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Kindesentführung Ein Labyrinth aus Lügen

 ·  Ein deutsches Paar entführt ein Baby in der Tschechischen Republik. Der Mann behauptet vor Gericht, er habe es für sein eigenes gehalten. Auch die Zeugen überbieten sich mit phantastisch klingenden Geschichten.

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© dpa Entführung gestanden, auf Opferstatus bestanden

Liebe macht blind, weiß der Volksmund. Aber kann sie einem Mann derart die Sinne vernebeln, dass er glaubt, sein soeben geborenes Kind, das er selbst nie gesehen hat, sei entführt worden, und er müsse es aus dem Kinderwagen einer fremden Frau retten? Kann es einer Frau gelingen, ihrem verliebten Freund erst eine Drillingsschwangerschaft, dann den Tod zweier Babys und schließlich die Entführung des dritten vorzuspielen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich seit Anfang Januar das Landgericht Koblenz. An diesem Montag müssen sich die Richter aller Voraussicht nach entscheiden.

Angeklagt sind Melanie B., 48 Jahre alt, gelernte Fremdsprachenkorrespondentin, und ihr Lebensgefährte Uwe R., 51. Im Juli des vergangenen Jahres sollen die beiden in der Tschechischen Republik ein Baby entführt haben - und den grundsätzlichen Ablauf der Tat bestreiten sie auch gar nicht. Offen aber ist, ob auf der Anklagebank in Saal 105 in Koblenz zwei Komplizen sitzen - oder eine manipulative Kindsentführerin und ein Opfer ihrer Lügengeschichten.

Lappen und Tücher unter der Kleidung

Sicher ist, dass Uwe R. am 4.Juli 2012 in der tschechischen Region Ustí nad Labem, nur wenige Kilometer von der deutschen Grenze, auf eine junge Frau zurannte, die gerade einen türkisblauen Kinderwagen aus dem Bus hob, darin Michála, ihre 18 Tage alte Tochter. Uwe R. stieß die Mutter zur Seite, riss das Mädchen aus dem Wagen und sprang mit ihm in ein wartendes Auto. Am Steuer saß Melanie B., sie gab Gas, zurück Richtung Deutschland. Fünf lange Tage blieb Michála verschwunden.

Am 9. Juli dann klingelte die Polizei an einer Tür in der Friedrich-Ebert-Straße in Neuwied bei Koblenz. Im Wohnzimmer saß eine ältere Frau, in ihren Armen Michála. Das sei die Enkelin ihrer Freundin, sagte die verdutzte Frau. Doch die Polizisten nahmen ihr das Mädchen ab. Dann verhafteten sie die Tochter der besagten Freundin und deren Lebensgefährten: Melanie B. und Uwe R.

Das Paar gestand die Entführung - doch Uwe R. behauptet auch, selbst ein Opfer zu sein. Und Melanie B. stützt seine Aussage. Vor Gericht lässt sie von ihrer Anwältin eine lange Stellungnahme vorlesen: Im Dezember 2011 sei sie schwanger gewesen, habe aber im folgenden Frühjahr eine Fehlgeburt erlitten. Ihrem Lebensgefährten Uwe R. und ihrer eigenen Familie erzählte sie aber weiterhin, dass sie Drillinge erwarte. Sie stopfte sich Lappen und Handtücher unter die Kleidung. Ihrem Freund zeigte sie sich von April an nicht mehr nackt. Als der vermeintliche Geburtstermin näher rückte, fuhr sie zusammen mit Uwe R. in die Tschechische Republik. Dort gebe es deutschsprachige Ärzte, die günstiger seien, sagte sie ihm, schließlich sei sie in Deutschland nicht krankenversichert.

In Ustí nad Labem ging Melanie B., so trägt es ihre Anwältin weiter vor, in ein Krankenhaus. Uwe R. wartete draußen im Auto. Irgendwann kam sie wieder heraus und sagte ihrem Freund, dass sie die Kinder gut zur Welt gebracht habe. Allerdings müssten sie über Nacht noch in der Klinik bleiben.

