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Kelheim Jugendamt nimmt Eltern acht Kinder weg

16.01.2008 ·  Im niederbayerischen Landkreis Kelheim hat das Jugendamt einem Ehepaar acht mutmaßlich misshandelte Kinder weggenommen. Es gebe Hinweise, dass die Kinder in ihren Zimmern eingesperrt wurden und dort ihre Notdurft verrichten mussten.

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Im niederbayerischen Landkreis Kelheim hat das Jugendamt einem Ehepaar acht mutmaßlich misshandelte Kinder weggenommen. Es gebe Hinweise, dass die Kinder in ihren Zimmern eingesperrt wurden und dort ihre Notdurft verrichten mussten, bestätigte der zuständige Richter des Amtsgerichts Kelheim einen Bericht der „Mittelbayerischen Zeitung“.

Das Ehepaar soll die Türen mit Latten versperrt haben. Zudem sollen die Eltern einige Kinder mit einem Kochlöffel blutig geschlagen oder in Kot gedrückt haben. Die sieben Mädchen im Alter bis elf Jahre und der neunjährige Junge wurden in einem Heim, einer Pflegefamilie und einem Kinderdorf untergebracht. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei haben Ermittlungen aufgenommen.

„Die Kinder haben alarmierende Angaben gemacht“

Auf die Missstände hatten die Kinder unabhängig voneinander im November selbst hingewiesen. „Die Kinder haben alarmierende Angaben gegenüber ihren Lehrern, Erziehern und Betreuern gemacht, und daraufhin ist das Jugendamt aktiv geworden“, sagte Familienrichter Dirk Janzen. Bei einer Kontrolle der Wohnung sei mindestens ein Kinderzimmer verbarrikadiert gewesen. Die Mitarbeiter der Behörde hätten die Mädchen und den Jungen sofort mitgenommen. Zudem haben die Pädagogen die Aussagen der Kinder protokolliert. Die Notizen liegen dem Gericht vor.

Obwohl mittlerweile einige Mädchen wieder zurück wollen, hat Janzen am Montag entschieden, dass die acht Kinder weiter getrennt von den Eltern bleiben. Der Rechtsanwalt des Ehepaares hat gegen diesen Beschluss Rechtsmittel eingelegt. Nun muss sich das Oberlandesgericht Nürnberg mit dem Fall befassen.
Janzen betonte, dass es bislang keinen endgültigen Tatnachweis für die Misshandlungen gebe. Das Gericht müsse zwischen den Interessen der Eltern und der Kinder abwägen. Im vorliegenden Fall seien das Familiengericht und das Jugendamt der Ansicht gewesen, dass die Kinder aus der Familie geholt werden sollten, weil das Risiko zu groß erschien.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa
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