15.09.2010 · Mit zitternder Stimme gibt die Frau an, vergewaltigt worden zu sein: Im Prozess gegen Jörg Kachelmann ist am Mittwoch der Notruf seiner ehemaligen Geliebten bei der Polizei vorgespielt worden. Damit hat die Beweisaufnahme begonnen.
Mit der Aufnahme eines dramatischen Notrufs hat im Vergewaltigungsprozess gegen Fernsehmoderator Jörg Kachelmann die Beweisaufnahme begonnen. Das Gericht ließ am dritten Verhandlungstag den Anruf von Kachelmanns ehemaliger Geliebter bei der Polizei vorspielen, der am 9. Februar um 08.11 Uhr eingegangen war. Zunächst war der Vater der Frau am Telefon und reichte den Hörer an seine Tochter weiter. Sie sagte dann mit zitternder Stimme: „Ich bin heute Nacht vergewaltigt worden und weiß nicht, was ich tun soll.“ Auf die Frage von wem, sagte sie: „Von - meinem Freund“. Auf die weiteren Fragen des Beamten antwortete sie mit fester Stimme und sagte zu ihrem Befinden: „Ich bin o.k.“
Es war der bewegendste Moment in einem Verfahren, das bislang von prozessrechtlichen Streitigkeiten zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft geprägt war. Kachelmann wird beschuldigt, in der Nacht auf den 9. Februar seine langjährige Geliebte in ihrer Wohnung in Schwetzingen in Baden-Württemberg mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der 52-jährige Schweizer bestreitet die Vorwürfe.
Rund 270 Mal Kontakt per Telefon, SMS oder Chat
Wie die Kriminalbeamten vor Gericht sagten, versuchte die Frau rund vier Wochen später zwei Mal vergeblich, Kachelmann per Handy in Vancouver anzurufen, wo der Meteorologe das Wetter bei den Olympischen Winterspielen moderierte. Als Grund gab sie demnach bei ihrer Vernehmung an, sie habe prüfen wollen, ob Kachelmann sich noch dort befinde. In den fünf Wochen vor der angeblichen Tat hatte die Frau mit Kachelmann laut Gericht rund 270 Mal Kontakt per Telefon, SMS oder Chat, danach laut Auswertung der Telefone der Frau nicht mehr.
Die Polizisten riefen den Aussagen zufolge im Laufe ihrer Ermittlungen den MDR-Sportchef Wolf-Dieter Jacobi in Vancouver an und fragten nach Kachelmanns Gemütszustand. Zur Antwort hätten sie erhalten, obwohl Kachelmann „ein schwieriger Mensch“ sei, wirke er „eher positiv“.
„In Schwetzingen würde man sagen: Rumgeknutsche“
Als erster Zeuge wurde am Mittwoch der ermittelnde Kriminalbeamte gehört. Das mutmaßliche Opfer, eine 37 Jahre alte Radiomoderatorin, sei am Tag nach der möglichen Tat zwei Mal vernommen worden. Dazwischen sei sie rechtsmedizinisch und gynäkologisch untersucht worden. Obwohl klar war, dass Kachelmann noch am selben Tag nach Kanada zu den Olympischen Winterspielen fliegen wollte, entschied die Staatsanwaltschaft, ihn zunächst nicht festnehmen zu lassen. „Wir hatten seinerzeit Bedenken hinsichtlich eines dringenden Tatverdachts“, sagte Oberstaatsanwalt Oskar Gattner.
Kachelmann wurde erst am 20. März bei seiner Rückkehr aus Kanada am Flughafen Frankfurt verhaftet. Er wurde, erzählt der Kriminalbeamte, von einer jungen Frau abgeholt. Auf dem Weg zum Parkhaus „wurden Zärtlichkeiten ausgetauscht“, berichtet der Beamte. „In Schwetzingen würde man sagen: Rumgeknutsche.“
Der Beamte sprach Kachelmann dann unmittelbar vor seinem Auto an. „Ich habe ihn zur Seite genommen und erklärt, dass ich einen Haftbefehl gegen ihn habe.“ Kachelmann habe „ruhig und abgeklärt“ reagiert. „Er hat keine besonders emotionale Reaktion gezeigt.“ Zum Tatvorwurf habe er nichts gesagt.
Auch jene junge Frau, die Kachelmann vom Flughafen abgeholt hatte, wurde am Mittwochnachmittag als Zeugin vernommen. Eine Psychologiestudentin, 24 Jahre alt. Zierlich, mit langen, dunklen, lockigen Haaren. Eine sehr schöne Frau. Kachelmann schaut sie kurz an, als sie in den Saal kommt. Es ist nicht zu erkennen, ob sie den Blick erwidert. Oder gar wie. Für ihre Aussage schließt das Gericht die Öffentlichkeit aus. Es gehe vorwiegend um „Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich“, einschließlich des Sexuallebens, hatte das Gericht die Entscheidung begründet.
Kachelmann folgt der Verhandlung weitgehend regungslos
Kachelmann selbst verfolgte die Verhandlung weiter weitgehend regungslos. Er will sich vorerst nicht vor Gericht äußern. Am Montag war seine Aussage vor dem Haftrichter verlesen worden, in der er die Vorwürfe bestritt.
Noch am Morgen hatten Kachelmanns Verteidiger einen weiteren Antrag gestellt, der zu einer zeitweiligen Unterbrechung des Verfahrens führte: Sie fordern, dass von ihnen benannte Sachverständige Gutachten über die Glaubwürdigkeit und die Verletzungen des mutmaßlichen Opfers erstellen dürfen. Die Staatsanwaltschaft lehnt dies ab. Sie hält die vorgeschlagenen Gutachter für befangen.
Blutergüsse an den Schenkeln und eine Verletzung am Hals
Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock forderte, die Rechtsmediziner Bernd Brinkmann und Markus Rothschild mit Gutachten über die Verletzungen des mutmaßlichen Opfers zu beauftragen. Damit solle bewiesen werden, „dass sämtliche Verletzungen auf Selbstverletzungen zurückzuführen sind“, sagte Birkenstock. Die Anklage beruhe auf einer „intentionalen Falschbelastung“.
Die 37-Jährige hatte unter anderem Blutergüsse an den Schenkeln und eine Verletzung am Hals. Diese Verletzung soll laut Anklage entstanden sein, als Kachelmann ihr ein Küchenmesser an die Kehle drückte. Außerdem beantragte die Verteidigung, ein psychiatrisch- psychologisches Gutachten zu erstellen. Dies soll die Glaubwürdigkeit der Frau infrage stellen.
Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge trat den Anträgen entgegen. Die von der Verteidigung benannten Gutachter seien befangen, sie hätten bereits vor Prozessbeginn Stellungnahmen zugunsten Kachelmanns abgegeben. Das Gericht stellte die Entscheidung über die Anträge zunächst zurück.