Blind vor Liebe

Am nächsten Morgen wollte Uwe R. die Drillinge dann sehen. Deshalb behauptete Melanie B., zwei von ihnen seien entführt worden, sie müssten nach ihnen suchen. Und als Uwe R. nach endlosem, ziellosen Herumfahren Hilfe holen wollte, erfand Melanie B. eine neue Geschichte: Sie habe gehört, dass die beiden Kinder bei der Entführung umgekommen seien, und dass das dritte mittlerweile auch entführt worden sei. Sie habe aber Informationen, wo es sei.

Glaubte Uwe R. wirklich, er rette sein eigenes Kind, als er Michála vor den Augen ihrer Mutter aus dem Kinderwagen riss? Kann es sein, dass er trotz der immer phantastischer ausgeschmückten Geschichten nie Verdacht schöpfte?

Im Rückblick komme der Mann sich natürlich naiv vor, sagt sein Anwalt. Uwe R. sei eben blind gewesen vor Liebe. Auf der Anklagebank im Landgericht Koblenz allerdings lässt sich Uwe R. nicht anmerken, dass er angeblich von seiner Freundin kaltschnäuzig hinters Licht geführt worden ist. Seit Beginn der Untersuchungshaft hat sich das Paar nicht mehr gesehen, im Gerichtssaal macht es einen durchaus harmonischen Eindruck, immer wieder lächeln sich die beiden an. Und ab und zu, wenn die Anwälte vor dem Richterpult Beweise sichten, tuschelt das Paar miteinander, bis der Saaldiener das unterbindet.

Definitiv nicht schwanger, definitiv keine Fehlgeburt

Melanie B. ist am ersten Prozesstag stark geschminkt, ihre langen, dunklen Haare fallen offen über die Schultern. Später flicht sie sie zum Zopf; das Make-up wird von Prozesstag zu Prozesstag dezenter. Sie wirkt zurückhaltend, aber gefasst; ihr ist nicht anzusehen, dass ihr Leben in den Jahren vor der Entführung völlig aus dem Lot geraten ist, dass sie erst ihr Haus verlor und ihr dann auch noch der Ehemann weglief.

Dass sie nie mit Drillingen schwanger war, gibt Melanie B. vor Gericht zu. Dass sie vor der Entführung aber eine Fehlgeburt erlitten habe, darauf besteht sie weiterhin. Nur um diese vor ihrem Freund zu verheimlichen, habe sie sich die Geschichten ausgedacht. Die gynäkologischen Hinweise, die vor Gericht erörtert werden, sind unergiebig, Krankenakten, die B.s Behauptungen belegen könnten, liegen bislang nicht vor. Der gynäkologische Gutachter kann nur festhalten, dass Melanie B. im Juli 2012 definitiv nicht schwanger war und auch nicht kurz zuvor eine Fehlgeburt erlitten hatte.

Es scheint also wahrscheinlich, dass sie ihren Freund Uwe R. zumindest zeitweise angelogen hat. Doch Zeugenaussagen wecken im Laufe der Verhandlung Zweifel an der Version der Ereignisse, die den Lebensgefährten als übermäßig gutgläubiges Opfer seiner Freundin präsentiert. Denn Uwe R. behauptet nicht nur, dass er glaubte, sein eigenes Kind aus den Händen tschechischer Entführer zu retten. Auch von den Autodiebstählen, die das Paar in den Jahren zuvor verübt haben soll, will er zunächst nichts mitbekommen haben. Melanie B.s Anwältin verliest eine neue Erklärung: Ihre Mandantin habe die Taten allein geplant und durchgeführt.

Die Opfer aber erinnern sich alle an ein Paar als Täter. Alle hatten im Internet einen Gebrauchtwagen annonciert. Alle erhielten Anrufe von einem Mann, der behauptete, er wolle das Auto kaufen. Und alle hörten eine ähnliche Geschichte, in der das Thema der realen oder vermeintlichen Schwangerschaft allgegenwärtig ist: Seine Frau und er seien eben aus Südafrika zurückgekehrt, sie erwarteten ein Kind und benötigten daher ein Auto. Meistens habe man dann eine Probefahrt vereinbart.

