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Fall Stephanie Merkwürdiges Mandatsverständnis II

07.12.2006 ·  Das Gutachten des Berliner Psychiaters Hans-Ludwig Kröber ist für den Prozeß gegen Mario M. von zentraler Bedeutung. Nach seiner Einschätzung ist der Angeklagte in vollem Umfang schuldfähig und fortdauernd gefährlich.

Von Reiner Burger, Dresden
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Ulrich von Jeinsen, korrekter Scheitel, strenge Brille, Schnauzbart, hat immer furchtbar viel zu tun. Auch als Hans-Ludwig Kröber, Direktor des Berliner Instituts für Forensische Psychiatrie, sein Gutachten über Mario M., den geständigen Peiniger der vierzehn Jahre alten Stephanie, vorträgt, ist er eifrig mit den Tastaturen seines tragbaren Computers und seines Communicators beschäftigt. Gewiß dient das der Vorbereitung auf die Fragerunde. Aber als der Psychiater seinen Vortrag beendet hat, fragt Jeinsen nichts. Das ist schon deshalb merkwürdig, weil noch am Sonntag Stephanies Vater in einem Boulevardblatt die Sorge geäußert hatte, M. könne laut Gutachten die Sicherungsverwahrung abwenden. Aber auch diese Frage stellt Jeinsen nicht.

Jeinsen hält das Gutachten seit Wochen in Händen. Warum hat er seinem Mandanten die Angst nicht genommen? Sollte Jeinsen, der einer großen Sozietät angehört, das Gutachten tatsächlich mißverstanden haben? Oder wozu diente der neue Skandalisierungsartikel samt Großaufnahme Stephanies mit den sorgfältig um sie gruppierten Eltern sonst? Vielleicht der Einstimmung auf den Auftritt der Eltern just am Abend desselben Tages in der Kerner-Sendung „Menschen 2006“? Vielleicht um den medialen Empörungsdruck auf den Freistaat aufrechtzuerhalten? In bemerkenswerter Offenheit thematisierten Jeinsen und sein Mitarbeiter, der sogenannte Opferjurist Thomas Kämmer, jedenfalls im letzten Absatz des Boulevardartikels, worum es ihnen geht: Geld vom Freistaat Sachsen. Nach dem Ende des Prozesses in der kommenden Woche sollen wieder Verhandlungen aufgenommen werden. Am Dienstag wollen Anklage und Verteidigung ihre Plädoyers halten, für Donnerstag wird das Urteil erwartet.

Umstrittener Auftritt bei Kerner

Schon vor Beginn der Hauptverhandlung waren die Nebenklagevertreter durch eine aggressive Medienstrategie aufgefallen. Im September ließen sie Stephanie unter Nennung ihres vollen Namens detailreich im „Spiegel“ Auskunft über ihr Martyrium geben, wenig später folgte ein auch im ZDF heftig umstrittener Auftritt des Mädchens in der Kerner-Talkshow. Die öffentlich genannte Begründung war damals eine Kontroverse zwischen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Die Rechtsbeistände des Mädchens behaupteten, nur wenn Stephanie abermals vernommen werde, könne das ganze Ausmaß der Tat bekannt werden und M. komme nicht mehr auf freien Fuß. Die Staatsanwaltschaft lehnt das aus Opferschutzgründen ab. Zudem seien die Beweise gegen M. erdrückend, weil er viele der Vergewaltigungen mit einer Videokamera aufgezeichnet habe. Hinzu kommt das Gutachten Kröbers, das den Weg für eine hohe Gefängnisstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung von Mario M. ebnet.

Nach Einschätzung von Kröber ist Mario M. in vollem Umfang schuldfähig und aus heutiger Sicht fortdauernd gefährlich. M. habe Stephanie im Januar nach langer Vorüberlegung auf ihrem Schulweg entführt und sie in seiner Wohnung gefangengehalten, um jeder Zeit Sex haben zu können. Wie in einem Science-fiction-Film habe er sich eine Partnerin formen und nach seinen Vorstellungen erziehen wollen. Er habe sich ein eigenes Wertesystem geschaffen und strebe uneingeschränkte Macht über seine Partner an. M. sei überdurchschnittlich intelligent, habe sich aber ungerecht behandelt und unterfordert gefühlt.

