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Kindesmißhandlung Eltern von getötetem Baby Jill verurteilt

 ·  Wegen Mißhandlung von Schutzbefohlenen hat das Landgericht Düsseldorf die Eltern des vier Wochen alten Babys Jill in Neuss verurteilt. „Das Kind mußte fünf Tage lang unendlich leiden“, sagte der Richter.

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Für den grausamen Tod des vier Wochen alten Babys Jill in Neuss müssen die Eltern des kleinen Mädchens ins Gefängnis. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die zur Tatzeit 19 Jahre alte Mutter am Dienstag zu einer Jugendhaftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Der zwei Jahre ältere Vater des Mädchens erhielt zwei Jahre und acht Monate Haft nach Erwachsenenstrafrecht. Das Urteil erging wegen Mißhandlung von Schutzbefohlenen. Der Staatsanwalt hatte drei und dreieinhalb Jahre Haft gefordert.

„Das Kind mußte fünf Tage lang unendlich leiden und die Eltern hatten den erbärmlichen Zustand des Mädchens immer vor Augen“, sagte der Vorsitzende Richter, Werner Arendes. Tagelang hatte die kleine Jill nach den Übergriffen im Februar dieses Jahres apathisch in ihrem Bettchen gelegen. Die Eltern hatten den Notarzt erst benachrichtigt, als der Säugling keinen Herzschlag mehr hatte. Unterernährt und ausgetrocknet war das Mädchen in ein Krankenhaus gekommen, wo es eine Woche später starb.

Mißhandlungen zuerst gestanden

In den Vernehmungen bei der Polizei hatte die Mutter die Mißhandlungen des Babys gestanden und seitdem mit einer kurzen Unterbrechung in Untersuchungshaft gesessen. Zum Prozeßauftakt hatte die heute 20 Jahre alte Mutter ihr Geständnis aber widerrufen und den Vater beschuldigt. Da vor Gericht nicht geklärt werden konnte, wer die kleine Jill geschlagen und gewürgt hatte, ließ der Staatsanwalt den Anklagevorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge fallen. „Die Einlassung der Mutter war zwar holprig und unstimmig, die Verhandlung hatte ihr aber nicht das Gegenteil nachweisen können“, sagte Arendes. Ein gemeinsamer drei Jahre alter Sohn der jetzt Verurteilten lebt seit den Vorfällen in einer Pflegefamilie.

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