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Kriminalität Kleinkind mit Rotkohl erstickt

09.01.2006 ·  Ein 17 Monate alter Junge ist in Kaiserslautern von seiner Mutter und deren Lebensgefährten derart mit Rotkohl voll gestopft worden, daß das Kind erstickte. Beide Beschuldigte sitzen in Haft, bestreiten aber die Tat.

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Ein 17 Monate alter Junge ist in Kaiserslautern von seiner Mutter und deren Lebensgefährten derart mit Rotkohl vollgestopft worden, daß das Kind erstickte. Wie die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Montag berichtete, ereignete sich das Verbrechen an den Weihnachtstagen.

Gegen die 24 Jahre alte Mutter und ihren ein Jahr jüngeren Freund werde nun wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Beide Beschuldigte befänden sich in Untersuchungshaft. Nach den Angaben von Oberstaatsanwalt Helmut Bleh hatte die Mutter das Kind ins Krankenhaus gebracht, weil es an schwerer Atemnot litt. Den Ärzten gegenüber erklärte die Mutter, das Kind habe sich verschluckt, als es mit Rotkohl gefüttert worden sei. Nach dem Ergebnis der medizinischen Untersuchung war das Gemüse dem Jungen allerdings derart gewaltsam in Mund und Kehle gedrückt worden, daß Atemwege und Lungen mit Rotkohl regelrecht verstopft waren.

Mannigfache todbringende Verletzungen

Wie Bleh berichtete, lag der Junge seit seiner Aufnahme ins Krankenhaus im Koma. Das Kind sei schließlich am 4. Januar gestorben. Im Krankenhaus seien mannigfache todbringende Verletzungen an dem Kleinkind festgestellt worden. So hätten sich am Kopf Spuren schwerer Gewalteinwirkungen gezeigt sowie Einblutungen in den Netzhäuten. Am Körper habe der kleine Junge Schwellungen, Schürfwunden, Kratzer, Blutergüsse, Hautablösungen, Griff- und Bißspuren, Brand- und Brühverletzungen aufgewiesen. Der Leitende Oberstaatsanwalt erklärte, selbst wenn das Kind überlebt hätte, wäre es vermutlich schwer behindert geblieben und erblindet. Die beiden Beschuldigten hätten die Mißhandlungen abgestritten.

Die Verletzungen seien ihren Angaben zufolge auf ständiges Hinfallen sowie auf Raufereien mit dem dreijährigen Bruder des Jungen zurückzuführen. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete diese Erklärungen als nicht glaubhaft. Im Fall einer Verurteilung müßten die beiden Beschuldigten mit Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren rechnen.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AP
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