Nach Einschätzung Kröbers liegt bei dem 36 Jahre alten Angeklagten zwar eine Persönlichkeitsstörung vor, doch seien weder seine Steuerungsfähigkeit noch seine Unrechtseinsicht erheblich beeinträchtigt. Auch künftig seien ähnliche Straftaten mit sexuellem Hintergrund zu erwarten. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann der Psychiater nicht sagen, ob M. therapierbar ist. Das bedeutet, daß nicht absehbar ist, ob M. jemals wieder auf freien Fuß kommt. Denn M. bleibt laut geltendem Recht so lange im Gefängnis, bis ein Gutachter ihm Ungefährlichkeit für die Allgemeinheit attestiert. Eine entsprechende Überprüfung findet alle zwei Jahre statt.

Professionelle Hilfe angeboten

Im Anschluß an Kröbers Vortrag kritisiert der Vorsitzende Richter, daß das Gutachten vorab an eine Zeitschrift gegeben wurde. „Wir wissen, daß es nicht Herr Kröber war“, sagt der Richter. Und mit Blick auf den Text in der Sonntags-Boulevardzeitung sagt er, ebenso illegitim sei es, den Gutachter mit falschen Aussagen zu zitieren. Kröber sagt düster: „Manche Verfahrensbeteiligte sehen das Verfahren als Nebenschauplatz an und behandeln alle Inhalte vorab in den Medien.“ Jeinsen, der keine zwei Meter entfernt sitzt, bleibt äußerlich ungerührt.

Schon vergangene Woche war Kröber erstmals mit schneidend scharfen Formulierungen aufgefallen. Anlaß war die Zeugenvernehmung von Stephanies Psychologin. Kröber stellte der in Radolfzell am Bodensee ansässigen Frau, die anders als viele andere Fachleute nichts dagegen einzuwenden hatte, daß Stephanie in der Kerner-Show des ZDF dargeboten wurde, scharfe Fragen. Dadurch wurde bekannt, daß die Psychologin Stephanie erst kurz vor dem Fernsehinterview im September persönlich kennengelernt hatte und davor lediglich telefonischen Kontakt zu ihr hatte. Allem Anschein nach hatte Stephanie, das Opfer eines furchtbaren Verbrechens, über Wochen hinweg keine adäquate Betreuung. Dabei hatte der sächsische Justizminister schon im Frühjahr der Familie über ihren Anwalt angeboten, professionelle Hilfe zur Verarbeitung des traumatischen Geschehens zu vermitteln.

Medienauftritte als Beitrag zur Traumabewältigung

Die Psychologin, die Medienauftritte als Beitrag zur Traumabewältigung wertet, war auf Vermittlung von Jeinsen tätig geworden. Durch Kröbers Fragen wurde bekannt, daß der „Opferjurist“, dem zum „Anwalt“ das Zweite Staatsexamen fehlt, auch zum „Betreuungsteam“ der Psychologin gehört. Kröber kommentierte das mit der Bemerkung, die psychologische Begleitung von Verbrechensopfern im Kindesalter sei keine typische Aufgabe von Juristen. Offenbar diene deren Befassung in erster Linie der Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen. Die merkwürdigen Presseeinlassungen Kämmers hatten wohl denselben Zweck. Höhepunkt war die Forderung des „Opferjuristen“ nach einer Standleitung zum sächsischen Justizminister und zum Gefängnis von Mario M., „damit wir immer sofort über neue Provokationen und Inszenierungen von Mario M. informiert sind“. Als gelte es, das Opfer auf ewig an den Täter zu binden.

Quelle: F.A.Z., 08.12.2006, Nr. 286 / Seite 9
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Jahrgang 1969, politischer Korrespondent in Nordrhein-Westfalen.

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