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Gerichtsverfahren Neue Hinweise im Fall Rudi R.

 ·  Der Prozess im Mordfall des Bauern Rudi R. muss neu aufgerollt werden. Acht Jahre nach seinem Tod ist das Skelett in einem ganzen Stück aufgetaucht. Die vermeintlichen Täter hatten aber ausgesagt, die Leiche zerstückelt zu haben.

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Der Fall des 2001 als vermisst gemeldeten Bauern Rudi R., dessen Leichnam im März vergangenen Jahres aus der Donau geborgen wurde, wird wieder aufgenommen. Am Mittwoch beginnt vor dem Landgericht Landshut der Prozess gegen die Ehefrau des Landwirts, seine beiden Töchter und den früheren Lebensgefährten einer der Töchter. Alle Angeklagten waren schon im Mai 2005 wegen Tötung des Familienoberhauptes verurteilt worden.

Das Ingolstädter Landgericht bezog sich in seinem damaligen Urteil auf das (später widerrufene) Geständnis des Lebensgefährten der Tochter, Matthias E., der angegeben hatte, den angetrunkenen Mann nach dessen Wirtshausbesuch im Oktober 2001 zuhause in Neuburg an der Donau bei einem Streit niedergeschlagen zu haben. Gemeinsam, so sagten die Familienmitglieder der Polizei, hätten sie den Totgeglaubten in den Keller geschleift. Da Rudi R. aber noch Lebenszeichen von sich gab, habe E. ihm mit einem Dachdeckerhammer den Schädel eingeschlagen.

Falsches Geständnis

Am folgenden Tag habe E. den Körper des Toten mit einem Fleischermesser, einem Beil und einer Säge zerteilt und die Leichenteile den hofeigenen Hunden zum Fraß vorgeworfen. Das Auto des Toten sei von der Untermieterin des Familienhauses zu einem Schrotthandel gebracht worden, wo es entsorgt worden sei. R.s Ehefrau und E. wurden wegen Totschlags zu Freiheitsstrafen von jeweils achteinhalb Jahren, die Töchter zu dreieinhalb und zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Erst als acht Jahre später der Wagen Rudi R.s mitsamt dem Skelett des Landwirts in der Donau gefunden wurde, war der vom Gericht festgestellte Tathergang widerlegt. Die Obduktion ergab, dass die Knochen keinerlei Spuren von Gewalt aufwiesen. Der Rechtsanwalt der angeklagten Witwe, Klaus Wittmann, geht davon aus, dass die Polizei bei der Vernehmung der Verdächtigen mit Druck die falschen Geständnisse erzwungen hatte. Obwohl sich die Rekonstruktion der Ereignisse als gravierend falsch herausgestellt hat, wird den Verurteilten weiter vorgeworfen, sie hätten Rudi R. umgebracht.

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