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Dienstag, 14. Februar 2012
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Japan Todesurteil für Mitglied von Aum-Sekte bestätigt

07.04.2005 ·  Japans Oberster Gerichtshof hat das erste Todesurteil eines Mitglieds der Aum-Sekte wegen des Giftgasanschlags 1995 auf die Tokioter U-Bahn bestätigt. Insgesamt sollen 13 Anhänger der Gruppe hingerichtet werden, darunter auch Sektenführer Asahara.

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Mit der Abweisung eines Gnadengesuchs hat Japans Oberster Gerichtshof den Weg für die erste Hinrichtung eines Mitglieds der Aum-Shirnrikyo-Sekte wegen des Giftgasanschlags auf die Tokioter U-Bahn freigemacht. In seinem letztinstanzlichen Urteil befand Richter Niro Shimada am Donnerstag, wegen der Schwere der Verbrechen des 44 Jahre alten früheren Sektenmitglieds Kazuaki Okazaki gebe es „keinen Spielraum für Nachsicht“.

Okazakis Anwälte hatten auf einen Erlaß der Todesstrafe plädiert, weil ihr Mandant seine Taten infolge einer Gehirnwäsche durch den Aum-Chef begangen habe und inzwischen zutiefst bereue. Nach Überzeugung des Gerichts hatte Okazaki 1989 einen Aum-kritischen Anwalt, dessen Frau und Kind sowie einen Sektenanhänger ermordet.

Bei Giftgas-Anschlag starben 12 Menschen

Okazaki hat sich im Gefängnis von der Sekte abgewandt und mehrmals für seine Taten entschuldigt. Er ist eines der Gründungsmitglieder der Aum-Sekte. Zuletzt hatte er sich selbst gestellt und war geständig gewesen, deshalb hätte das Oberste Gericht das Todesurteil auch in eine Haftstrafe abmildern können.

Mit Okazaki sind zwölf weitere Anhänger der Gruppe wegen des Giftgasanschlags zum Tode verurteilt worden, unter ihnen Sektenchef Shoko Asahara. Bei dem Anschlag waren im März 1995 zwölf Menschen getötet und mehr als 5500 verletzt worden. Die Aum-Sekte existiert noch immer, nennt sich aber seit Anfang 2000 „Aleph“.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AFP, dpa
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