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Karlsruhe Prozess um Sexualstraftäter wird neu aufgerollt

02.12.2009 ·  Die hessische Justiz kann einen gefährlichen Sexualstraftäter im zweiten Anlauf möglicherweise doch noch in die Psychiatrie einweisen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein Urteil des Landgerichts Hanau wegen juristischer Fehler aufgehoben.

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Die hessische Justiz kann einen gefährlichen Sexualstraftäter im zweiten Anlauf möglicherweise doch noch in die Psychiatrie einweisen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch ein Urteil des Landgerichts Hanau wegen juristischer Fehler aufgehoben. Wegen eines tätlichen Angriffs auf seinen Vater sollte der als psychisch gestört geltende Achtunddreißigjährige in der Psychiatrie untergebracht werden; das Landgericht hatte eine entsprechende Anordnung im Mai jedoch wegen angeblicher Notwehr abgelehnt. Der aufsehenerregende Fall wurde nun an das Landgericht Frankfurt am Main verwiesen.

Der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter aus dem Main-Kinzig-Kreis war im Dezember 2008 nach Verbüßung seiner Haftstrafe entlassen worden und wird seither von der Polizei überwacht, weil er nach wie vor als gefährlich gilt. Anlass des „Sicherungsverfahrens“ beim Landgericht Hanau war ein Streit um Telefonkosten, bei dem der 38 Jahre alte Mann im Januar seinen Vater mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Weil der Vater zuvor versucht haben soll, den Sohn mit einer Holzschüssel zu treffen, wertete das Landgericht den Faustschlag als Notwehr. Es sah darin keinen Anlass für eine Einweisung.

Ein Rechtsfehler

Allerdings hatte das Gericht die Vernehmung eines Postboten abgelehnt, der die Auseinandersetzung zumindest teilweise beobachtet haben soll - ein Rechtsfehler, befand der BGH: „Es ist ungeschickt gelaufen, warum man einen Zeugen, der unmittelbar am Tatort war, nicht vernommen hat“, sagte die BGH-Senatsvorsitzende Ruth Rissing-van Saan bei der Urteilsverkündung. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft muss die Einweisung nun erneut geprüft werden.

Nachdem kurz vor seiner Entlassung bereits ein Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gescheitert war, wurde der als Sicherheitsrisiko geltende Mann im Rahmen der Führungsaufsicht in seinem Heimatdorf polizeilich überwacht - nach Medienberichten zeitweise unter großem Personaleinsatz. Er hatte unter anderem wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern von 1998 bis 2008 im Gefängnis gesessen.

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