10.08.2006 · Mit dem größten Massengentest der deutschen Kriminalgeschichte sucht die Polizei nach einem gefährlichen Vergewaltiger. Dabei suchen die Beamten die berühmte Nadel im Heuhaufen. Das ist aufwendig, teuer und langwierig.
Von Reiner BurgerEs ist der größte DNA-Reihentest der deutschen Kriminalgeschichte: Auf der Suche nach einem gefährlichen Vergewaltiger hat Staatsanwalt Christian Avenarius zur Ultima Ratio, dem Massen-Gentest, gegriffen. Rund 3000 Männer haben sich bei den ersten beiden Terminen Mitte und Ende Juli in Coswig und im Dresdner Stadtteil Klotzsche freiwillig von Beamten mit Wattestäbchen ein bißchen Schleimhaut aus der Mundhöhle nehmen lassen. Noch war jeder Abgleich mit der Täter-DNA negativ. Also wird Avenarius weiter Termine in anderen Stadtteilen ansetzen: Bis zu 100 000 Männer könnten am Ende getestet worden sein.
Im September 2005 entführte ein zwischen 30 und 35 Jahre alter Mann im Dresdner Stadtteil Hellerau ein neun Jahre altes Mädchen, fuhr mit ihm in seinem Auto - vermutlich ein schwarzer Volvo - in den Wald, vergewaltigte es und brachte das Kind wieder in die Nähe seines Wohnorts zurück. Bei seinem zweiten Opfer, einer Elfjährigen, ging der Täter ebenso vor. Wieder fuhr er mit dem Mädchen eine halbe bis dreiviertel Stunde an einen Ort im Wald - vermutlich die Dresdner Heide oder den Moritzburger Wald - wieder mißbrauchte er das Kind auf brutale Weise, um es dann ebenfalls ganz in die Nähe seines Elternhauses zurückzufahren.
Nur bruchstückhafte Angaben der Opfer
Er muß eine schwer gestörte, gespaltene Person sein. Auf der einen Seite ist er ein kaltschnäuziger Entführer, der Kinder direkt aus ihrem Umfeld verschleppt und somit ein hohes Risiko eingeht, entdeckt zu werden, der seine Opfer brutal mißbraucht. Auf der anderen Seite zeigt der Mann so etwas wie fürsorgliche Regungen, fährt die Kinder an einen Ort zurück, wo sie in jedem Fall schnell entdeckt werden können. „Das erste Opfer hat er sogar noch gefragt, ob es sich zurechtfinde und zeigte ihm einen Schleichweg, den selbst die Beamten vom örtlichen Polizeirevier nicht kannten“, berichtet Avenarius.
Immerhin können sich die Ermittler auf diese Weise sicher sein, daß der Mann über beste Ortskenntnisse verfügt. Sonst aber wissen sie wenig. Die traumatisierten Kinder konnten nur bruchstückhafte Angaben machen. Zwischen 1,80 und 1,85 Meter groß schätzen ihn die Mädchen, schwarzes Haar soll er haben und rauchen. Auch das mit Hilfe von Fachleuten aus Nordrhein-Westfalen und Thüringen erstellte Täterprofil brachte die Ermittler bisher nicht weiter. Daß der Mann die Kinder nach den massiven Taten einigermaßen beruhigen konnte, spricht nach Ansicht der Fachleute dafür, daß er selbst Vater sein oder beruflich mit Kindern zu tun haben könnte. „So eine Situation kann ja auch völlig eskalieren, wenn das Opfer schreit. Man braucht sich nicht viel ausmalen, was noch passieren könnte“, sagt Avenarius.
Gen-Proben dürfen nicht aufbewahrt werden
Die Sorge, daß der Mann beim nächsten Mal sein Opfer töten könnte, treibt die Ermittler zusätzlich an. Noch immer arbeitet die Sonderkommission „Heller“ fieberhaft eine Fülle von Ermittlungsansätzen ab, noch immer werden Fahrzeuge des Typs Volvo kontrolliert. Beinahe abgeschlossen ist die Überprüfung von Personen, die schon einmal mit Sexualstraftaten in Verbindung gebracht wurden. Hunderte von Telefonverbindungsdaten aus dem Sendefeld der Funkmasten im weitläufigen Gebiet der möglichen Tatorte fragten die Beamten ab. Auch im Umfeld der Kinder ermittelte die Sonderkommission. So stießen die Beamten sogar schon auf ein Auto mit Spermaspuren auf dem Rücksitz. Aber die führten nicht zum Täter.
„Wir sind seit Monaten in der Situation, daß unsere einzig wirklich unumstößliche Spur die DNA des Mannes ist.“ Früh überlegte man deshalb in der Soko, ob nicht ein DNA-Reihentest gemacht werden müsse. Ein wichtiger Impuls war für die Ermittler, daß im November der neue Paragraph 81h der Strafprozeßordnung in Kraft trat. Darin ist geregelt, daß nach Zustimmung durch ein Gericht von Personen, „die bestimmte, auf den Täter vermutlich zutreffende Prüfungsmerkmale erfüllen, mit ihrer schriftlichen Einwilligung ... zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters und des Geschlechts“ Körperzellen entnommen werden dürfen. Die Proben dürfen nur für den konkreten Fall verwenden werden. Ist der Datenabgleich mit dem genetischen Material des Täters negativ, müssen die Zellen und der Datensatz vernichtet werden; eine Speicherung für künftige Strafverfahren ist im Gesetz ausdrücklich untersagt.
