16.07.2006 · Was passiert, wenn man mit einer besonders präzisen Waffe ein Ziel treffen will, das sehr unscharf zu erkennen ist? Mit dem bisher größten Massenscreening sucht die Dresdner Polizei nach einem Sexualstraftäter: Bis zu 100.000 Männer sollen zur Speichelprobe. Der Erfolg ist ungewiß.
Von Julia SchaafAltes Sozialrathaus in Coswig bei Dresden: Der große Saal wirkt wie eine Mischung aus Wahllokal und Autowaschstraße. Polizisten warten an Tischen, die in sechs parallelen Reihen hintereinanderstehen. Der erste erkundigt sich, ob noch Fragen offen sind, der zweite kontrolliert die Papiere, der dritte prüft die Einwilligungserklärung. Der vierte trägt Handschuhe und streicht den Männern, die von Tisch zu Tisch gehen, mit einem Wattestäbchen über die Mundschleimhaut. Sein Kollege verpackt das Plastikröhrchen mit der Probe. Der letzte klebt Strichcodes auf.
3100 Männer sollen bis Sonntag abend an dem Massenscreening teilnehmen; am Wochenende darauf steht dieselbe Prozedur in Dresden-Klotzsche an. Die größte DNA-Reihenuntersuchung der deutschen Kriminalgeschichte hat begonnen: Bis zu 100.000 Männer sind zum Speicheltest gebeten.
Kriminalistisches Flächenbombardement
Die beiden Verbrechen, die Anlaß sind für dieses "kriminalistische Flächenbombardement", wie der zuständige Staatsanwalt es nennt, haben Sachsen erschüttert. Vergangenen September wurde ein neunjähriges Mädchen vergewaltigt, im Januar eine Elfjährige vom selben Täter sexuell schwer mißbraucht. Beide Mädchen wurden bedroht, ins Auto gezerrt und in einen Wald gebracht. Anschließend setzte der Mann die Mädchen in der Nähe der Entführungsorte Klotzsche und Coswig wieder aus - die jüngere schwer verletzt.
Eine Sonderkommission arbeitete mit Hochdruck an dem Doppelfall. Die Beamten kontrollierten Autos, überprüften Personen, gingen Hunderten von Hinweisen nach, sie fragten Telefonverbindungsdaten ab, analysierten Zigarettenstummel und flogen mit dem Hubschrauber über den Moritzburger Wald. Aber bis heute kennen die Ermittler nicht einmal den Tatort. "Das einzige, was wir wirklich haben, ist die DNA des Täters", sagt Christian Avenarius, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden. Die Angst geht um. Schon jetzt sieht man im Norden der Stadt und in den angrenzenden Vororten kaum noch Mädchen allein auf der Straße. "Das kann morgen wieder passieren", fürchtet der Staatsanwalt.
Teilnahme freiwillig, Verfahren aufwendig, Ausgang ungewiß
Deshalb setzen die Ermittler jetzt auf das Massenscreening. Die Teilnahme ist freiwillig, das Verfahren aufwendig, der Ausgang ungewiß. "Wir wissen nicht, ob wir nach zwei Wochen oder nach zwei Jahren Erfolg haben", sagt Avenarius. "Das kann auch ein gewaltiger Reinfall werden."
Der DNA-Reihentest gilt als Ultima ratio der Kriminalistik. Er ist ein aufwendiges Instrument, anfällig für Unwägbarkeiten und überhaupt noch nicht erforscht. Auch die Auskünfte der Landeskriminalämter, die die Speichelproben analysieren, mit der Täterspur abgleichen und aus Datenschutzgründen anschließend sofort vernichten, bleiben vage. In Niedersachsen zählt der Leiter des DNA-Labors, Lothar Kaup, bisher nur zwei Massentests, in Nordrhein-Westfalen sind es mehr als zwanzig. Schon das erste Groß-Screening 1998 jedoch endete mit einem beeindruckenden Erfolg: Die Polizeiinspektion Cloppenburg suchte den Sexualmörder der elfjährigen Christina Nytsch und bat 18.000 Männer zum Test. Es gab damals keinerlei gesetzliche Grundlage für das Verfahren. Der Leiter der Sonderkommission, Peter Hochgartz, erinnert sich, daß er die Wissenschaftler im Labor überzeugen mußte, die freiwillig abgegebenen Proben überhaupt auszuwerten. Dann aber erwies sich Test Nummer 3889 als Treffer: Der dreißig Jahre alte Familienvater Ronny Rieken gestand die Tat sowie einen weiteren Sexualmord.
