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Freitag, 17. Februar 2012
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Justiz Widerstand gegen Genprobe für alle Verdächtigen

17.02.2005 ·  Nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten dürfen Genproben nicht zum Standard polizeilicher Ermittlungen werden. Eine entsprechende Initiative Hessens lehnen sie ab.

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DNA-Tests dürfen nach Forderung der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern nicht zum Standard der Polizei bei erkennungsdienstlichen Behandlungenwerden.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten sprach sich in Berlin gegen eine von Hessen angeführte Bundesratsinitiative mehrerer unionsgeführter Länder zur Ausweitung von DNA-Tests aus. Eine richterliche Anordnung und eine Prognose weiterer schwerer Straftaten müßten Voraussetzung einer derartigen Maßnahme bleiben, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Entschließung.

Nicht gleichzusetzen mit Fingerabdruck

Der sogenannte genetische Fingerabdruck dürfe nicht mit einem normalen Fingerabdruck gleichgesetzt werden. Die Gesetzesinitiative der Länder soll an diesem Freitag in den Bundesrat eingebracht werden.

Die DNA-Analyse gilt bei der Aufklärung von Gewaltverbrechen als eines der effektivsten Mittel der Polizei. Zumeist reichen schon winzige Spuren von Blut, Speichel, Sperma, Schuppen oder Haaren am Tatort oder etwa an Kleidungsstücken, um einen „genetischen Fingerabdruck“ zu erstellen und den Täter zu überführen. Jüngstes Beispiel war der Mord an dem Münchner Modemacher Rudolph Moshammer, der mittels einer DNA-Analyse schon zwei Tage nach dem Verbrechen aufgeklärt werden konnte.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa
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