08.05.2009 · Im neu aufgerollten Prozess um den Foltermord in der Haftanstalt Siegburg ist der Haupttäter abermals zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Außerdem beschloss das Gericht zu prüfen, ob er danach sicherheitsverwahrt werden muss.
In dem neu aufgerollten Prozess um den Foltermord in der Haftanstalt Siegburg ist der Haupttäter am Freitag abermals zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Gericht für den heute 21 Jahren alten Mann an, eine Sicherungsverwahrung nach Ende der Haftzeit zu prüfen. Er gilt als der Initiator der Gräueltat.
Im ersten Verfahren im Oktober 2007 hatte ihn das Gericht ebenfalls zu 15 Jahren Haft verurteilt, auf die Anordnung einer anschließenden Sicherungsverwahrung aber verzichtet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil auf Antrag der Anklagebehörde aufgehoben. Der Staatsanwalt hatte eine lebenslange Haftstrafe sowie Sicherungsverwahrung beantragt.
Das Bonner Gericht hatte bei dem Urteil vor zwei Jahren darauf gesetzt, dass es für den mehrfach vorbestraften Mann noch einen Hoffnungsschimmer auf Resozialisierung gebe. Der BGH hatte dagegen befunden, die positive Prognose des Bonner Gerichts stütze sich nicht auf Tatsachen, sondern auf Vermutungen. Die Gründe, keine lebenslange Haftstrafe zu verhängen, seien nicht tragfähig. Zudem sei es unterlassen worden, eine mögliche Sicherungsverwahrung zu überprüfen.
Im ersten Prozess waren die drei Männer für schuldig befunden worden, im November 2006 einen 20 Jahre alten Mithäftling über viele Stunden in der gemeinsamen Zelle misshandelt, vergewaltigt und schließlich - um einen Selbstmord vorzutäuschen - an einer Toilettentür erhängt zu haben. Die beiden anderen Täter waren zu 14 Jahren Haft beziehungsweise zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.