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Justiz Neue Vorwürfe gegen „Körperwelten“-Schöpfer von Hagens

19.01.2004 ·  Der Erfinder der umstrittenen Ausstellung „Körperwelten“ will sich am Donnerstag öffentlich zu den neuen Vorwürfen an seinen Praktiken äußern. Die Heidelberger Staatsanwaltschaft beantragte Strafantrag wegen Mißbrauchs von Titeln.

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Quer durch die Republik hat der Schöpfer der umstrittenen „Körperwelten“-Ausstellung, Gunther von Hagens, am Montag für Aufsehen gesorgt. Während die Staatsanwaltschaft Hamburg ihre Ermittlungen gegen ihn wegen Störung der Totenruhe im Zusammenhang mit einem nächtlichen Fototermin einstellte, beantragte die Heidelberger Staatsanwaltschaft Strafantrag wegen Mißbrauchs von Titeln.

Zu den neuen Vorwürfen um die Herkunft der Körper für seine Präparate wurde für Donnerstag eine Stellungnahme angekündigt. Am Wochenende hatte der „Spiegel“ berichtet, Hagens habe für seine Präparate auch Körper hingerichteter Strafgefangener aus China verwendet. Hagens Heidelberger Institut für Plastination erklärte dazu, der Mediziner wolle zunächst in China Rücksprache halten, da dort aber momentan das Neujahrsfest gefeiert werde, brauche alles noch etwas Zeit. Aller Voraussicht nach werde es am Donnerstag eine Pressekonferenz geben.

Professorentitel nicht rechtmäßig geführt

Zu dem in Heidelberg beantragten Strafbefehl über 120 Tagessätze sagte die Sprecherin der dortigen Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwältin Elke O'Donoghue, Hagens werde zur Last gelegt, zwischen Anfang Februar 2002 und Mitte August 2003 in fünf Fällen Schriftstücke mit „Prof.“ oder „Professor“ Dr. Gunther von Hagens unterzeichnet zu haben, obwohl er nicht berechtigt gewesen sei, den akademischen Grad eines Professors ohne Hinweis auf dessen Herkunft zu führen. Über den Erlaß des beantragten Strafbefehls habe das Amtsgericht Heidelberg noch nicht entschieden. Die Staatsanwaltschaft war auf Grund einer Anzeige der Universität Heidelberg aktiv geworden.

Hagens hatte im September 2003 erklärt, er trage den chinesischen Professorentitel rechtmäßig. Bereits im Jahre 2001 habe das Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung zur Führung seines von der Dalian Medical University verliehenen Professorentitels erteilt.

Landesärztekammer fordert notfalls Ausstellungsschließung

Die Hamburger Staatsanwaltschaft erklärte derweil, Hagens habe sich nicht der Störung der Totenruhe schuldig gemacht, als er im Oktober 2003 für einen nächtlichen Fototermin mit seinen konservierten Leichen aus der Schau „Körperwelten“ an öffentlichen Plätzen der Hansestadt posierte. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger hat Hagens damit allerdings eine Ordnungswidrigkeit begangen. Bei den Ausstellungsstücken handelt es sich nach Auffassung der Hamburger Staatsanwaltschaft nur noch um „dauerhaft konservierte künstliche Gebilde auf der Basis des menschlichen Körpers“, die keine Gegenstände der Totenverehrung mehr seinen.

Allerdings sei die nächtliche Ausstellung „eine grob ungehörige Handlung, die die Allgemeinheit belästigen und die öffentliche Ordnung stören“ könne. Das Verfahren sei an die Innenbehörde abgegeben worden.

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