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Festnahme nach Internetfahndung Kinderschänder hatte Strafe bereits verbüßt

16.09.2009 ·  Unerwartete Wende im Fall des Kinderschänders, der nach einer öffentlichen Fahndung des BKA gefasst worden war: Der Mann war wegen seiner Tat aus dem Jahr 1993 schon längst bestraft worden. Der 66-Jährige lebt seit seiner Entlassung in einer Einrichtung für betreutes Wohnen.

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Der nach einem veröffentlichten Video gefasste Kinderschänder ist für seine Tat bereits bestraft worden. Der 66-Jährige aus Mecklenburg-Vorpommern sei 1994 verurteilt und für zweieinhalb Jahre in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden, sagte der Rostocker Oberstaatsanwalt Peter Lückemann am Mittwoch. Der Mann lebe seit seiner Entlassung in einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Es könne ausgeschlossen werden, dass er seither neue Straftaten begangen habe.

Das BKA hatte am Dienstag im Internet einen kurzen Videoausschnitt und zwei Bilder eines gesuchten Sexualstraftäters veröffentlicht. Die Aufnahmen zeigten den Mann offenbar im Jahr 1993 mit zwei Jungen im Alter von etwa 11 bis 15 Jahren an einem FKK-Strand bei sexuellen Handlungen. Nach dem öffentlichen Fahndungsaufruf gingen mehrere Hinweise ein, die zur Identifizierung des Tatverdächtigen führten.
Noch in der Nacht hätten Polizisten dessen Wohnung durchsucht, sagte der Staatsanwalt. Dabei sei jedoch nur altes Bild- und Videomaterial gefunden worden, der Mann besitze nicht einmal einen Computer.

Die Videosequenz war bei einer Wohnungsdurchsuchung auf dem Computer eines Beschuldigten in Thüringen entdeckt worden. „Wie es dorthin kommt, wissen wir nicht“, sagte der Staatsanwalt. Das könne sich auch der 66-Jährige nicht erklären. Er habe auf dem Revier seine Aussage gemacht und sei wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Das BKA habe mit der Öffentlichkeitsfahndung „völlig korrekt“ gehandelt,
betonte Lückemann. Bei der Verbreitung des Videos handele es sich um eine aktuelle Straftat. Außerdem sei die Identität des Mannes auf dem Video nicht bekannt gewesen.

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