20.02.2006 · „Einen der liebenswertesten Menschen, die ich je kennengelernt habe“, nannte ihn eine Nachbarin vor Gericht. Dabei hat Armin Meiwes aus Rotenburg einen zum Äußersten bereiten Sexualpartner getötet, geschlachtet und vom Fleisch des Opfers gegessen.
Von Thomas Kirn, FrankfurtDer Mann, der einen zum Äußersten bereiten Sexualpartner getötet, geschlachtet und vom Fleisch des Opfers gegessen hat, kämpft seit Mitte Januar vor einer Schwurgerichtskammer des Frankfurter Landgerichts gegen Begriffe an. Er sieht sich nicht als Mörder, nicht als Monster, nicht einmal als im engeren Sinn perverse Person. Seine nach eigener Darstellung irgendwann in vorpubertärer Zeit aufgetauchte Phantasievorstellung, Menschenfleisch zu essen, erscheint ihm auch nach der in allen Einzelheiten von ihm selbst beschriebenen und auf einem vierstündigen Videoband in Farbe dokumentierten Realisierung nicht als schwerstes Verbrechen oder als gefährliche Abartigkeit des sexuellen Verhaltens. Folgt man dem 43 Jahre alten Computertechniker Armin Meiwes aus Rotenburg an der Fulda, so ist seine Neigung lediglich eine Abweichung von der Norm. Das Töten eines Menschen, darauf legt er Wert, ist ihm lediglich notwendiges Übel für den anschließenden Akt des Schlachtens und des Essens. Immerhin diese beiden Teilakte, das gesteht der Angeklagte, waren lustbesetzt.
Am 9. und 10. März 2002 spielte sich in einem großen alten Fachwerkhaus im Rotenburger Stadtteil Wüstefeld zwischen Meiwes und einem Partner, den er über das Internet gefunden hatte, das entsetzliche Drama ab. Bernd B., Manager in einer Berliner Computerfirma, der nur 43 Jahre alt wurde, reiste nach ausführlicher Internetkommunikation mit „Anthrophagus“ (so nannte sich Meiwes) nach Wüstefeld. Nach psychiatrischer Einschätzung war B. extrem masochistisch veranlagt. Er begehrte, daß ihm das Glied abgeschnitten und er zum Schlachtopfer gemacht werde. B. wollte, so hat er seinem Schlächter geschrieben, gegessen werden, er wollte verschwinden. Der Mann war die fast ideale komplementäre Ergänzung zu Meiwes, die lebendige und todessüchtige Erfüllung. Der Angeklagte sprach dies gegenüber einem Polizeibeamten im Dezember 2003 nach seiner Festnahme aus. Auf die Frage, ob er sich denn über die Strafbarkeit seines Handelns je Gedanken gemacht habe, sagte er: „Die Strafe ist mir gleichgültig. Ich hatte den Kick meines Lebens.“
Lediglich eine Tötung auf Verlangen?
Der erste Teil dieser Aussage hat sich im Lauf des Verfahrens geändert. Die rechtliche Subsumierung und die daraus folgende Strafe sind dem Angeklagten alles andere als einerlei. Er glaubt und will die Prozeßbeteiligten glauben machen, er habe sich lediglich einer Tötung auf Verlangen schuldig gemacht. Das ist eine Vorschrift im Strafgesetz, die in der Regel auf Ärzte Anwendung findet, die aus Gewissensnot todkranken Patienten nachgeben und das Sterben aktiv herbeiführen.
Von dieser Art sei auch seine Tat gewesen, erklärt Meiwes. Er würde niemals einem Menschen gegen seinen Willen Schmerzen bereiten oder ihn gar töten. Freiwilligkeit sei seine oberste Maxime. B. habe die Verstümmelung und seinen Tod gewünscht und auf Vollzug gedrängt. Er habe allein diesem Drängen nachgegeben und sogar seine eigene Intention vernachlässigt, vor dem Schlachten erst einige Tage mit dem Opfer verbringen zu können. Der Bundesgerichtshof (BGH), der das auf Totschlag lautende Urteil des Kasseler Landgerichts aufhob und den Fall zur Neuverhandlung nach Frankfurt verwies, hat allerdings bereits ausgeführt, daß Tötung auf Verlangen unter keinem rechtlichen Aspekt in Betracht kommt. Wer wie Meiwes bereits entschlossen ist, ein Opfer zu töten und zu schlachten, braucht und kann zu diesen Taten nicht „bestimmt“ werden, wie es im Gesetz heißt. Der BGH verlangt, daß in der neuen Hauptverhandlung geprüft wird, ob Meiwes einen Sexualmord mit den weiteren Merkmalen der niedrigen Beweggründe und der Vorbereitung weiterer Straftaten begangen hat. Sie könnten darin bestehen, daß sich das Schlachten rechtlich als Störung der Totenruhe darstellen und daß der Angeklagte vorgehabt haben könnte, das von ihm gefertigte Video oder Teile daraus als verbotene Gewaltpornographie zu verbreiten.
Endlich über sich und sein Tun reden können
Vor Gericht gibt sich der Angeklagte höflich, freundlich und überaus aussagebereit. Von gelegentlichen Konzentrationsschwächen abgesehen, bleibt er keine Antwort schuldig. Dieses Verhalten war bereits bei seinen polizeilichen Vernehmungen registriert worden. Kriminalbeamte hatten den Eindruck, Meiwes sei froh, endlich über sich und sein Tun reden zu können. Prozeßbeteiligten in Frankfurt scheint der Angeklagte sich nicht nur seine Geheimnisse von der Seele reden zu wollen, sondern ausgesprochen gern Unsägliches zur Sprache zu bringen.
Bei der Erörterung der ganze Aktenbände füllenden Internetkorrespondenz über kannibalische Phantasien hat Meiwes erklärt, er habe mit mehreren hundert Personen Gedanken über das Schlachten und Essen von Menschen ausgetauscht. Weltweit schätze er die Zahl von Kannibalismus-Interessierten auf mehrere Millionen. Von Bedeutung erscheint nicht, ob die Zahlen richtig sind, wesentlich ist für das Selbstbild, das Meiwes von sich entwirft: Er sei einer in einer großen Masse, sei eigentlich eine Figur am Rande des Normalen, aber nicht außerhalb. Am Ende des Prozesses wird darüber zu reden sein, daß Meiwes nach der Tat vom 9. und 10. März 2002 weiter nach Opfern gesucht und mit einigen Männern kannibalische Rollenspiele veranstaltet hat.
Der nette Mann von nebenan?
In das Bild des netten Mannes von nebenan paßt, daß die Erforschung des bürgerlichen Lebens des Angeklagten durch das Gericht keinen Hinweis auf Außergewöhnliches ergeben hat. Er war nach Zeugenaussagen in Beruf und Privatleben eher zurückhaltend, immer freundlich, hilfsbereit und wenig durchsetzungswillig, nicht einmal in seiner Zeit als Berufssoldat in der Bundeswehr. Eine frühere Nachbarin aus Wüstefeld nannte ihn sogar „einen der liebenswertesten Menschen, die ich je kennengelernt habe“.
na und....
christian rohloff (elvisthe)
- 20.02.2006, 22:17 Uhr
Völlig irre
Peter Milka (McDuff)
- 21.02.2006, 10:45 Uhr