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Jessica-Prozeß „Sie wollte die Kinder nicht“

07.09.2005 ·  Im Prozeß gegen die Eltern des verhungerten Mädchens Jessica hat der frühere Ehemann von Jessicas Mutter ausgesagt. Er habe schon früh gemerkt, daß sie nicht mit Kindern umgehen könne.

Von Frank Pergande, Hamburg
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Im Hamburger Prozeß gegen die Eltern des verhungerten Mädchens Jessica hat am Mittwoch der frühere Ehemann von Jessicas Mutter ausgesagt. Er habe seine spätere Frau kennengelernt, als sie schon schwanger mit ihrem ersten Kind gewesen sei, berichtete er. Dieses erste Kind wurde ein Junge und bekam den Namen Andre. Schon damals habe die Mutter mit dem Kind nicht umgehen können, sagte der Zeuge. Sie habe das Kind nicht einmal in den Arm genommen und es auch nicht windeln können.

Das Paar heiratete im Oktober 1990. Schon bald habe er sich von seiner Frau wieder trennen wollen, sagte der Zeuge. Allerdings war nicht klar, wer sich um das Kind kümmern sollte. Da habe man die Tante einbezogen, bei der die Angeklagte eine Zeitlang gelebt hatte. Die Frauen hätten sich darauf geeinigt, das Kind zur Adoption freizugeben, um ihm das Heim zu ersparen. Er selbst, der Ehemann, habe sich aus diesem Gespräch herausgehalten. Tatsächlich habe er sich aber schon damals neben seiner Arbeit um das Kind gekümmert.

„Wenn ich nach Hause kam, türmten sich die Abwaschberge“

Andre wurde dann adoptiert und hat fortan eine normale Entwicklung genommen. Das erste gemeinsame Kind dann sei eine Hoffnung gewesen, die Ehe noch zu retten. Damals habe sich auch die Angeklagte auf das Kind gefreut, sagte der Zeuge. Auch habe sie sich anfangs um den im September 1992 geborenen Philipp gekümmert. Allerdings nur einige Wochen lang, dann habe sie das Kind sich selbst überlassen. Er, der Vater, habe sich darum gekümmert wie fast um den gesamten Haushalt: „Wenn ich nach Hause kam, türmten sich die Abwaschberge.“

Selbst als das Kind ins Krankenhaus kam, habe die Mutter es dort nicht einmal besucht. Das zweite Kind des Ehepaars, die 1994 geborene Tochter Jacqueline, stellte der Zeuge als eine Art Erpressungsversuch seiner Frau dar. Sie habe ihm gesagt, sie würde abtreiben, wenn er weiter auf Scheidung bestehe. Daraufhin sei die Ehe noch ein Jahr weitergegangen. Im November 1995 wurde sie geschieden. Der Vater bekam das Sorgerecht für beide Kinder.

„Wie kann diese Frau noch ein Kind kriegen?“

Die Mutter habe sich nicht darum bemüht, sagte der Zeuge: „Sie wollte die Kinder nicht haben und hat auch später nie wieder nach ihnen gefragt.“ Von Jessicas Geburt 1998 habe er aus einem behördlichen Schreiben erfahren, in dem es um die Vaterschaft ging. Er sei aber nicht der Vater gewesen. Auch habe sich der Angeklagte damals sofort zu dem Kind bekannt. „Ich bin fast umgefallen“, sagte der Zeuge, „wie kann diese Frau noch ein Kind kriegen?“ Jessica habe er nie gesehen. Später habe er nur von Bekannten gehört, daß seine frühere Frau im Einkaufszentrum zwar häufiger gesehen worden sei, aber stets ohne Kinderwagen. Vor dem früheren Ehemann hatte am Mittwoch ein ehemaliger Mitbewohner der Angeklagten ausgesagt.

Das Zusammenleben in einer Wohnung sei unkompliziert gewesen. Die Angeklagte habe kaum getrunken, der Angeklagte in Maßen, „drei Biere an einem Abend etwa“. Der Zeuge sagte weiter, er habe in jener Zeit als Selbständiger viel zu tun gehabt und sei deshalb wenig in der Wohnung gewesen. Von Jessicas Geburt und den ersten Lebensmonaten habe er kaum etwas mitbekommen. Ihm sei aufgefallen, daß es kein Spielzeug gegeben habe und daß das Kind, als es ihm einmal „vom Vater stolz präsentiert wurde“, vor Angst gezittert habe.

Ein netter, ruhiger, lustiger Mensch?

Er habe sich damals auch gewundert, daß das Kind soviel im Bett gelegen habe, nicht krabbelte und nicht umherlief. Aber damals habe er nichts darauf gegeben. Der Vater sei jedenfalls normal mit dem Kind umgegangen. Er, der Zeuge, habe hin und wieder auch abends auf das Kind aufgepaßt. Aber auch da habe er das Kind nie gesehen in der Annahme, es würde schlafen. Die Angeklagten zogen später aus der gemeinsamen Wohnung aus in eine andere Wohnung in Hamburg-Jenfeld. Auch da sei er oft noch Besucher gewesen, habe mit seinem Auto für das Paar eingekauft und Jessica auch einmal gesehen. Damals habe das Kind normal ausgesehen. Der Zeuge beschrieb den Angeklagten als netten, ruhigen, lustigen Menschen. Auch mit der Angeklagten, die später mit in die Wohngemeinschaft einzog, habe er sich gut verstanden. In der vergangenen Woche hatte Jessicas Mutter vor Gericht ein Geständnis abgelegt.

Sie hatte allerdings auch ihrer Tochter schuld gegeben, etwa weil sie einen Teppich kaputtgemacht habe. Davon berichtete auch der ehemalige Mitbewohner: Das Kind habe einen Faden in die Hand bekommen und daran gezogen. Der Angeklagte sagt in dem Prozeß nicht aus. Er hatte allerdings vor dem Prozeß zu Protokoll gegeben, sich seit Dezember 2004 nicht mehr um Jessica gekümmert zu haben, weil das Mädchen ihn abgelehnt habe. Die sieben Jahre alte Jessica starb verwahrlost in der Nacht zum 1. März. Sie wog da nur noch 9,6 Kilogramm.

Quelle: F.A.Z., 08.09.2005, Nr. 209 / Seite 9
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Jahrgang 1958, politischer Korrespondent für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Schwerin.

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