, Diplom-Sozialpädagoge, Familientherapeut und Psychotraumatologe. Im Moment allerdings macht Stefan Sch. seinen Anhänger-Schein. Der passt gut zu seinem Lkw-Führerschein, den er gerade abgeschlossen hat. Er habe schon seit einiger Zeit beruflich etwas anderes machen wollen, sagt er. Jetzt will er Berufskraftfahrer werden. Im „sozialen Bereich“ sieht Stefan Sch. für sich keine Zukunft mehr.

Beschleunigt haben die berufliche Neuorientierung die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Auf einer Jugendfreizeit in Österreich im Sommer 2007 soll Stefan Sch. als Leiter in mehreren Fällen an Mädchen zwischen sechs und 14 Jahren „sexuelle Handlungen“ vorgenommen haben. Seit Dienstag muss sich Stefan Sch., der bis zu seiner Verhaftung im Februar als Gruppenleiter in dem Kinderheim „Spatzennest“ im pfälzischen Ramsen gearbeitet hatte, nun wegen sechs dieser Fälle vor dem Landgericht Kaiserslautern verantworten.

Nietengürtel und gestutztes Bärtchen

Den jugendnahen Pädagogen hat der 40 Jahre alte Stefan Sch. trotz allen Neuanfangs noch nicht abgelegt. In brauner Hose, schwarzem T-Shirt und Nietengürtel erscheint er mit gestutztem Bärtchen vor Gericht und unterrichtet den Vorsitzenden Richter detailliert über seine Fachkompetenz. Immer wieder habe er Kurse belegt, „Psychologie, Krisenintervention, Psychotraumatologie“. „Sie werden das kennen“, wendet er sich kollegial an die forensische Psychiaterin, die als Gutachterin bestellt ist. Die macht sich lieber Notizen, als zu antworten.

Vor Gericht auszusagen, ist nichts Neues für Stefan Sch. Während der sogenannten Wormser Missbrauchsprozesse in Mainz von 1994 bis 1997 hatte er als Zeuge der Anklage gegen die später freigesprochenen Eltern ausgesagt. Damals waren 25 Personen beschuldigt worden, ihre eigenen Kinder sowie Nichten und Neffen missbraucht zu haben. Die Kinder wurden ihnen entzogen, einige von ihnen kamen in die Einrichtung „Spatzennest“. 1993 hatte Stefan Sch. das Heim gegründet, auch seine Frau arbeitete dort. Immer wieder wurden danach Vorwürfe gegen Stefan Sch. laut, er habe die Kinder beeinflusst und gegen die Eltern aufgebracht. Der Träger des Heims, die Jugendhilfe-Einrichtungen Südwest, hat das „Spatzennest“ nun nach den aktuellen Ermittlungen geschlossen und Stefan Sch. gekündigt.

Eincremen und Waschen der Kinder

Den aktiven Part sieht Stefan Sch. indes lieber bei sich. „Ich habe doch den anonymen Brief zur Polizei getragen, damit ging doch alles los“, sagt er am Dienstag vor Gericht. „Allerdings erst auf Anraten Ihres Arbeitgebers“, fügt die Staatsanwältin hinzu. Im September 2007 war ein anonymer Brief eingegangen, den der Leiter der Herberge in Österreich geschrieben hatte, wie sich später herausstellte. Dort sei von „Eincremen und Waschen“ der Kinder durch Stefan Sch. die Rede gewesen.

Als reine „Hygiene-Maßnahme“ will Stefan Sch. diese Handlungen verstanden wissen. Vom 28. Juli bis zum 18. August 2007 war er mit fünf Betreuern und 63 Kindern im Alter von sechs bis 16 Jahren in ein Haus im österreichischen Königswiesen gefahren. „Wenn so viele Kinder zusammentreffen, ist es besonders wichtig, auf die Körperhygiene zu achten“, lässt Sch. durch seine Anwälte verlesen. Zwei Mädchen im Alter von elf und zehn Jahren soll er – angeblich wegen Verstopfung – eine Tube in den Darm eingeführt haben, um so einen Einlauf zu verabreichen.

