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Freispruch aus Mangel an Beweisen Lolitas Tod bleibt ungesühnt

 ·  Das Landgericht Trier hat Josef K. freigesprochen - obwohl es davon überzeugt ist, dass er seine einstige Freundin getötet hat. Nach fast 30 Jahren sei nicht mehr mit Sicherheit festzustellen, wie genau es zur Tötung gekommen sei, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

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Lolita Brieger zum Zeitpunkt des Verschwindens vor fast 30 Jahren (Polizeifoto).
© dpa
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Lolita Brieger zum Zeitpunkt des Verschwindens vor fast 30 Jahren (Polizeifoto).
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