Keine Ausrede - die soziale Kontrolle greift
Warum geht ein bisher unverdächtiger Verbrecher zu einem Test, der ihn zwangsläufig überführen muß? "Das hat eine Menge mit sozialer Kontrolle zu tun", sagt Hochgartz. Im Fall Rieken etwa hätten sich die Brüder, Schwager und Cousins der Familie zur gemeinsamen Teilnahme verabredet - und Rieken sei, wie er später selbst erklärte, keine Ausrede eingefallen, um sich dem Gruppendruck zu entziehen. Nach Auskunft des bayerischen Landeskriminalamts befanden sich bisher alle Täter, die in Deutschland durch Massenscreenings entlarvt wurden, unter den "freiwilligen" Teilnehmern, nicht unter den Verweigerern.
Der Vierundzwanzigjährige, der 2002 und 2005 im Raum Duisburg drei kleine Mädchen schwer mißbraucht hatte, lehnte die Aufforderung zum Speicheltest zunächst ab. Die Beamten der Krefelder Polizei, die an seiner Haustür klingelten, mußten unverrichteter Dinge wieder gehen. Tags darauf ließ sich der angehende Koch mit einem Nervenzusammenbruch in die Psychiatrie einliefern. Erst als die Polizei ein zweites Mal vorsprach, willigte der Täter ein. Im südhessischen Viernheim unterdessen sind gerade 2013 Speichelproben ausgewertet worden, die Aufschluß über die Vergewaltigung einer Fünfjährigen geben sollten. Vom Täter fehlt weiterhin jede Spur.
Streit zwischen Kriminalisten und Datenschützer schwelt
Die DNA-Analyse gilt seit ihrer Entdeckung im England der achtziger Jahre und ihrem Import nach Deutschland um 1990 herum als Wunderwaffe der Polizei. Tatsächlich läßt sich anhand des "genetischen Fingerabdrucks" ein Täter eindeutig überführen, wenn seine Merkmale mit einer Tatortspur identisch sind. Der Fahndungserfolg im Fall Nytsch führte noch im selben Jahr zur Einrichtung der DNA-Analyse-Datei beim Bundeskriminalamt, die durch Datenabgleich mitunter in Sekundenschnelle einen Täter identifiziert.
Seither schwelt der Streit zwischen Innen- und Rechtspolitikern, zwischen Kriminalisten und Datenschützern, wessen Daten gespeichert werden dürfen. Im November 2005 sind die Kriterien stark erweitert worden, in der Koalitionsvereinbarung ist eine Evaluierung der Regelung nach zwei Jahren geplant. "Das ist ein klassischer Kompromiß", sagt der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Wolfgang Bosbach. "Wir vertreten nach wie vor die Ansicht, daß der genetische Fingerabdruck dem klassischen gleichgestellt werden muß." Weil es sich dabei aber um einen schwerwiegenden Eingriff in Persönlichkeitsrechte handele, kontert die Sprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragten, müsse das Instrument die Ausnahme bleiben.
Massentest ohne Raster
Seit November 2005 ist auch die Durchführung von Massenscreenings in der Strafprozeßordnung geregelt, Grundlage für den Test in Dresden. Aber 100.000 Männer? "Das ist mit Kanonen auf Spatzen schießen", kritisiert Peter Schneider, Professor für Forensische Molekularbiologie in Köln. "Das sprengt jeden Rahmen, und der Täter hat tausend Möglichkeiten, sich zu entziehen." Die Chancen auf einen Treffer stiegen, je enger der Kreis der Teilnehmer gezogen werde. "Ich würde mir nicht zutrauen, eine so große Gruppe zu überprüfen", sagt auch Gerd Hoppmann, Chef der erfolgreichen Krefelder Sonderkommission. Sein Team hatte durch eine Rasterfahndung aus drei Millionen Menschen im fraglichen Ballungsgebiet 3500 Kandidaten für die Speichelprobe herausgefiltert. Christian Avenarius seufzt. "Wir haben kein Raster", sagt der Dresdner Staatsanwalt über die vagen Vermutungen zu Wohnort, Alter und Größe des Täters. "Aber es wäre in meinen Augen absolut unverantwortlich gewesen, weiter zu warten." Er hofft jetzt auf eine möglichst hohe Beteiligung. Und vielleicht führe ja auch der Wirbel um die Großaktion zu neuen Hinweisen auf den Täter.
