12.06.2006 · Ein weiteres Kapitel im zähen Indizien-Prozeß um den Tod des fünfjährigen Pascal aus Saarbrücken: Alle sechs noch in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten wurden freigelassen. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein, der Prozeß wird fortgesetzt.
Im Saarbrücker Prozeß um den Mord an dem fünfjährigen Pascal sind am Montag alle sechs noch in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten auf freien Fuß gekommen. Das Landgericht begründete dies mit erheblichen Zweifeln an der Anklage: Wegen der vielen Widersprüche bei den Aussagen von Zeugen und Beschuldigten gebe es keinen dringenden Tatverdacht mehr. Schon zuvor waren von den insgesamt zwölf Beschuldigten, die sich wegen Mordes und Kindesmißhandlung an Pascal oder der Beihilfe verantworten müssen, sechs frei gelassen worden.
Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde beim Saarländischen Oberlandesgericht (OLG) ein. Sie sei nicht nachvollziehbar, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Raimund Weyand. Vor wenigen Wochen habe die Kammer im Rahmen der Entscheidung über die Haftbeschwerde eines der Angeklagten noch deutlich gemacht, daß sie an einem dringenden Tatverdacht festhalte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft habe sich seitdem durch die Beweisaufnahme nichts geändert.
Untersuchungshaft „unverhältnismäßig“
Das Landgericht teilte am Montag in einer Zwischenbilanz in dem seit fast einem Jahr und neun Monaten dauernden Indizienprozeß mit, es sei gleichwohl immer noch ein hinreichender Tatverdacht gegen die Angeklagten gegeben. Der Vorsitzende Richter Ulrich Chudoba sagte, aufgrund der bisherigen Beweisaufnahme sei jedoch die Fortdauer der Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts nicht mehr gerechtfertigt - sie wäre „unverhältnismäßig“.
Die nun freigelassenen Angeklagten hatten dreieinhalb Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Der Prozeß ungeachtet der Entscheidung des Gerichts wird fortgesetzt.