03.03.2006 · Der Kinofilm „Rohtenburg“ kommt nicht in die deutschen Kinos. Das Oberlandesgericht Frankfurt folgte einem Antrag des sogenannten „Kannibalen von Rotenburg“, Armin Meiwes, der seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht.
Der Spielfilm „Rohtenburg“ darf wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte des „Kannibalen“ Armin Meiwes nicht in den Kinos gezeigt werden.
Der in Kassel ansässige 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt hat am Freitag ein Aufführungsverbot verhängt. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar. Es ist das erste Mal in Deutschland, daß ein Gericht die Aufführung eines Kinofilms wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte verboten hat. Der Produktionsfirma Atlantic Streamline droht danach ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft für die Verantwortlichen, falls der Film „vervielfältigt, beworben oder auf andere Weise in Verkehr gebracht wird“. Der Kinostart war für den 9. März geplant.
In erster Instanz hatte das Landgericht Kassel am 27. Januar den Antrag von Meiwes Anwalt Harald Ermel auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Dagegen hatte Ermel Beschwerde eingelegt. Die OLG-Richter erklärten, der Film enthalte bis in die Einzelheiten hinein die Lebensgeschichte von Armin Meiwes. Dagegen hatte die Filmgesellschaft betont, die wahren Ereignisse hätten die Autoren des Psychothrillers nur „inspiriert“.
„Reißerisch und bloßstellend“
Der Vorsitzende Richter Bodo Nordmeier sagte, der Horrorfilm zeige „in reißerischer und bloßstellender Weise die private Lebensweise und Tat“ von Meiwes. Auch wenn Meiwes eine in der Kriminalgeschichte einmalige Tat begangen habe, besitze auch er Persönlichkeitsrechte. Die Kunstfreiheit müsse hier zurückstehen, sie sei nicht schrankenlos zu gewähren. Der Spielfilm sei ohne Einwilligung des Klägers gedreht worden und diene allein der Unterhaltung der Zuschauer. Der OLG-Senat kritisierte, daß der Film ohne ausreichende Verfremdung das Privatleben von Meiwes zeige. Allein schon der Titel weise auf den Kläger hin.
Rechtsanwalt Ermel sagte, in dem Film seien mindestens 88 Übereinstimmungen mit Meiwes' Geschichte zu finden. Der Spielfilm sei „Räuberei“ an der privaten Lebensgeschichte seines Mandanten. „Hier wird die Würde von Herrn Meiwes verletzt“, sagte Ermel. Der Hauptdarsteller Thomas Kretschmann sehe zudem fast eins zu eins aus wie sein Mandant. Die Verleihfirma Senator Film hat nach Angaben Ermels mehr als 400.000 Euro Vorlaufkosten in „Rohtenburg“ investiert. Die Aktie der Senator Entertainment AG stürzte nach Bekanntgabe der Gerichtsentscheidung um 5,23 Prozent ab. Der Filmverleih hatte „Rohtenburg“ als „Real-Horrorfilm“ angekündigt.
Gedreht in Wuppertal
Hollywood-Schauspieler Thomas Kretschmann spielt den Kannibalen Oliver Hartwin, der im Internet nach einem Partner sucht, der sich einverständlich von ihm töten und danach verspeisen lassen würde. Simon Grombek (Thomas Huber) stellt sich zur Verfügung. Der Low-Budget-Film wurde vor einem Jahr unter dem Originaltitel „Butterfly. A Grimm Love Story“ von dem in Vereinigten Staaten ansässigen Produzenten Marco Weber hergestellt. Regie führte Martin Weisz. Drehort war Wuppertal.
Das wirkliche Verbrechen geschah vor fünf Jahren: Am 9. März 2001 war der 43jährige Berliner Diplom-Ingenieur Bernd B. zu Meiwes gefahren, mit dem er sich über das Internet verabredet hatte. Meiwes hatte darin einen Mann zum „Schlachten“ gesucht. Bernd B. wollte dabei zusehen, wie Körperteile von ihm gegessen würden, und danach sterben. Meiwes entmannte B. und tötete ihn später mit einem Messer. Der 44jährige muß sich zur Zeit vor dem Frankfurter Landgericht erneut wegen Mordes verantworten.