28.05.2008 · Im Prozess um den Tod des zwei Jahre alten Kevin aus Bremen hat erstmals der Angeklagte gesprochen. Er sei „erschüttert über die Katastrophe“. Bis heute finde er „nicht die richtigen Worte“. Die Verteidigung spricht von einer „Körperverletzung, maximal Körperverletzung mit Todesfolge“.
Im Prozess um den Tod des zwei Jahre alten Kevin aus Bremen hat sich der Angeklagte erstmals selbst zu Wort gemeldet. Er sei „erschüttert über die Katastrophe“, sagte er. Bis heute finde er „nicht die richtigen Worte“, um seine Fassungslosigkeit zu beschreiben und seine Betroffenheit richtig zum Ausdruck zu bringen.
„Wenn ich sage, dass ich maßlos traurig bin, ist es unzureichend, weil es viel mehr ist als Traurigkeit.“ Wenn er sage, es tue ihm leid, sei dies eine Verniedlichung, „weil es so extrem tief geht“. Er wisse einfach nicht, „was da passiert ist“. Sein Anwalt Becker sagte, sein Mandant habe sich auch „liebevoll um Kevin gekümmert“.
Verteidiger belastet Mutter
Zumindest ein Teil der Kevin zugefügten Verletzungen seien seinem Mandanten nicht nachzuweisen, sondern gingen „in Richtung“ der ebenfalls drogenabhängigen Mutter.
Becker sagte, er habe den Eindruck, dass der Ziehvater sich „wirklich bemüht habe, eine scheinbürgerliche Welt aufrechtzuerhalten“. Doch nach der Totgeburt seines Sohnes Joshua und dem Tod von Kevins Mutter sei für den Angeklagten „eine Welt zusammengebrochen“. Danach sei sein Drogenkonsum rapide angestiegen. Am Ende habe er an Verfolgungswahn gelitten. Deshalb sei auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt denkbar.
Ziehvater ist kein „Monster“
Der Ziehvater sei nicht das „Monster“, für den ihn viele hielten. Der Drogenabhängige sei von vielen Zeugen als aggressiv dargestellt worden. Tatsächlich habe es aber keine schwerwiegenden Gewalttätigkeiten gegenüber Dritten gegeben. Unter welchen Umständen Kevin starb, habe nicht geklärt werden können. Weder die Todesursache, noch der Todeszeitpunkt seien bekannt. Eine Tötungsabsicht könne dem Angeklagten deshalb nicht nachgewiesen werden, sagte der Anwalt. Selbst Tötung durch Unterlassung sei nicht „glaubhaft“.
Urteil am fünften Juni erwartet
„Dann müsste man ihm unterstellen, dass er in irgendeiner Form erkannt hat, dass Kevin aufgrund des Bruches des linken Oberschenkels sterben muss.“ Der frühere Lebensgefährte von Kevins Mutter muss sich seit Oktober 2007 wegen Totschlags vor dem Landgericht verantworten.
Die Polizei hatte die Leiche des schwer misshandelten Jungen im Kühlschrank des Mannes gefunden. Bei der Obduktion waren bei dem toten Kind zwei Dutzend ältere und neuere Knochenbrüche entdeckt worden. Die Staatsanwaltschaft fordert 13 Jahre Haft wegen Mordes und Misshandlung Schutzbefohlener. Das Urteil wird für den fünften Juni erwartet.
Die Verteidiger des angeklagten Ziehvaters haben kein konkretes Strafmaß gefordert. Anwalt Thomas Becker ging an diesem Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Bremer Landgericht von „Körperverletzung, maximal Körperverletzung mit Todesfolge“ aus. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der 43 Jahre alte Angeklagte die Absicht gehabt habe, Kevin zu töten. Sie wiesen auf seinen hohen Drogenkonsum hin. Eine verminderte Schuldfähigkeit könne „nicht ausgeschlossen“ werden. Das Urteil wird für den fünften Juni erwartet.