03.12.2006 · Im Fall Mario M. verfolgt jeder seine eigene verwirrende Taktik. M.s Anwalt versucht die Öffentlichkeit auszuschließen, der Richter will zeigen, daß der Rechtsstaat auch anders kann. Nur was Stephanies Peiniger bezweckt, ist nicht zu erkennen.
Von Reiner Burger, DresdenVon Beginn an irritiert bei Mario M. dieses Lächeln. Schon am ersten Prozeßtag, als der gedrungene Mann Anfang November in den Saal 84 des Dresdner Landgerichts geführt wird, huscht es über sein Gesicht. Wenig später wird Mario M. gestehen, im Januar die damals 13 Jahre alte Stephanie auf ihrem Schulweg entführt, 36 Tage lang in seiner Wohnung gefangengehalten und regelmäßig auf abscheulichste Weise mißbraucht zu haben.
Es ist eine aufsehenerregende Tat. Eine Tat, die Urängste weckt. Ob Mario M. sie bereut, ist nicht bekannt. Die Öffentlichkeit ist während des drei Stunden dauernden Geständnisses ausgeschlossen. Aber Gefühle zeigt der Mann mit dem kahlrasierten Kopf immer wieder. Es sind Regungen, die verstören und sich gerade deshalb einreihen in die vielen Merkwürdigkeiten in und um den Prozeß, dessen Ende sich nun abzeichnet.
Stunde um Stunde am Abgrund
Jeder verfolgt darin seine eigene verwirrende Taktik. Vergeblich versucht M.s Anwalt am ersten Verhandlungstag, auch bei der Verlesung der Anklageschrift die Öffentlichkeit ausschließen zu lassen, weil der 36 Jahre alte M. um seine Intimsphäre besorgt sei und eine „unzumutbare Anprangerung“ befürchte. Kaum hat die Staatsanwältin das Wort ergriffen, springt M. unvermittelt auf. Sicherheitsbeamten überwältigen ihn, fesseln dem Schnaufenden die Hände auf den Rücken und führen ihn in den Haftkeller.
Zwei Tage später entwischt Mario M. in der Justizvollzugsanstalt Dresden beim Hofgang seinen Bewachern, erklimmt das Dach des modernen Gefängnisses. Natürlich ist ihm klar, daß er damit nichts erreichen kann. Aber das sind nicht die Kategorien eines Mario M. Solange er dort oben steht, hat er Kontrolle zurückgewonnen. Das weiß er - und auch, daß die Polizei sein Leben nicht leichtfertig aufs Spiel setzen darf. So steht er Stunde um Stunde am Abgrund, nutzt virtuos die Medien, lächelt sein Lächeln.
Vermummte und bewaffnete Beamte
Es ist ein Spiel mit dem Schrecken, das nur durch mediale Vermittlung funktioniert. Stephanies Vater gibt, während Mario M. auf dem Dach steht, Interview um Interview. Einmal sagt der Mann mit bebendem Ernst, weil nach alldem ein Gemetzel im Gerichtssaal zu befürchten sei, werde seine Tochter nun doch nicht im Prozeß aussagen.
Es ist ein Tag des Triumphes für Mario M., weil seine teuflischen Phantasien sogar über Gefängnismauern hinweg Macht entfalten. Sollte sie entkommen, werde er sie finden und töten, hatte er Stephanie immer wieder angedroht. Die Bilder vom Gefängnisdach wirken aber auch wie hundertfach erbrachte fotografische Belege für das Versagen der Behörden.
Am folgenden Tag läßt der Vorsitzende Richter der Zweiten Großen Strafkammer Mario M. an Händen und Füßen gefesselt, von sieben vermummten und bewaffneten Beamten des Sondereinsatzkommandos umringt, vorführen - als wolle er einen Kontrapunkt setzen: Der Rechtsstaat kann auch anders. Seine Aufgabe ist das freilich nicht.
Das Opfer auf ewig an den Täter binden
Den Rechtsbeiständen Stephanies muß das alles wie gerufen vorkommen. Denn sie vertreten das Mädchen und ihre Familie auch in einem millionenschweren Schadensersatzstreit mit Sachsen wegen tatsächlicher und vermeintlicher Ermittlungspannen. Nun versuchen sie, die Situation nach Kräften zu nutzen. Immer überdrehter werden ihre Äußerungen.
Nach einer von M. in seiner Zelle selbst herbeigeführten Hyperventilation fordert einer der Rechtsbeistände eine Standleitung zum sächsischen Justizminister und zur Gefängnisleitung, „damit wir immer sofort über neue Provokationen und Inszenierungen von Mario M. informiert sind“. Als gelte es, das Opfer auf ewig an den Täter zu binden.