Einläufe gegen Verstopfung

Zudem soll er Mädchen am ganzen Körper und an den Genitalien eingecremt haben, andere wiederum, unter ihnen auch ein sechs Jahre altes Mädchen, „geduscht und eingecremt“ haben – ohne die Genitalien zu berühren. Stefan Sch. sei an Mädchen in der Vorpubertät sexuell interessiert, habe mit dieser Reise seine sexuelle Ausrichtung ausleben und gut tarnen können, heißt es in der Anklageschrift.

Völlig unwahr, sagt Stefan Sch. Natürlich habe er manche Kinder eingecremt – wenn auch nur an Armen und Beinen, „vielleicht am Rücken, das weiß ich nicht mehr genau“. Das hätten aber auch andere Betreuer gemacht, denn nach ausgiebigem Schwimmbadbesuch hätten manche Kinder an trockener, geröteter Haut gelitten, verursacht durch Chlor und Sonne. Doch den Intimbereich habe er nie berührt. Und ab und zu habe er halt die kleineren Kinder dabei unterstützt, „sich Shampoo-Reste auszuspülen oder abzutrocknen“.

Pornographische Bilder auf dem PC

„Eine gute Hygiene war mir sehr wichtig.“ Auch die „Einläufe“ leugnet er nicht. Das seien Mikroklistiere gewesen, wie sie in jeder Apotheke zu bekommen seien. Immer mit Einwilligung der Kinder. „Die Kinder essen zu viel Weißmehl auf diesen Ferienfreizeiten.“ Das führe oft zu Bauchschmerzen und Verstopfung. „Zu keinen Zeitpunkt habe ich aus einer sexuellen Motivation heraus gehandelt. Immer habe ich das getan, was medizinisch notwendig war.“

Dazu gehörte seiner Meinung nach auch das rektale Fiebermessen. „Eigentlich nehme ich immer das Ohr-Thermometer. Doch wir hatten es vergessen. Daher habe ich zweimal rektal gemessen, da es die sicherste Methode bei Kindern ist.“ Denn in medizinischen Dingen kann ihm keiner etwas vormachen, schließlich ist er Rettungssanitäter und Krankenpfleger.

Keinde Handys im Feriencamp

Für alles hat Stefan Sch. eine Erklärung parat, auch für die Bilder kinderpornographischen Inhalts, die auf seinem PC sichergestellt wurden. „Jeder im Heim hatte Zugriff auf den Computer.“ Nein, er könne nichts Verwerfliches finden an seinem Verhalten den Kindern gegenüber. „Ich habe immer im Einverständnis der Eltern gehandelt.“ Und die wähnten ihre Kinder wahrscheinlich schon deshalb in den besten Händen, weil auf jedem Faltblatt, das über die Reise vorab informierte, Stefan Sch. sein geballtes Pädagogik-Portfolio präsentierte: „Diplom-Sozialpädagoge, Fachberater für Pschotraumatologie, Familientherapeut, Gesamtleiter“.

Bei aller systemischen Familientherapie wundert es allerdings, warum den Eltern sehr eindringlich davon abgeraten wurde, ihre Kinder spontan zu besuchen. Zudem durften die Kinder keine Handys mitbringen: „Sie werden sowieso eingesammelt.“ Mit dem Hinweis auf die jahrelange Erfahrung mit Jugendfreizeiten wird den Eltern sogar untersagt, ihren Kindern zu versprechen, sie abzuholen, wenn es ihnen schlechtgehen sollte. „Auch ganz kleine Kinder können ohne weiteres drei Wochen ohne ihre Eltern auskommen.“ Im Gegensatz dazu bietet man den Eltern an, eventuelle Probleme der Kinder vorab vertraulich zu besprechen. Man könne auf der Freizeit solche Probleme durch das Fachpersonal angehen – besonders mit „Einzelförderung“.

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Jahrgang 1969, Redakteurin im Ressort „Deutschland und die Welt“.

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