Den Angeklagten zweifelsfrei identifizieren mag indes nur ein einziger der aufgerufenen Zeugen; die Probefahrten absolvierte nämlich immer eine Frau - eindeutig Melanie B. Manchen der Zeugen erzählte sie von einer Schwangerschaft, bei allen beklagte sie sich im Laufe der Fahrt über Übelkeit und bat, der andere möge das Steuer übernehmen. Sobald die Beifahrer ausgestiegen waren, gab sie Gas und verschwand mit dem Auto über alle Berge.

Der Wunsch nach Nähe

Der psychiatrische Gutachter bescheinigt Melanie B. ein übersteigertes Bedürfnis nach Anerkennung und einen Hang, durch manipulatives Verhalten Nähe und Bindungen zu anderen Menschen herzustellen. Sie sei definitiv „psychisch auffällig“. Er empfiehlt therapeutische Unterstützung. Auswirkungen auf die Straffähigkeit sieht er nicht.

Womöglich liegt in dieser Einschätzung des Psychiaters ein Schlüssel zu Melanie B.s Verhalten. Womöglich war es der Wunsch nach Nähe, nach Bindung an den Mann, mit dessen Hilfe sie ihr Leben wieder ins Lot bringen wollte. Und womöglich veranlasst sie das nun, im Prozess, eben diesen Mann schützen zu wollen.

Melanie B. hatte schon mehrere erwachsene Kinder, als sie Uwe R. zum ersten Mal begegnete. Doch die Ehe, aus der diese Kinder stammten, war Jahre zuvor in die Brüche gegangen. Jahre, in denen sich Melanie B. nach den Worten ihrer Anwältin tiefer und tiefer in einem Labyrinth aus immer neuen Lügengeschichten verirrte.

Treuherzigkeit, die ins Bild passt

Eine offensichtliche Obsession rund um Schwangerschaft und Entführung zieht sich auch durch diese Zeit. Eine Zeugin, die das Gericht geladen hat, wirft den beiden Angeklagten vor, sie über Monate ausgenutzt zu haben. Die ehemalige Krankenschwester erzählt, wie Melanie B. ihr vorgespielt habe, eine alte Bekannte zu sein, und wie sie das Paar deshalb monatelang bei sich zu Hause aufgenommen und Ferienwohnungen für sie angemietet habe. Sie berichtet von Lügen über Schwangerschaften, Kinder und angebliche Krankheiten, die Melanie B. dazu dienten, sie weiter an sich zu binden. Einmal habe die Angeklagte behauptet, dass die Zwillinge des Paares entführt worden seien, ein andermal, dass sie selbst Opfer einer Entführung geworden sei. Immer wieder hätten Melanie B. und Uwe R. erzählt, die Mafia verfolge sie.

Vor Gericht verstrickt sich die Zeugin mit der Zeit zwar in einige Widersprüche, Teile der Geschichte scheinen unschlüssig; Richtern und Staatsanwältin sind die Zweifel ins Gesicht geschrieben. Doch die Beteuerung der Frau, sie sei einsam gewesen, habe sich an das Paar geklammert und ihnen helfen wollen, scheint einleuchtend; ihre Treuherzigkeit passt ins Bild.

Und ihre Geschichte nährt weitere Zweifel an der Version der Entführung, die Melanie B. und Uwe R. dem Gericht verkaufen wollen: Es scheint vor diesem Hintergrund zumindest unwahrscheinlich, dass Uwe R. der Hang seiner Lebensgefährtin zu phantastischen Lügengeschichten gänzlich unbekannt war.

Eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren droht bei einer Verurteilung wegen Kindesentführung. Die Richter müssen sich entscheiden, wie weit sie den Angeklagten in das Labyrinth folgen.

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