Mißtrauen gegen die Behörden wurde zur fixen Idee
Dabei ist Stephanie eine starke Person. Schließlich hat sie selbst ihren mißtrauischen und penibel planenden Peiniger überwunden, indem sie auf nächtlichen Spaziergängen unter Todesgefahr heimlich Zettel mit Hilferufen fallen ließ. Die Stärke des Kindes machen sich die Rechtsbeistände für ihre Schadensersatzstrategie zunutze, als sie Stephanie unter Nennung ihres vollen Namens bedrückend detailreich im „Spiegel“ Auskunft über ihr Martyrium geben lassen.
Die öffentlich genannte Begründung dafür ist eine Kontroverse zwischen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Die Rechtsbeistände fordern, Stephanie abermals zu vernehmen, weil nur so das ganze Ausmaß der Tat bekannt werde und M. nicht mehr auf freien Fuß komme. Die Staatsanwaltschaft lehnt das ab; es gelte, sagt sie, das Mädchen zu schützen und die Anklage nicht der Gefahr von Ungereimtheiten und Widersprüchen auszusetzen.
Vor allem aber seien die Beweise auch ohne zusätzliche Aussagen allein schon deshalb erdrückend, weil der Angeklagte viele der Taten mit einer Videokamera aufgenommen habe; einiges davon wurde auch schon vorgeführt. Aber das Mißtrauen der Familie gegen die Behörden ist längst zur fixen Idee geworden.
„Wir bekämen den Hals nicht voll“
Bei der juristischen Begleitung Stephanies geht es von Beginn an unverhohlen vor allem um Geld. Zwar trennte sich die Familie Anfang März von ihrem damaligen Anwalt, nachdem er in einer Boulevard-Zeitung damit zitiert worden war, Stephanies Eltern forderten vom Land Sachsen 250 000 Euro, was der Vater mit den Worten kommentierte, es entstehe „der Eindruck, wir bekämen den Hals nicht voll“.
Doch nur wenig später wurde bekannt, daß die neuen Rechtsbeistände (ein Anwalt aus Hannover und ein sogenannter Opferjurist aus Ribnitz-Damgarten) im Namen der Familie nun insgesamt etwa eine Million Euro verlangen. Allerdings ist fraglich, ob Stephanies Familie diese Ansprüche gegen den Freistaat vor Gericht überhaupt durchsetzen könnte.
Ein Mensch von anhaltender Gefährlichkeit
Mitte September wird das Mädchen in einer multimedialen Verwertungsstrategie auch in der ZDF-Talkshow „Johannes B. Kerner“ dargeboten - obwohl einem der Kerner-Redakteure von einem bekannten Kinderpsychiater abgeraten worden war. Für den Verlauf des Strafverfahrens aber haben die Medienauftritte keine Bedeutung.
Eine zu milde Bestrafung von Mario M. ist nicht zu befürchten, denn es liegt ein psychiatrisches Gutachten vor, in dem der Sachverständige ausdrücklich die Sicherungsverwahrung des vorbestraften Sextäters empfiehlt. Demnach ist M. ein Mensch von anhaltender Gefährlichkeit, der mit hoher Wahrscheinlichkeit ähnliche Straftaten begehen wird.
Kindersendungen zwanghaft aufgezeichnet
Hirnorganisch gilt M. als gesund. Er verfügt über einen Intelligenzquotienten von 138. Doch zugleich leidet M. unter einer schweren Persönlichkeitsstörung mit schizoiden und paranoiden Zügen. Er setzt sich bewußt über Normen hinweg, strebt Macht- und Unterwerfungsverhältnisse wie mit Stephanie an.
Zeitweise lebte M. gänzlich isoliert, hockte vor seinem Computer und spielte Tag und Nacht. Oder er schaute Kindersendungen an, die er geradezu zwanghaft aufzeichnete. Die Polizei stellt bei ihm neben den Datenträgern mit den Sequenzen von Stephanies Mißbrauchs-Martyrium und weiterem pornographischem Material mehr als 700 Mitschnitte von Kindersendungen sicher.
Er hoffte, sie werde sich mit ihm versöhnen
Auch einer der Polizisten, die Mario M. Mitte Februar festnehmen, registriert irritiert jenes Lächeln auf dem Gesicht des Verhafteten. M. spricht merkwürdige Worte: Nur die Kinderwelt sei gut, die andere Welt sei böse. Sich selbst, den ganz in Schwarz gekleideten Mann, der Stephanie 36 Tage zuvor von der Straße weg entführt hat, zählt er nicht zur bösen Welt.
In seiner verqueren Phantasie war Stephanie für Mario M. vieles auf einmal: seine „Sexsklavin“, eine Art Mutter und seine Geliebte. Allen Ernstes hoffte er, sie werde sich mit ihm versöhnen und aus freien Stücken bei ihm bleiben. Bis dahin aber sperrte er das gefesselte und geknebelte Kind in eine Holzkiste, wenn er die Wohnung für Besorgungen verließ.