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Kasseler Prozeß Gutachter: Kannibale wurde auch von Machtgier zur Tat getrieben

 ·  Der „Kannibale von Rotenburg“ ist auch nach Überzeugung des zweiten Gutachters voll schuldfähig. Der Gutachter stellte allerdings die Glaubwürdigkeit des Angeklagten in Frage.

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Der „Kannibale von Rotenburg“ ist auch nach Überzeugung des zweiten Gutachters voll schuldfähig. Der Psychiater Georg Stolpmann schloß sich am Freitag vor dem Landgericht Kassel der Ansicht des am Montag gehörten Sexualwissenschaftlers Klaus Beier an. Stolpmann stellte allerdings die Glaubwürdigkeit des Angeklagten Armin M. in Frage. Den 42jährigen hätten auch Allmachtsfantasien zur Tat getrieben und nicht nur wie von ihm ausgesagt der Wunsch, einen anderen Menschen für immer an sich zu binden.

M. hat gestanden, einen Berliner Ingenieur getötet und zum Großteil gegessen zu haben. Wie Stolpmann ausführte, hat der 42jährige einem Bekannten später über die Tat geschrieben: „Es ist ein irres Gefühl, der Herrscher über einen anderen zu sein und ihn in Portionen zu schneiden.“ Nach Stolpmanns Überzeugung ist es M. bei der Tat auch darum gegangen, „den größten Kick seines Lebens“ zu erfahren. Dies habe M. selbst bei der Polizei ausgesagt. Weitere Taten habe M. bereits von Anfang an eingeplant gehabt.

Von der Einschätzung der Gutachter hängt es ab, ob der Angeklagte in die Psychiatrie eingewiesen wird. Die Staatsanwaltschaft legt M. Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes zur Last. Sein Verteidiger Harald Ermel spricht von Tötung auf Verlangen. Das Urteil soll in einer Woche gesprochen werden.

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