Wirkt der Druck auch in der Großstadt?
Detlev Sternberg-Lieben, der an der TU Dresden den Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozeßrecht innehat, bezeichnet den neuen Paragraphen als eine „eigenwillige Konstruktion“. Es sei merkwürdig, für eine freiwillige Aktion die richterliche Anordnung vorzuschreiben. „Der Gesetzgeber hatte wohl doch ein bißchen Bauchschmerzen.“ Sternberg-Lieben sieht nicht, daß der Staat mit dem Gesetz Druck auf den Einzelnen ausübt. „Das muß er aber auch gar nicht, weil das ja das soziale Umfeld tut.“ Tatsächlich hat dieser soziale Druck schon lange vor dem neuen Paragraphen zu aufsehenerregenden Ermittlungserfolgen geführt. Schon mit dem ersten großen DNA-Reihentest konnte ein Täter überführt werden.
Vor acht Jahren suchte die Polizei in Cloppenburg nach dem Sexualmörder der elf Jahre alten Christina N. 18 000 Männer wurden damals getestet. Nummer 3889 war der Treffer. Ronny R. war zum Massenscreening gegangen, weil sich die Brüder, Schwager und Cousins der Familie zur gemeinsamen Teilnahme verabredet hatten, und Ronny R. fiel auf die Schnelle keine Ausrede ein. Ob der Druck aber auch in einer Großstadt wirkt? Kritiker des Dresdner Vorhabens wie Peter Schneider, Professor für Forensische Molekularbiologie in Köln, weisen darauf hin, daß der Täter tausend Möglichkeiten habe, sich zu entziehen.
Massenscreening mobilisiert die Fahndung zusätzlich
Auch Oberstaatsanwalt Avenarius kann das nicht ausschließen, gerade weil die Umstände der beiden Taten auch auf eine gewisse Selbstbeherrschung des Mannes schließen lassen. „Möglich, daß er zu Hause sitzt und sich amüsiert, während wir in die falsche Richtung ermitteln. Aber vielleicht gerät er doch durch den ganzen Wirbel wenigstens so unter Druck, daß wir ihn von einer weiteren Tat abschrecken.“ Auch habe sich schon gezeigt, daß das Massenscreening die Fahndung zusätzlich mobilisiere. Er sei recht zuversichtlich, daß nun der eine oder andere Hinweis aus dem Umfeld des Täters komme, den die Ermittler sonst nicht erhalten hätten.
Ein Novum am Dresdner Reihentest ist auch, daß die Ermittler die Aktion von Beginn an eng mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt haben. Andreas Schurig, DDR-Bürgerrechtler und mit an der Wiedergründung der SPD in Leipzig beteiligt, begleitet den Test kritisch, damit jene Werte für die er vor 17 Jahren kämpfte, keinen Schaden nehmen. Mit ihm ist das Merkblatt für die Testteilnehmer ebenso abgestimmt wie das konzentrische Kreissystem. Danach wird erst im Umfeld der Tatorte getestet. „Schließlich ist das nicht nur kriminalistisch sinnvoll, sondern auch unter Datenschutzgesichtspunkten angezeigt, weil so das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt“, sagt Schurig. Zudem hat der Datenschützer ein ausgeklügeltes Codierungssystem durchgesetzt, damit die entnommenen Proben auch wirklich nur wie im Gesetz vorgeschrieben behandelt werden können.
„Wir suchen die Nadel im Heuhaufen“
„Mir geht es darum, daß der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung so gering wie möglich gehalten wird.“ Und schließlich sei ihm gerade wegen seiner Biographie besonders wichtig, darauf zu achten, daß jene, die sich dem Test verweigerten, auch nicht im Ansatz in den Verdächtigenstatus kommen. „Sie dürften nicht irgendwelche Haken kriegen oder sonst in einer besonderen Datenbank zusammengefaßt werden.“ Ein wenig stolz fügt er hinzu: „Wir schaffen hier den Rahmen für den künftigen Umgang mit Paragraph 81h.“ Jedenfalls dürfe der DNA-Massentest nicht zum Regefall werden, sondern müsse die Ausnahme bleiben. Auch Avenarius sieht das so. „Schon allein weil das unglaublich aufwendig, teuer und langwierig ist.“ Nach bisherigem Stand können pro Monat nur 1000 Proben analysiert werden.
Avenarius glaubt nicht, daß der Dresdner Präzedenzfall einen Dammbruch einleiten könnte. „Meine Angst ist einzig, daß wir nicht genug tun in den Ermittlungen. Wir suchen eine Nadel im Heuhaufen, und wir müssen jeden einzelnen Strohhalm umdrehen.“ Finde man die Nadel nicht, müsse man jeden Halm eben noch einmal umdrehen.