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Güllegruben-Prozess Der Täter muss in die Psychiatrie

13.11.2009 ·  Im Güllegruben-Prozess um die Tötung seiner Eltern ist der angeklagte Sohn Alexander K. am Freitag vom Vorwurf des zweifachen Mordes freigesprochen worden. Gleichzeitig verfügte das Gericht seine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus.

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Im Güllegruben-Prozess um die Tötung seiner Eltern ist der angeklagte Sohn Alexander K. am Freitag vom Vorwurf des zweifachen Mordes freigesprochen worden. Gleichzeitig verfügte das Gericht seine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus.

Das Gericht folgte dem Gutachten, wonach der 35-Jährige durch Schizophrenie an einer tiefgreifenden Persönlichkeitsstörung leide. Ihn treffe deshalb für die grausame Tat keine Schuld im strafrechtlichen Sinn.

An Blut und Gülle erstickt

Alexander K. hatte zugegeben, im Januar seine Eltern mit der Axt schwer verletzt und in die Güllegrube geworfen zu haben. Beide waren an Blut und Gülle erstickt. Als Motiv hatte er Stimmen im Kopf angegeben, die ihn zur Tat gedrängt hätten. Die Obduktion der Opfer hatte ergeben, dass K. zunächst seine 53-jährige Mutter mit mindestens acht Schlägen mit einer Axt am Kopf und im Gesicht schwer verletzt und sie dann in die Jauchegrube geworfen hat. Durch die schweren Verletzungen habe die Frau Blut eingeatmet und sei daran erstickt. Seinen 70-jähren Vater hatte K. zunächst mit zwei wuchtigen Beilschlägen niedergestreckt und dann lebend mit dem Schaufellader in die Güllegrube geworfen. Der Mann sei wahrscheinlich bewusstlos geworden und an der Gülle erstickt, sagte der Gutachter.

Während der Schilderung der Obduktionsergebnisse hatte die Schwester des Angeklagten als Nebenklägerin den Gerichtssaal verlassen. Eine Kriminalbeamtin, die K. unmittelbar nach der Tat vernommen hatte, hatte als Zeugin ausgesagt, sein Motiv für die Tat sei „Abscheu und abgrundtiefer Hass“ gegen seine Eltern gewesen. Er habe ihnen die Elternschaft abgesprochen.

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