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Jörg Kachelmann Prozess um Schadenersatz vertagt

 ·  Anderthalb Jahre nach seinem Freispruch will Jörg Kachelmann Schadenersatz von der Frau, die ihn der Vergewaltigung angezeigt hat. Eine gütliche Einigung kam vor dem Landgericht Frankfurt nicht zustande. Möglicherweise steht abermals ein langer Prozess bevor.

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© REUTERS Jörg Kachelmann und sein Anwalt Johann Schwenn im Frankfurter Landgericht

Der Prozess um die Schadenersatzforderung des Wettermoderators Jörg Kachelmann ist am Mittwoch ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Eine gütliche Einigung habe es bislang nicht gegeben, teilte das Landgericht Frankfurt mit. Kachelmann will 13.352,69 Euro Schadenersatz von seiner ehemaligen Geliebten Claudia D. erstreiten. Damit fordert der Schweizer Kosten zurück, die ihm nach eigenen Angaben während des Prozesses in Mannheim durch die Beauftragung von Gutachtern entstanden sind. Kachelmann wirft seiner ehemaligen Geliebten vor, ihn vorsätzlich falsch beschuldigt zu haben.

Der Vierundfünfzigjährige war vor dem Landgericht Mannheim der schweren Vergewaltigung angeklagt gewesen. Das Gericht hatte ihn im Mai 2011 freigesprochen, weil es „begründete Zweifel an der Schuld“ Kachelmanns sah. Als Kläger im Zivilprozess muss Kachelmann nun - anders als im Strafverfahren - beweisen, dass seine frühere Freundin ihn zu Unrecht beschuldigt hat.

Weiter Forderungen könnten folgen

In der Klageschrift argumentiert Rechtsanwältin Ann Marie Welker wie folgt: Claudia D. habe Kachelmann zu Unrecht beschuldigt, um ihn verhaften zu lassen. Deshalb habe sie ihm den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Sollte Kachelmann Erfolg haben, könnten weitere Forderungen auf Claudia D. zukommen. Mit der Klage mache Kachelmann „lediglich einen kleinen Teil“ des Schadens geltend, der ihm durch die - nach seinem Vorbringen - falsche Beschuldigung entstanden sei, heißt es in der Klageschrift. Weitergehende Schäden, etwa Kosten der Verteidigung und Verdienstausfälle, seien nicht Gegenstand des Verfahrens.

Die Güteverhandlung in Frankfurt sei „in konstruktiver Atmosphäre“ verlaufen, teilte das Gericht  mit. Ein Fortsetzungstermin wurde noch nicht bestimmt. Die Kammer hatte die Öffentlichkeit gleich zu Beginn der Verhandlung ausgeschlossen, da möglicherweise intime Details aus dem Liebesleben von Kläger und Beklagter erörtert werden müssten. Eine persönliche Anhörung von Kachelmann und der beklagten Claudia D. habe es aber am Mittwoch nicht gegeben, teilte das Gericht mit.

Die Verhandlung war auf Wunsch der beiden Streitparteien unterbrochen worden. Die Rechtsanwälte beider Parteien wollten am Mittwoch dazu keine Stellungnahme abgeben. „Wir haben uns mit der Gegenseite darauf geeinigt, zum jetzigen Zeitpunkt Stillschweigen zu bewahren“, sagte der Rechtsanwalt der Beklagten, Manfred Zipper.

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