Was passiert, wenn man mit einer besonders präzisen Waffe ein Ziel treffen will, das nur sehr unscharf zu erkennen ist?
Gestern, Altes Sozialrathaus in Coswig bei Dresden: Der große Saal wirkt wie eine Mischung aus Wahllokal und Autowaschstraße. Polizisten warten an Tischen, die in sechs parallelen Reihen hintereinanderstehen. Der erste erkundigt sich, ob noch Fragen offen sind, der zweite kontrolliert die Papiere, der dritte prüft die Einwilligungserklärung. Der vierte trägt Handschuhe und streicht den Männern, die von Tisch zu Tisch gehen, mit einem Wattestäbchen über die Mundschleimhaut. Sein Kollege verpackt das Plastikröhrchen mit der Probe. Der letzte klebt Strichcodes auf. 3100 Männer sollen bis Sonntag abend an dem Massenscreening teilnehmen; am Wochenende darauf steht dieselbe Prozedur in Dresden-Klotzsche an. Die größte DNA-Reihenuntersuchung der deutschen Kriminalgeschichte hat begonnen: Bis zu 100 000 Männer sind zum Speicheltest gebeten.
Die beiden Verbrechen, die Anlaß sind für dieses "kriminalistische Flächenbombardement", wie der zuständige Staatsanwalt es nennt, haben Sachsen erschüttert. Vergangenen September wurde ein neunjähriges Mädchen vergewaltigt, im Januar eine Elfjährige vom selben Täter sexuell schwer mißbraucht. Beide Mädchen wurden bedroht, ins Auto gezerrt und in einen Wald gebracht. Anschließend setzte der Mann die Mädchen in der Nähe der Entführungsorte Klotzsche und Coswig wieder aus - die jüngere schwer verletzt.
Eine Sonderkommission arbeitete mit Hochdruck an dem Doppelfall. Die Beamten kontrollierten Autos, überprüften Personen, gingen Hunderten von Hinweisen nach, sie fragten Telefonverbindungsdaten ab, analysierten Zigarettenstummel und flogen mit dem Hubschrauber über den Moritzburger Wald. Aber bis heute kennen die Ermittler nicht einmal den Tatort. "Das einzige, was wir wirklich haben, ist die DNA des Täters", sagt Christian Avenarius, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden. Die Angst geht um. Schon jetzt sieht man im Norden der Stadt und in den angrenzenden Vororten kaum noch Mädchen allein auf der Straße. "Das kann morgen wieder passieren", fürchtet der Staatsanwalt.
Deshalb setzen die Ermittler jetzt auf das Massenscreening. Die Teilnahme ist freiwillig, das Verfahren aufwendig, der Ausgang ungewiß. "Wir wissen nicht, ob wir nach zwei Wochen oder nach zwei Jahren Erfolg haben", sagt Avenarius. "Das kann auch ein gewaltiger Reinfall werden."
Der DNA-Reihentest gilt als Ultima ratio der Kriminalistik. Er ist ein aufwendiges Instrument, anfällig für Unwägbarkeiten und überhaupt noch nicht erforscht. Auch die Auskünfte der Landeskriminalämter, die die Speichelproben analysieren, mit der Täterspur abgleichen und aus Datenschutzgründen anschließend sofort vernichten, bleiben vage. In Niedersachsen zählt der Leiter des DNA-Labors, Lothar Kaup, bisher nur zwei Massentests, in Nordrhein-Westfalen sind es mehr als zwanzig. Schon das erste Groß-Screening 1998 jedoch endete mit einem beeindruckenden Erfolg: Die Polizeiinspektion Cloppenburg suchte den Sexualmörder der elfjährigen Christina Nytsch und bat 18 000 Männer zum Test. Es gab damals keinerlei gesetzliche Grundlage für das Verfahren. Der Leiter der Sonderkommission, Peter Hochgartz, erinnert sich, daß er die Wissenschaftler im Labor überzeugen mußte, die freiwillig abgegebenen Proben überhaupt auszuwerten. Dann aber erwies sich Test Nummer 3889 als Treffer: Der dreißig Jahre alte Familienvater Ronny Rieken gestand die Tat sowie einen weiteren Sexualmord.
