31.10.2012 · Anderthalb Jahre nach seinem Freispruch will Jörg Kachelmann Schadenersatz von der Frau, die ihn der Vergewaltigung angezeigt hat. Eine gütliche Einigung kam vor dem Landgericht Frankfurt nicht zustande. Möglicherweise steht abermals ein langer Prozess bevor.
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Ich kann mir gut vorstellen, dass die vielen Gutachteraussagen, die die Verletzungen des angeblichen "Opfers" als Folge von Selbstbeibringung einstuften, bereits reichen, damit das Gericht von einer Falschbeschuldigung ausgeht. Abgesehen davon, dass es großartig ist, dass nun endlich auch energischer gegen mutmaßliche Falschbeschuldigerinnen vorgegangen wird, würde mich interessieren, welche strafrechtlichen Konsequenzen das für diese Frau noch haben kann. Könnte gegen sie eigentlich noch ein Strafprozess zur Untersuchung ihrer strafrechtlichen Schuld eröffnet werden ?
Kachelmann sollte endlich seine Ex-Firma verklagen
Denn die hat die Sache mit der Vergewaltigungsklage geschickt in Gang
gebracht. Seine Geschäftsfreunde wollten Kachelmann loswerden und
wussten schon wie das heutzutage geht. Im Endeffekt sind Kachelmann also
seine "Lausemädchen" zum Verhängnis geworden. Es war
eben bekannt, dass er als "Womanizer" über gewisse
Privilegien im Umgang mit dem anderen Geschlecht verfügte.
Insgesamt gesehen kann der Fall von der deutschen Rechtssprechung nicht
gelöst werden, da die Rechtssprechung zum Spielball von Zynikern
geworden ist.
Sie darf, so hat das Mannheimer Gericht entschieden, als "Falschbeschuldigerin" bezeichnet werden.
Sie darf, gemäß der jüngsten Gerichtsentscheidung aus
Mannheim, als "Falschbeschuldigerin" bezeichnet und auch mit
vollem Namen genannt werden. Auch in Kachelmanns Buch darf sie so
bezeichnet und genannt werden. Das ist offizieller Gerichtsentscheid aus Mannheim.
Er dagegen darf NICHT, gemäß sehr vieler
Gerichts-Entscheidungen, insebesonderere auch gegen Presseorgane, die er
im Laufe des letzten Jahres erwirkte, als "Vergewaltiger"
bezeichnet werden.
Nach meinem Rechtsverständnis bedeutet dies:
Die Gerichte haben klar entschieden, dass er unschuldig, sie dagegen
schuldig ist. Sie darf als "Falschbeschuldigerin", er darf
nicht als "Vergewaltiger" bezeichnet werden.
Falschbeschuldigung ist ein Offizial-Delikt, das mit
Gefängnisstrafe geahndet werden kann.
Die angemessene Strafe wäre eine Gefängnisstrafe, die
mindestens so lange dauert wie Kachelmanns ungerechtfertigter
Gefängnisaufenthalt, für den er als Unschuldiger eine
Haftentschädigung erhalten hat (25 Euro pro Tag).
Es wäre schön, Frau Teibold-Wagner,
wenn es schon so weit wäre.
Tatsächlich ist erst mal rechtskräftig, dass Kachelmann nicht
als Vergewaltiger bezeichnet werden darf. Das ist das wichtigste.
Das mit der Falschbeschuldigerin ist noch nicht so klar. Das Gericht hat
erst mal (im Rahmen Redefreiheit gem. GG Art. 5) Kachelmann erlaubt, die
Dame so zu nennen. Kachelmann ist damit erlaubt, sein(!) Werturteil zu
äußern. Das heißt noch nicht, dass das Gericht sich
Kachelmanns Meinung zu eigen macht.
Ob die Justiz zum Urteil "Falschbeschuldigung" gelangt, werden
wir erst am Ende des Prozesses erfahren. Auf jeden Fall wünsche ich
Kachelmann diesen Erfolg, diese kleine Entschädigung für
erlittenes Unrecht.
Das hat schon seine Richtigkeit, es gab bzw. gibt zwei Prozesse: einen
gegen Kachelmann und einen gegen seine ehemalige Geliebte. Im beiden ist
die Beweislast auf Seiten der Anklage, der Angeklagte gilt ohne
hinreichende Beweise als Unschuldig.
Im Strafprozess konnte dem Angeklagten Kachelmann keine Schuld
nachgewiesen werden, weswegen er freigesprochen wurde.
Im Zivilprozess ist Claudia D. die Angeklagte wegen Falschbeschuldigung.
Ihre Schuld ist nur dann bewiesen, wenn "zweifelsfrei"
bewiesen ist, dass Kachelmann keine Vergewaltigung begangen hat. Kann
also weder bewiesen werden, dass er es getan hat, noch, dass er es nicht
getan hat, werden beide Angeklagte freigesprochen.
So ist es in einem Rechtsstaat, einer von beiden ist auf jeden Fall ein
Täter, wie auch das Gericht im ersten Fall festgestellt hat, man
muss aber vermutlich damit leben, nie zu wissen, welcher es ist, und
damit bleiben beide unbestraft. Einer bzw. eine eben zu unrecht.
Die Aussage "Kachelmann muss im Zivilprozess seine Unschuld beweisen", lese ich in verschiedenen Medien. Mir als Anwalt scheint das aber nicht überzeugend. Die Beklagte hat die Behauptung aufgestellt, Her Kachelmann habe eine Vergewaltigung begangen. Die Richtigkeit dieser Behauptung zu beweisen, ist ihre Sache. Anderenfalls müsste Herr Kachelmann einen sog. "Teufelsbeweis" führen, nämlich den, keine Vergewaltigung begangen zu haben. Einen solchen Negativbeweis kennt unsere Rechtsordnung nicht.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 31.10.2012 16:12 UhrDann müsste sie im Kreuzverhör zusammenbrechen und ihre Falschaussage gestehen
Ohne entsprechende Fachkenntnisse nehme ich an, dass er als Kläger
auch beweisen muss, dass er Recht hat und nicht sie ihre Unschuld.
Da keine belastbaren Beweise vorliegen, kann seine Taktik dann nur
darauf beruhen, sie derart unter Druck zu setzen, dass sie gesteht, also
wie in einer dieser Anwaltsserien im werbefinanzierten TV.
Das wird nicht geschehen, die erwünschte Reinwaschung seines Namens
- rücksichtslos auf ihre Kosten, das bestätigt die vielen
Zitate über seinen Charakter (Krebs vorgetäuscht um schneller
kündigen zu können) - wird ebenfalls nicht eintreten.
Je nachdem wie weit sie zu gehen gewillt ist, kann das für
Kachelmann fürchterlich nach hinten losgehen.