13.09.2009 · Der belgische Kindermörder Marc Dutroux soll enteignet werden. Die Stadt Charleroi will sein Haus, in dem er Mitte der neunziger Jahre vier Mädchen gefangen hielt, abreißen. Nach belgischem Recht durfte Dutroux seinen Besitz deshalb noch einmal besichtigen.
Von Werner Mussler, BrüsselDer 2004 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte belgische Kindermörder Marc Dutroux ist in der vergangenen Woche in das Haus zurückgekehrt, in dem er Mitte der neunziger Jahre vier Mädchen gefangen gehalten hatte. Anlass war ein Ortstermin, der nach belgischem Recht dem geplanten Abriss des Hauses vorausgehen muss. Die Polizei stellte etwa vierzig Beamte ab, um den etwa eine Viertelstunde dauernden Rundgang des Häftlings durch das Haus in Marcinelle, einem Stadtteil der Industriestadt Charleroi, zu sichern. 1998 war Dutroux für kurze Zeit aus dem Polizeigewahrsam entkommen, was zum Rücktritt des Innen- und des Justizministers führte.
Das Haus ist immer noch in Besitz des mittlerweile 52 Jahre alten Dutroux. Vor einigen Monaten hatte die Stadt Charleroi beschlossen, das seit langem heruntergekommene dreigeschossige Reihenhaus abzureißen und nur eine an der Fassade angebrachte Wandmalerei zu erhalten. An die Stelle des Hauses soll eine Gedenkstätte für die Opfer des Kinderschänders treten. Dutroux hatte gegen den damit verbundenen Enteignungsbeschluss der Stadt, der mit einer Entschädigung von rund 22.000 Euro verbunden wäre, Berufung eingelegt.
22.000 Euro Entschädigung für Enteignung
Nach Angaben eines Beraters der mit der Enteignung betrauten kommunalen Kommission hat der Enteignete in solchen Fällen die Möglichkeit, seine Einwände an Ort und Stelle geltend zu machen. Wenn ihm dieses Recht nicht zugestanden werde, könne die Enteignung ungültig werden. Dutroux sei aber nicht „verpflichtet“ gewesen zu erscheinen. Belgische Zeitungen berichteten, der Häftling habe im Haus nur einige Bemerkungen „ohne größere Bedeutung“ gemacht und sei anschließend zurück ins Gefängnis gebracht worden. Ein Gutachter soll in einem Monat einen Bericht vorlegen, ob die Entschädigungssumme angemessen ist. Danach soll der Friedensrichter in öffentlicher Sitzung eine Entscheidung treffen. Die Zeitung „Le Soir“ berichtete, Dutroux dürfe zu dieser Gelegenheit abermals das Gefängnis verlassen.
Im Kellergeschoss des Hauses in Marcinelle hatte Dutroux im Jahr 1995 vier Mädchen festgehalten, deren Gebeine im Spätsommer 1996 nach seiner Festnahme entdeckt worden waren. Mutmaßungen, Dutroux habe zu einem Ring von Mädchenhändlern mit exzellenten Verbindungen in die belgische Politik und Verwaltung gezählt, haben sich bislang nicht erhärten lassen.