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Freitag, 10. Februar 2012
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Hells Angels Polizist bei Einsatz im Rockermilieu erschossen

17.03.2010 ·  Ein Beamter des Sondereinsatzkommandos Rheinland-Pfalz ist bei einem Einsatz durch Schüsse getötet worden. Der Polizist wollte die Wohnung eines Mitglieds der „Hells Angels“ durchsuchen, als ein Rocker plötzlich das Feuer eröffnete.

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Ein Mitglied der Rockerbande „Hells Angels“ hat in Rheinland-Pfalz einen 42-jährigen Polizisten erschossen. Der 43-Jährige habe bei einer Razzia in Anhausen ohne Vorwarnung durch die geschlossene Tür seiner Wohnung gefeuert und den Beamten eines Spezialeinsatzkommandos tödlich getroffen, teilte die Staatsanwaltschaft in Koblenz am Mittwoch mit. Nach den Schüssen überwältigten Beamte den Angreifer. Die Staatsanwaltschaft wird nach eigenen Angaben Anklage wegen Mordes gegen den 43-Jährigen erheben.

Die Durchsuchung vom Mittwochmorgen richtete sich gegen insgesamt fünf Verdächtige, die im Rotlichtmilieu aktiv sein sollen und Prostitutierte bedroht sowie von lukrativen Plätzen vertrieben haben sollen. Den Angaben nach stand sie aber nicht im Zusammenhang mit dem Bandenkrieg zwischen den „Hells Angels“ und dem rivalisierenden Motorradclub „Bandidos“, die sich in jüngster Zeit in mehreren Bundesländern teils brutale Auseinandersetzungen um die Vorherrschaft im Waffen- und Drogenhandel sowie im Rotlichtmilieu lieferten.

Der ledige SEK-Beamte habe bei dem Einsatz zwar eine kugelsichere Weste getragen, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Nach ersten Erkenntnissen habe er im Moment der zwei Schüsse aber seitlich zur Tür gestanden, so dass eine Kugel durch die ungeschützte Armöffnung in den Brustbereich eindrang. Auch ein Notarzt habe das Leben des 42-Jährigen nicht mehr retten können. Dessen Angehörige würden nun durch ein Kriseninterventionsteam psychologisch betreut.

Außer dem Schützen nahmen die Polizisten auch dessen in der Wohnung anwesende Lebensgefährtin vorübergehend fest. Die Schüsse des 43-Jährigen stufte die Staatsanwaltschaft als Mord ein, da diese zum einen heimtückisch und zum anderen mit dem Ziel abgefeuert worden seien, Straftaten zu verdecken. Das gilt als ein besonders verwerfliches Motiv. Die Behörde beantragte umgehend Haftbefehl und veranlasste eine Vorführung des Beschuldigten beim zuständigen Haftrichter.

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