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Fall Nadine Keine härteren Strafen für bereits verurteilte Eltern

 ·  Die Untersuchung der Leiche der kleinen Nadine ergab, dass sie vor ihrem Tod mehrfach misshandelt worden sein muss. Ihr Vater war bereits zuvor wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

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Die Eltern der vor ihrem Tod vermutlich schwer misshandelten Nadine aus dem niedersächsischen Gifhorn müssen wahrscheinlich nicht mit einer Verschärfung ihrer Strafen rechnen. Oberstaatsanwalt Klaus Bretschneider sagte am Donnerstag, die Erkenntnisse der Rechtsmediziner, wonach das Mädchen bereits vor seinem Tod einen Schädelbruch und mehrere Rippenbrüche erlitten hatte, bestätigten schließlich das Urteil gegen die Eltern. „Für uns kommt es darauf an, dass wir jetzt das Verbrechen komplett aufklären können.“ Der Angeklagte, der nicht der leibliche Vater von Nadine ist, war wegen Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Misshandlung an dem Mädchen zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

„Den Vater erneut vor Gericht zu bringen, ist fast unmöglich, schließlich wurde er bereits wegen eines Verbrechen gegen das Leben verurteilt“, sagte Bretschneider. In Deutschland könne niemand für das selbe Verbrechen ein zweites Mal verurteilt werden. Um die 30 Jahre alte Mutter Nadines, die wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt worden war, erneut anzuklagen, müsste ihr eine aktive Tatbeteiligung nachgewiesen werden. „Und selbst dann ist es schwierig“, erläuterte Bretschneider.

Abschließende Untersuchung steht noch aus

Die Verteidigung des noch nicht rechtskräftig verurteilten 32-Jährigen erwägt eine Wiederaufnahme des Verfahrens. „Es besteht kein Risiko. Eine höhere Strafe kann mein Mandant nicht bekommen“, sagte Rechtsanwalt Arne Böthling. Zudem habe der Vater an der Aufklärung mitgewirkt. Dies sei beim Strafmaß aber nicht berücksichtigt worden. Die Revision läuft.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung müssen nun das rechtsmedizinische Gutachten abwarten, das erst in einigen Wochen vorliegt. So ist noch nicht endgültig nachgewiesen, dass es sich bei dem am Wochenende in einem Wald bei Bad Gandersheim entdeckten Kinderskelett tatsächlich um Nadine handelt. Zweifel daran haben die Ermittler allerdings schon jetzt nicht mehr. Auch die Todesursache und die Altersbestimmung stehen noch aus. Der Großvater des Mädchens hatte die Leiche gemeinsam mit zwei Helfern ausgegraben. Monate zuvor hatte die Polizei in der Umgebung des Fundortes nach einem Hinweis der Eltern vergeblich nach dem Leichnam gesucht.

Die Eltern hatten im Prozess angegeben, Nadine sei nach einem Sturz aus dem Hochbett gestorben. Anschließend hatten sie aus Furcht vor dem Jugendamt die Leiche vergraben und eine weitere Tochter als Nadine ausgegeben. Diese Version glaubte das Gericht nicht. Die Richter waren überzeugt, der 32-Jährige habe Nadine immer wieder misshandelt, weil das Mädchen aus einem Seitensprung seiner Frau stammte.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa
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