21.10.2009 · Die Schweiz hat Amerika von der geplanten Verhaftung des Regisseurs informiert. Nachdem die amerikanischen Ermittler von der bevorstehenden Reise Polanskis nach Zürich unterrichtet worden waren, setzte die Staatsanwaltschaft sofort einen Haftbefehl auf.
Die Schweizer Behörden haben Amerika vorab von der geplanten Verhaftung des Regisseurs Roman Polanski unterrichtet. Dies geht aus mehreren E-Mails hervor, die der Nachrichtenagentur AP vorliegen. Demnach schickte das Berner Bundesamt für Justiz am 22. September ein dringliches Fax an das Büro für internationale Angelegenheiten (Office of International Affairs) beim Justizministerium in Washington und unterrichtete die amerikanischen Ermittler von der bevorstehenden Reise Polanskis zu einem Filmfestival in Zürich. Das Büro für internationale Angelegenheiten alarmierte daraufhin die Staatsanwaltschaft in Los Angeles, die sofort damit begann, einen Haftbefehl aufzusetzen.
Eine Sprecherin des amerikanischen Justizministeriums lehnte eine Stellungnahme zu den Vorgängen ab. Bei der Staatsanwaltschaft im Bezirk Los Angeles sagte Sprecherin Sandi Gibbons, es sei ungewöhnlich, dass ihre Behörde Informationen über den Aufenthaltsort von Flüchtigen erhalte.
Justiz hat eine Haftentlassung abgelehnt
Die Schweizer Justiz hat eine Haftentlassung des wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen angeklagten Starregisseurs Roman Polanski abgelehnt. Es bestehe hohe Fluchtgefahr, erklärte das Bundesstrafgericht in Bellinzona am Dienstag seine Entscheidung. Immerhin habe sich Polanski bereits 1978 durch seine Ausreise nach Europa dem Strafverfahren in den Vereinigten Staaten entzogen. Noch heute sei Polanskis Motivation zur Flucht groß, da ihm bei einer Verurteilung theoretisch 50 Jahre Gefängnis drohten, betonten die Richter.
Zudem drohe ihm bei einer Auslieferung an die Vereinigten Staaten eine „empfindliche Trennung“ von seiner Frau und seinen beiden Kindern. Eine Flucht wäre Polanski nach ihrer Einschätzung in der Schweiz innerhalb weniger Stunden möglich. Auch der Einzug seiner Ausweisdokumente biete keine Sicherheit, da der Regisseur sich als Staatsbürger Polens und Frankreichs rasch Ersatz beschaffen könne.
Aufforderung zu „gesetzeskonformer Art der Kaution“
Die von Polanski angebotene Kaution genüge hinsichtlich ihrer Form nicht den gesetzlichen Anforderungen, erklärte das Gericht. Polanski könne dem Bundesamt für Justiz einen „konkreten Vorschlag hinsichtlich Höhe und gesetzeskonformer Art der Kaution“ unterbreiten, schrieb das Bundesstrafgericht weiter.
Der 76 Jahre alte Polanski war Ende September bei seiner Einreise in die Schweiz festgenommen worden. Er hatte sich 1977, im Alter von damals 43 Jahren, in den Vereinigten Staaten an einer Dreizehnjährigen vergangen. Er bekannte sich schuldig und saß dafür zunächst 47 Tage im Gefängnis, floh aber vor der Urteilsverkündung nach Europa und kehrte seitdem nicht mehr in die Staaten zurück.