Warum geht ein bisher unverdächtiger Verbrecher zu einem Test, der ihn zwangsläufig überführen muß? "Das hat eine Menge mit sozialer Kontrolle zu tun", sagt Hochgartz. Im Fall Rieken etwa hätten sich die Brüder, Schwager und Cousins der Familie zur gemeinsamen Teilnahme verabredet - und Rieken sei, wie er später selbst erklärte, keine Ausrede eingefallen, um sich dem Gruppendruck zu entziehen. Nach Auskunft des bayerischen Landeskriminalamts befanden sich bisher alle Täter, die in Deutschland durch Massenscreenings entlarvt wurden, unter den "freiwilligen" Teilnehmern, nicht unter den Verweigerern.
Der Vierundzwanzigjährige, der 2002 und 2005 im Raum Duisburg drei kleine Mädchen schwer mißbraucht hatte, lehnte die Aufforderung zum Speicheltest zunächst ab. Die Beamten der Krefelder Polizei, die an seiner Haustür klingelten, mußten unverrichteter Dinge wieder gehen. Tags darauf ließ sich der angehende Koch mit einem Nervenzusammenbruch in die Psychiatrie einliefern. Erst als die Polizei ein zweites Mal vorsprach, willigte der Täter ein. Im südhessischen Viernheim unterdessen sind gerade 2013 Speichelproben ausgewertet worden, die Aufschluß über die Vergewaltigung einer Fünfjährigen geben sollten. Vom Täter fehlt weiterhin jede Spur.
Die DNA-Analyse gilt seit ihrer Entdeckung im England der achtziger Jahre und ihrem Import nach Deutschland um 1990 herum als Wunderwaffe der Polizei. Tatsächlich läßt sich anhand des "genetischen Fingerabdrucks" ein Täter eindeutig überführen, wenn seine Merkmale mit einer Tatortspur identisch sind. Der Fahndungserfolg im Fall Nytsch führte noch im selben Jahr zur Einrichtung der DNA-Analyse-Datei beim Bundeskriminalamt, die durch Datenabgleich mitunter in Sekundenschnelle einen Täter identifiziert. Seither schwelt der Streit zwischen Innen- und Rechtspolitikern, zwischen Kriminalisten und Datenschützern, wessen Daten gespeichert werden dürfen. Im November 2005 sind die Kriterien stark erweitert worden, in der Koalitionsvereinbarung ist eine Evaluierung der Regelung nach zwei Jahren geplant. "Das ist ein klassischer Kompromiß", sagt der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Wolfgang Bosbach. "Wir vertreten nach wie vor die Ansicht, daß der genetische Fingerabdruck dem klassischen gleichgestellt werden muß." Weil es sich dabei aber um einen schwerwiegenden Eingriff in Persönlichkeitsrechte handele, kontert die Sprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragten, müsse das Instrument die Ausnahme bleiben.
Seit November 2005 ist auch die Durchführung von Massenscreenings in der Strafprozeßordnung geregelt, Grundlage für den Test in Dresden. Aber 100 000 Männer? "Das ist mit Kanonen auf Spatzen schießen", kritisiert Peter Schneider, Professor für Forensische Molekularbiologie in Köln. "Das sprengt jeden Rahmen, und der Täter hat tausend Möglichkeiten, sich zu entziehen." Die Chancen auf einen Treffer stiegen, je enger der Kreis der Teilnehmer gezogen werde. "Ich würde mir nicht zutrauen, eine so große Gruppe zu überprüfen", sagt auch Gerd Hoppmann, Chef der erfolgreichen Krefelder Sonderkommission. Sein Team hatte durch eine Rasterfahndung aus drei Millionen Menschen im fraglichen Ballungsgebiet 3500 Kandidaten für die Speichelprobe herausgefiltert. Christian Avenarius seufzt. "Wir haben kein Raster", sagt der Dresdner Staatsanwalt über die vagen Vermutungen zu Wohnort, Alter und Größe des Täters. "Aber es wäre in meinen Augen absolut unverantwortlich gewesen, weiter zu warten." Er hofft jetzt auf eine möglichst hohe Beteiligung. Und vielleicht führe ja auch der Wirbel um die Großaktion zu neuen Hinweisen auf den Täter. (sha.)
Julia Schaaf Jahrgang 1971, freie Autorin im Ressort „Gesellschaft“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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