19.01.2004 · Der erste psychologische Gutachter im Prozeß um den „Kannibalen von Rotenburg“ hält Armin M. trotz „schwerer seelischer Abartigkeit“ für voll schuldfähig und rückfallgefährdet.
Der so genannte Kannibale von Rotenburg muß nach Ansicht von Prozessgutachter Klaus Michael Beier nicht in der forensischen Psychiatrie untergebracht werden. Trotz „schwerer seelischer Abartigkeit“ sei Armin M. voll schuldfähig, sagte der Psychiater und Sexualmediziner der Berliner Charité am Montag im Kasseler Landgericht. Gleichwohl schloß er einen Rückfall des Angeklagten nicht aus: „Unter Straffreiheit würde er nicht Nein sagen.“ Seine kannibalistischen Neigungen seien nicht einfach wegtherapierbar.
Beier erklärte, er habe bei dem 42jährigen Computerfachmann keinen Zweifel an der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit - ebensowenig wie bei M.s Opfer, dem Berliner Ingenieur Bernd-Jürgen B.. Beide hätten sich zielbewußt verhalten und seien sich im Klaren darüber gewesen, was sie tun. Armin M. hatte gestanden, den 43jährigen Berliner vor knapp zwei Jahren im osthessischen Rotenburg-Wüstefeld mit dessen Einverständnis getötet, zerlegt und teilweise verspeist zu haben.
Vom Vater verlassen
Angeklagter wie Opfer hätten sich gegenseitig instrumentalisiert, um sich seit ihrer Pubertät gehegte, sexuell aufgeladene Fantasien zu erfüllen, so der Experte. Für M., der als kleiner Junge vom Vater verlassen wurde, habe menschliches Fleisch den Charakter eines Fetisch bekommen. Über das Aufessen eines sympathischen Mannes habe er sich seinen Wunsch nach einer engen Bindung, nach ungefährdeter Nähe erfüllen wollen. „Der andere muß in ihm sein, um bei ihm zu sein.“ Obwohl er sich seit seiner Jugend beim Gedanken an das Verspeisen von Menschenfleisch selbst befriedigt habe, sei es ihm bei der Bluttat im März 2001 nicht in erster Linie um den sexuellen Kick gegangen. „Das war nur sekundär mit Lust besetzt.“
Die Mutter verloren
Bernd-Jürgen B. dagegen habe schon als Jugendlicher davon geträumt, den Penis abgetrennt zu bekommen. Hintergrund sei hier der frühe Tod der Mutter, die bei einem möglicherweise von ihr absichtlich verschuldeten Autounfall ums Leben gekommen ist. Mit den Schmerzen und dem Verlust seiner Männlichkeit habe B. eine „irrationale Schuld“ ausgleichen wollen.
Der Prozeß wird am Freitag mit einem zweiten psychiatrischen Gutachten fortgesetzt: Dann soll der Göttinger Psychiatrieprofessor Georg Stolpmann eine Stellungnahme abgeben, was den Prozeßausgang weiter beeinflussen dürfte. Während die Staatsanwaltschaft Armin M. Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs zur Last legt, worauf lebenslange Haftsteht, betrachtet die Verteidigung seine Tat dagegen als Tötung auf Verlangen. Diese wird mit höchstens fünf Jahren Gefängnis bestraft. Die verhandelnde sechste Strafkammer zieht aber auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht. Das Urteil wird voraussichtlich am 30. Januar gesprochen.