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Getötetes Pflegekind Prozess um Annas Tod wird neu aufgerollt

28.02.2011 ·  Der Prozess um das getötete Pflegekind Anna wird neu aufgerollt, nachdem ein medizinischer Gutachter angab, keine unfalltypischen Verletzungen entdeckt zu haben. Die Pflegemutter muss sich jetzt wegen Totschlags verantworten.

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Der Prozess gegen die Pflegeeltern der gewaltsam getöteten neunjährigen Anna wird neu aufgerollt. Das Bonner Landgericht gab am Montag einem Aussetzungsantrag der Verteidigung von Annas Pflegemutter statt. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, die Angeklagten gegebenenfalls auch wegen Mordes und Totschlags in besonders schwerem Fall zu verurteilen. Das Verfahren beginnt nun voraussichtlich am 2. Mai von Neuem. Die Pflegemutter könnte bei einer Verurteilung wegen Totschlags bestraft werden.

Die Pflegeeltern der Neunjährigen müssen sich seit Ende Januar wegen Annas Tod am 22. Juli 2010 vor Gericht verantworten. Die Anklage gegen beide lautete bislang auf Körperverletzung und Freiheitsberaubung mit Todesfolge sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen. Am Todestag soll die Pflegemutter das Kind in der Wanne untergetaucht haben. Trotz der Wiederbelebungsversuche eines Notarztes war Anna wenig später in einem Kinderkrankenhaus gestorben.

Notärztin entdeckte keine „unfalltypischen“ Verletzungen

Auf Antrag des Verteidigers der 52 Jahre alten Pflegemutter, die sich mit ihrem 51 Jahre alten Ehemann ursprünglich wegen Misshandlungen in 55 Fällen und Körperverletzung mit Todesfolge verantworten musste, beschloss das Bonner Schwurgericht am Montagnachmittag, das Verfahren auszusetzen. Zuvor gab das Gericht den rechtlichen Hinweis, dass die 52-Jährige auch mit einer Verurteilung wegen Totschlags rechnen müsse. Gemäß der Strafprozessordnung wird das Verfahren nun von vorne beginnen, damit sich die Verteidigung auf die neue rechtliche Situation einstellen kann.

In seinem Antrag hatte der Verteidiger erklärt, dass die 52-Jährige die „neu hinzu getretenen Umstände“ bestreite, sie habe das bewusstlose Kind mindestens drei Minuten unter Wasser gedrückt. In einer neuen Hauptverhandlung werde er den Beweis erbringen, dass die Pflegemutter „keine Tötungsabsicht“ hatte. Die 52-Jährige, die seit Prozessbeginn Ende Januar zu den Vorwürfen schweigt, hatte gegenüber einem psychiatrischen Gutachter den Tod der Pflegetochter in der Badewanne als Unfall geschildert. Eine Notärztin und der rechtsmedizinische Gutachter gaben in dem Prozess jedoch an, keine „unfalltypischen“ Verletzungen des Mädchens entdeckt zu haben.

Neuer Prozess soll Anfang Mai beginnen

Die Staatsanwaltschaft will in dem am 2. Mai 2011 neu beginnenden Verfahren beantragen, dass auch ein Mord durch die Pflegeeltern in Frage komme. Das Gericht hatte den Antrag am Montag zurückgewiesen. Aufgrund der bisherigen Beweislage sei von einer „Überforderungssituation“ der Pflegeeltern auszugehen. Diese bezeichnete Oberstaatsanwalt Robin Faßbender nach der Aussetzung des Verfahrens jedoch als „von den Pflegeeltern vorgeschoben“.

Anna war im Juli 2008 vom Jugendamt der Stadt Königswinter bei den Pflegeeltern in Bad Honnef bei Bonn untergebracht worden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Kind dort seit spätestens August 2009 auf das Übelste misshandelt wurde. Der 51-jährige Pflegevater hatte zu Prozessbeginn viele der den
Pflegeeltern vorgeworfenen Taten gestanden und das Untertauchen des Mädchens in der Badewanne seiner Ehefrau zur Last gelegt.

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