Home
http://www.faz.net/-gus-740uc
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Jörg Kachelmann Prozess um Schadenersatz vertagt

 ·  Anderthalb Jahre nach seinem Freispruch will Jörg Kachelmann Schadenersatz von der Frau, die ihn der Vergewaltigung angezeigt hat. Eine gütliche Einigung kam vor dem Landgericht Frankfurt nicht zustande. Möglicherweise steht abermals ein langer Prozess bevor.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (7)

Richtlinien für Lesermeinungen

Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Leser-Kommentare zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung des Leser-Kommentars weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.

Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Leser-Kommentaren von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Leser-Kommentare zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für FAZ.NET-Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.

Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.

Schließen

Lesermeinungssuche (gesamt):
Sortieren nach
Christoph Mueller

Weitere Konsequenzen ?

Ich kann mir gut vorstellen, dass die vielen Gutachteraussagen, die die Verletzungen des angeblichen "Opfers" als Folge von Selbstbeibringung einstuften, bereits reichen, damit das Gericht von einer Falschbeschuldigung ausgeht. Abgesehen davon, dass es großartig ist, dass nun endlich auch energischer gegen mutmaßliche Falschbeschuldigerinnen vorgegangen wird, würde mich interessieren, welche strafrechtlichen Konsequenzen das für diese Frau noch haben kann. Könnte gegen sie eigentlich noch ein Strafprozess zur Untersuchung ihrer strafrechtlichen Schuld eröffnet werden ?

Empfehlen
Konstantin Schneider

Kachelmann sollte endlich seine Ex-Firma verklagen

Denn die hat die Sache mit der Vergewaltigungsklage geschickt in Gang gebracht. Seine Geschäftsfreunde wollten Kachelmann loswerden und wussten schon wie das heutzutage geht. Im Endeffekt sind Kachelmann also seine "Lausemädchen" zum Verhängnis geworden. Es war eben bekannt, dass er als "Womanizer" über gewisse Privilegien im Umgang mit dem anderen Geschlecht verfügte.

Insgesamt gesehen kann der Fall von der deutschen Rechtssprechung nicht gelöst werden, da die Rechtssprechung zum Spielball von Zynikern geworden ist.

Empfehlen
Ruth Teibold-Wagner

Sie darf, so hat das Mannheimer Gericht entschieden, als "Falschbeschuldigerin" bezeichnet werden.

Sie darf, gemäß der jüngsten Gerichtsentscheidung aus Mannheim, als "Falschbeschuldigerin" bezeichnet und auch mit vollem Namen genannt werden. Auch in Kachelmanns Buch darf sie so bezeichnet und genannt werden. Das ist offizieller Gerichtsentscheid aus Mannheim.

Er dagegen darf NICHT, gemäß sehr vieler Gerichts-Entscheidungen, insebesonderere auch gegen Presseorgane, die er im Laufe des letzten Jahres erwirkte, als "Vergewaltiger" bezeichnet werden.

Nach meinem Rechtsverständnis bedeutet dies:

Die Gerichte haben klar entschieden, dass er unschuldig, sie dagegen schuldig ist. Sie darf als "Falschbeschuldigerin", er darf nicht als "Vergewaltiger" bezeichnet werden.

Falschbeschuldigung ist ein Offizial-Delikt, das mit Gefängnisstrafe geahndet werden kann.

Die angemessene Strafe wäre eine Gefängnisstrafe, die mindestens so lange dauert wie Kachelmanns ungerechtfertigter Gefängnisaufenthalt, für den er als Unschuldiger eine Haftentschädigung erhalten hat (25 Euro pro Tag).

Empfehlen
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 31.10.2012 21:48 Uhr
Torsten Klier

Es wäre schön, Frau Teibold-Wagner,

wenn es schon so weit wäre.
Tatsächlich ist erst mal rechtskräftig, dass Kachelmann nicht als Vergewaltiger bezeichnet werden darf. Das ist das wichtigste.

Das mit der Falschbeschuldigerin ist noch nicht so klar. Das Gericht hat erst mal (im Rahmen Redefreiheit gem. GG Art. 5) Kachelmann erlaubt, die Dame so zu nennen. Kachelmann ist damit erlaubt, sein(!) Werturteil zu äußern. Das heißt noch nicht, dass das Gericht sich Kachelmanns Meinung zu eigen macht.
Ob die Justiz zum Urteil "Falschbeschuldigung" gelangt, werden wir erst am Ende des Prozesses erfahren. Auf jeden Fall wünsche ich Kachelmann diesen Erfolg, diese kleine Entschädigung für erlittenes Unrecht.

Empfehlen
Robin Jessen
Robin Jessen (Robin69) - 31.10.2012 16:09 Uhr

Beweislast wie immer

Das hat schon seine Richtigkeit, es gab bzw. gibt zwei Prozesse: einen gegen Kachelmann und einen gegen seine ehemalige Geliebte. Im beiden ist die Beweislast auf Seiten der Anklage, der Angeklagte gilt ohne hinreichende Beweise als Unschuldig.
Im Strafprozess konnte dem Angeklagten Kachelmann keine Schuld nachgewiesen werden, weswegen er freigesprochen wurde.
Im Zivilprozess ist Claudia D. die Angeklagte wegen Falschbeschuldigung. Ihre Schuld ist nur dann bewiesen, wenn "zweifelsfrei" bewiesen ist, dass Kachelmann keine Vergewaltigung begangen hat. Kann also weder bewiesen werden, dass er es getan hat, noch, dass er es nicht getan hat, werden beide Angeklagte freigesprochen.
So ist es in einem Rechtsstaat, einer von beiden ist auf jeden Fall ein Täter, wie auch das Gericht im ersten Fall festgestellt hat, man muss aber vermutlich damit leben, nie zu wissen, welcher es ist, und damit bleiben beide unbestraft. Einer bzw. eine eben zu unrecht.

Empfehlen
Jochen Grünhagen

Darlegungs- und Beweislast?

Die Aussage "Kachelmann muss im Zivilprozess seine Unschuld beweisen", lese ich in verschiedenen Medien. Mir als Anwalt scheint das aber nicht überzeugend. Die Beklagte hat die Behauptung aufgestellt, Her Kachelmann habe eine Vergewaltigung begangen. Die Richtigkeit dieser Behauptung zu beweisen, ist ihre Sache. Anderenfalls müsste Herr Kachelmann einen sog. "Teufelsbeweis" führen, nämlich den, keine Vergewaltigung begangen zu haben. Einen solchen Negativbeweis kennt unsere Rechtsordnung nicht.

Empfehlen
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 31.10.2012 16:12 Uhr
Roland Magiera

Dann müsste sie im Kreuzverhör zusammenbrechen und ihre Falschaussage gestehen

Ohne entsprechende Fachkenntnisse nehme ich an, dass er als Kläger auch beweisen muss, dass er Recht hat und nicht sie ihre Unschuld.
Da keine belastbaren Beweise vorliegen, kann seine Taktik dann nur darauf beruhen, sie derart unter Druck zu setzen, dass sie gesteht, also wie in einer dieser Anwaltsserien im werbefinanzierten TV.
Das wird nicht geschehen, die erwünschte Reinwaschung seines Namens - rücksichtslos auf ihre Kosten, das bestätigt die vielen Zitate über seinen Charakter (Krebs vorgetäuscht um schneller kündigen zu können) - wird ebenfalls nicht eintreten.
Je nachdem wie weit sie zu gehen gewillt ist, kann das für Kachelmann fürchterlich nach hinten losgehen.

Empfehlen
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel