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Fall Stephanie Merkwürdiges Mandatsverständnis

14.11.2006 ·  Die Anwälte des Entführungs- und Vergewaltigungsopfers Stephanie wollen ihre Mandantin trotz erdrückender Beweise gegen den Tatverdächtigen noch einmal vor Gericht aussagen lassen. Vertreten sie damit wirklich die Interessen des Opfers?

Von Reiner Burger, Dresden
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Die Tat ist abscheulich, in Deutschland bislang einmalig. 36 Tage lang hielt Mario M. nach eigenem Geständnis die damals dreizehn Jahre alte Stephanie in seiner Gewalt, vergewaltigte sie in der Zeit regelmäßig. Am Montag vor einer Woche begann der Prozeß gegen M. Zwei Tage später machte M. mit einer provokanten Kletteraktion auf das Dach der Dresdner Justizvollzugsanstalt auf sich aufmerksam. Der Fall Mario M. hat viele merkwürdige, bedrückende und spektakuläre Wendungen. Zu den bislang kaum beschriebenen Merkwürdigkeiten gehört das Verhalten der Rechtsbeistände von Stephanies Familie.

Als Nebenkläger im Prozeß gegen Mario M. tritt der Hannoveraner Anwalt Ulrich von Jeinsen auf. Laut der Internetseite „anwaltsuchdienst-hannover.de“ sind Jeinsens Tätigkeitsschwerpunkte „Erbrecht, Landwirtschaftsrecht, Medizinrecht“. Der Anwalt betreibt zwei Internetseiten. Auf der Seite „agrar-recht.de“ präsentiert er sich unter anderem als Co-Kommentator zum nordwestdeutschen Höferecht und Kommentator des Landpachtrechts. Laut der Seite „flugundrecht.de“ zählt Jeinsen außerdem „zu den international tätigen Rechtsanwälten auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechts“. Der Anwalt hat bei vielen Flugzeugunfällen Passagiere und ihre Familien vertreten, so unter anderem beim Concorde-Absturz im Jahr 2000 in Paris.

Eine Million Euro wegen Ermittlungspannen

Auch bei der juristischen Betreuung Stephanies und ihrer Familie scheinen Schadensersatzansprüche im Vordergrund zu stehen. Schon bevor der Prozeß gegen M. begann, wurde bekannt, daß Stephanies Familie vom Freistaat Sachsen insgesamt rund eine Million Euro wegen vermeintlicher und tatsächlicher Ermittlungspannen fordert. Verhandlungen zwischen den beiden Parteien sind einstweilen gescheitert. Daß Details öffentlich bekannt wurden, war für die Nebenkläger höchst unangenehm. Denn Anfang März hatte sich die Familie von ihrem damaligen Anwalt getrennt, nachdem er in einer Boulevard-Zeitung damit zitiert worden war, Stephanies Eltern forderten vom Freistaat 250.000 Euro. Stephanies Vater beklagte damals in der „Sächsischen Zeitung“, es entstehe „der Eindruck, wir bekämen den Hals nicht voll“.

Zu einer außergewöhnlichen Kontroverse zwischen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage kam es vor wenigen Wochen, als Jeinsen und sein Mitarbeiter Thomas Kämmer forderten, Stephanie abermals zu vernehmen. Die Staatsanwaltschaft lehnte das mit dem Hinweis ab, die Beweise gegen M. seien erdrückend. Es gehe darum, das Mädchen zu schützen und sich nicht der Gefahr von Ungereimtheiten und Widersprüchen auszusetzen. Die Nebenkläger reagierten mit einem so skurrilen wie bedrückenden Ultimatum. Erhalte man nicht bis zum Freitag, dem 15. September, zwölf Uhr eine positive Antwort, werde sich Stephanie mit einem eigenen Brief an den Herrn Justizminister wenden.

Immer schrillere Äußerungen

Damit rückten sie das Opfer wieder in den Mittelpunkt des Falls, der eigentlich längst ein Fall Mario M. war. Als dann Stephanie unter Nennung ihres vollen Namens bedrückend detailreich in der Zeitschrift „Spiegel“ über ihr Martyrium Auskunft gab, sahen darin weder die Rechtsbeistände noch die Eltern ein Problem. Der Beitrag über Stephanie erschien seinerzeit direkt hinter einer Geschichte über das Entführungsopfer Natascha Kampusch. Doch die junge Österreicherin hatte im Gegensatz zu Stephanie von Anfang an eine erkennbar auf ihr Wohl ausgerichtete Medienberatung.

Im Duo Jeinsen/Kämmer ist augenscheinlich Thomas Kämmer in erster Linie für die Medienarbeit zuständig. Im September bezeichnete der „Spiegel“ ihn als „erfahrenen Opferjuristen“. Aber was ist ein Opferjurist? Rechtsanwalt ist Kämmer, den man - wenn überhaupt - unter einer Nummer in Riebnitz-Damgarten erreicht, jedenfalls nicht. Ihm fehlt dazu das zweite Staatsexamen. Kämmer ist nach Auskunft seines Chefs „in der Referendarszeit im Moment suspendiert“. Im Fall Mario M. fällt Kämmer durch immer schrillere Äußerungen auf. Am Abend des 8. November (Mario M. stand noch auf dem Dach der JVA) fordert der telefonisch zugeschaltete Jurist in der MDR-Sendung „Sachsenspiegel“ ultimativ die Entlassung des JVA-Leiters. Der Mann müsse „binnen 48 Stunden“ suspendiert werden. „Was muß eigentlich in der Causa Stephanie noch passieren, daß es endlich personelle Konsequenzen gibt?“

Standleitung zur Gefängnisleitung beantragen

Wenig später wird Kämmer abermals telefonisch in eine MDR-Sendung („Sachsenspiegel Extra“) zugeschaltet. Kämmer sagt, daß der sächsische Justizminister das Ultimatum habe verstreichen lassen, führe jetzt „zum ersten Schritt einer politischen Kampagne“. Die Frage, wer Kämmer ein politisches Mandat übertragen hat, bleibt bei dem Gespräch ungeklärt. Dafür erläutert Kämmer die Schritte seiner „politischen Kampagne“. Zum einen starte man nun eine „bundesweite Unterschriftenaktion“, zum anderen werde er für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Fall M. werben. Doch die Arbeit eines solchen Ausschusses wäre mit enormen Belastungen für Stephanie verbunden, weil über Monate hinweg alle Ermittlungsdetails hin und her gewälzt würden.

Am Sonntag sagt Kämmer dem Nachrichtensender N 24, Mario M. habe am Abend davor in seiner Gefängniszelle offenbar randaliert und sich dabei Kopfverletzungen zugezogen. Der Sprecher des sächsischen Justizministers weist die Darstellung zurück. Eine Notärztin habe eine Hyperventilation bei dem Häftling festgestellt, die er vermutlich selbst herbeigeführt und auch unter Kontrolle gehabt habe. Im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AP sagt der Jurist, er werde eine Standleitung zum Büro des sächsischen Justizministers und zur Gefängnisleitung beantragen, „damit wir“, wie Kämmer der Agentur ddp sagt, „immer sofort über neue Provokationen und Inszenierungen von Mario M. informiert sind“.

Unklar bleibt, ob diese Forderung auch der Traumabewältigung Stephanies dienen soll. Ebenfalls am Sonntag droht Kämmer laut Nachrichtenagentur ddp für den Fall, daß Mario M. in die Psychiatrie verlegt werde, die Auswanderung Stephanies und ihrer Familie an. Pläne dafür würden schon erarbeitet. „Und das sächsische Justizministerium wird für diese Auswanderung bezahlen.“ Anwalt Jeinsen sagt, Kämmer äußere sich in seinem Namen. „Ich zeichne dafür verantwortlich.“ Von Auswanderungsplänen wisse er allerdings nichts. Auch daß der Freistaat für die Auswanderung bezahlen solle, sei mit ihm „nicht gedeckt“. Auf der Mailbox von Kämmers Mobiltelefon heißt es, man solle nach dem Ton keine Nachricht hinterlassen, sondern es später noch einmal versuchen.

Quelle: F.A.Z., 15. November 2006
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Jahrgang 1969, politischer Korrespondent in Nordrhein-Westfalen.

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