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Sonntag, 12. Februar 2012
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Gäfgen-Stiftung „Gegen die guten Sitten“

07.01.2007 ·  Rheinland-Pfalz will die von dem Kindsmörder Magnus Gäfgen geplante Stiftung zugunsten jugendlicher Gewaltopfer nun doch noch verhindern.

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Rheinland-Pfalz will die von dem Kindsmörder Magnus Gäfgen geplante Stiftung zugunsten jugendlicher Gewaltopfer nun doch noch verhindern. „Eine Engagement Gäfgens verstößt eindeutig gegen die guten Sitten und eine solche Stiftung akzeptieren wir niemals“, sagte der Mainzer Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) dem „Spiegel“. Die von Gäfgens Rechtsanwalt geplante Stiftung werde nicht genehmigt, „wenn die Person Gäfgen irgendeine Rolle dabei spielen“ sollte. „Notfalls müssen sie uns vor das Verwaltungsgericht ziehen.“

Bruch habe Anwalt Michael Heuchemer schriftlich zu einer Stellungnahme zu dessen Äußerungen aufgefordert, nach denen Gäfgen als stellvertretender Vorstandsvorsitzender oder Beisitzer im Stiftungsvorstand tätig werde.

Bislang liege für die Gründung einer „Stiftung zugunsten jugendlicher Verbrechensopfer“ auch kein neuer formeller Antrag vor. Heuchemer sagte der F.A.Z. allerdings am Sonntag, bisher sei noch überhaupt kein offizieller Antrag auf Genehmigung der Stiftung gestellt worden. Vielmehr habe es sich bislang nur um Voranträge gehandelt. Er werde erst in den nächsten Tagen über den Fortgang der Planung entscheiden.

„Mit großer Freude“

Auf seiner Website hatte Heuchemer bereits „mit großer Freude“ angekündigt, „dass die Gründung unserer geplanten Stiftung zugunsten jugendlicher Verbrechensopfer stattfinden wird“. Im August 2006 war die Stiftung von der zuständigen rheinland-pfälzischen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zunächst mit der Begründung abgelehnt worden, der geplante Name „Magnus-Gäfgen-Stiftung“ verstoße gegen die guten Sitten.

Am 2. Januar hatte die Behörde dann aber erklärt, einer Organisation, die auf jegliche Verbindung mit dem Namen Gäfgen verzichte, stünden keine Bedenken entgegen. Die Behörde bezog sich dabei auf neue Antragsunterlagen, wonach die geplante Stiftung in keiner Verbindung zur Person des Mörders stehe. Eine Außenvertretung der Stiftung durch Gäfgen sei damit ausgeschlossen. Die Behörde teilte mit, die Besetzung des Vorstands sei allein Sache des Stifters.

Der heute 31 Jahre alte Gäfgen war im Sommer 2003 vom Landgericht Frankfurt wegen der Entführung und Ermordung des elfjährigen Jakob von Metzler zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt.

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